Herzlich willkommen

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Neuigkeiten

Leiterin Finanzen hat gekündigt - Inserat
18.03.2025

Per 30. Juni 2025 hat die Leiterin Finanzen, Tanja Müller, ihre Kündigung eingereicht. Nach 7 Jahren Tätigkeit in Kallern wird sie eine neue Herausforderung in einer grösseren Gemeinde in ihrem Wohnkanton Luzern annehmen. 

Der Gemeinderat und die Gemeindeschreiberin bedauern dies sehr, danken Tanja Müller herzlich für die gute Zusammenarbeit und für ihr Engagement für die Kallerinnen und Kallerer und wünschen ihr alles Gute für ihre berufliche und private Zukunft.

Die Stelle der Leitung Finanzen wurde bereits zur Neubesetzung ausgeschrieben. 

Parkplatz Schul- und Gemeindehaus
13.03.2025

Vermehrt werden private Autos auf dem Parkplatz des Schul- und Gemeindehauses über Nacht oder länger abgestellt. Die Anwohnerinnen und Anwohner werden gebeten, ihre Autos auf den eigenen, privaten Parkplätzen zu parkieren.

Hundekontrolle - Hundetaxe 2025
13.03.2025

Gestützt auf das Hundegesetz sind alle Hunde ab 3 Monaten meldepflichtig. Wir bitten alle Hundehalter, welche einen neuen Hund halten, diesen bei der Gemeindekanzlei anzumelden. Bitte reichen Sie Kopien von folgenden Dokumenten ein:
- Heimtierausweis (ausgestellt durch Tierarzt) und 
- Haltebewilligung (sofern nötig).

Bisherige Hundebesitzer: Sofern die Hundehalterinnen und Hundehalter in den Vorjahren die Dokumente eingereicht haben und keine Änderung eingetreten ist, wird ihnen Ende April die Rechnung für die Hundetaxe 2025 über CHF 120.00 zur Zahlung zugestellt. 

Falls ein gemeldeter Hund verstorben ist oder ein Besitzerwechsel stattgefunden hat, bitten wir Sie um entsprechende Meldung bis Mitte April 2025 an die Gemeindekanzlei, unter Tel. 056 666 15 56 oder E-Mail an gemeindeverwaltung@kallern.ch. So können wir die entsprechenden Mutationen im Register vornehmen und Sie erhalten keine unnötige Rechnung.

Parkplatz Schul- und Gemeindehaus
11.03.2025

Vermehrt werden private Autos auf dem Parkplatz des Schul- und Gemeindehauses über Nacht oder länger abgestellt. Die Anwohnerinnen und Anwohner werden gebeten, ihre Autos auf den eigenen, privaten Parkplätzen zu parkieren.

Eingeladen - Neuzuzügerinnen und Neuzuzüger
04.03.2025

Mit der Aktion "Eingeladen" heisst der Kanton Aargau Sie als Neuzuzügerinnen und Neuzuzüger, die zwischen dem 01.01.2023 und dem 31.12.2024 zugezogen sind, herzlich willkommen. Bis zum 31. Dezember 2025 haben Sie die Gelegenheit Museen, Schlösser und Ausstellungshäuser in Ihrer neuen Wohnregion gratis zu entdecken.

Als Neuzuzügerin oder Neuzuzüger haben Sie per Post einen Flyer mit zwei Gutscheinen erhalten. Die beiden Gutscheine können Sie für sich selbst nutzen und zwei Kulturinstitutionen besuchen oder Sie besuchen eine Kulturinstitution mit Begleitung.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Publikationen

Öffentliche Auflage Aufhebung rechtskräftige Sondernutzungsplanungen ab 07.03.2025

Aufhebung rechtskräftige Sondernutzungsplanungen 
-  Kommunaler Überbauungsplan Hinterbühl vom 31.10.1978 
-  Gestaltungsplan Hinterbühl – Haldenäcker / Ruchmatten vom 20.02.2002 

Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Unterlagen gemäss § 24 Abs. 1 BauG öffentlich aufgelegt.

Die aufzuhebenden Sondernutzungspläne, der Planungsbericht und der Vorprüfungsbericht liegen vom 7. März bis am 7. April 2025 auf der Gemeindeverwaltung auf und können während der Bürozeit eingesehen werden. Sämtliche Unterlagen können als PDF eingesehen oder heruntergeladen werden

Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Die allfällige Berechtigung von Natur- und Heimatschutz- sowie Umweltschutzorganisationen, Einwendungen zu erheben, richtet sich nach § 4 Abs. 3 und 4 BauG. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat, Schulstrasse 10, 5625 Kallern, einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

Öffentliche Auflage Teilrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland mit Umsetzung der Gewässerräume ab 07.03.2025

Die Teilrevision umfasst im Wesentlichen die Umsetzung des harmonisierten Baurechts in der BNO, die Festlegung der Gewässerräume sowie die digitale Neuerfassung des Bauzonen- und Kulturlandplanes.

Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe gemäss § 24 Abs. 1 BauG öffentlich aufgelegt.

Die Entwürfe mit Erläuterungen und der Vorprüfungsbericht liegen vom 7. März bis am 7. April 2025 auf der Gemeindeverwaltung auf und können während der Bürozeit eingesehen werden. Sämtliche Unterlagen können als PDF eingesehen oder heruntergeladen werden.

Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Die allfällige Berechtigung von Natur- und Heimatschutz- sowie Umweltschutzorganisationen, Einwendungen zu erheben, richtet sich nach § 4 Abs. 3 und 4 BauG. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat, Schulstrasse 10, 5625 Kallern, einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

Baubewilligungen 02.2025

Gemeinderatsbeschluss vom 24. Februar 2025

Wohler Christian, Langmattstrasse 29, 5625 Kallern – BG 2025-01 - Trockensteinmauer aus Natursteinen – vereinfachtes Verfahren - Baubewilligung

 

Gemeinderatsbeschluss vom 10. Februar 2025

Schibli Erich, Panoramastrasse 12, 5625 Kallern – BG 2024-19 - Sichtschutz mit PV-Elementen als Ersatz Thujahecke (ohne Profilierung) - Baubewilligung

Öffentliche Auflage Baugesuch ab 13.12.2024

B A U G E S U C H

Bauherrschaft:   Schibli Erich, Panoramastrasse 12, 5625 Kallern

Projektverfasser:    Bauherrschaft

Bauobjekt:    Sichtschutz mit PV-Elementen als Ersatz Thuyahecke (ohne Profilierung)

Bauplatz:    Panoramastrasse 12

Zone:    Wohnzone 2

Parzelle:    611

Öffentliche Auflage vom 13. Dezember 2024 bis 13. Januar 2025 während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten auf der Gemeindekanzlei. Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat einzureichen. Auf eine Einwendung, die den Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
 

Baubewilligungen 10.2024

Gemeinderatsbeschluss vom 14. Oktober 2024

Giroud Simon und Luigia, Langmattstrasse 24, 5625 Kallern - BG 2024-01A - Projektänderung Standort L/W-Wärmepumpe, Anschluss Dusche und Outdoorküche an Kanalisation bei Umgebungsgestaltung mit Pool - Baubewilligung 

Gerber-Huber Robert und Theresia, Langmattstrasse 1, 5625 Kallern - BG 2024-17 - Umnutzung Büro in 1.5 Zimmer-Wohnung - Baubewilligung - vereinfachtes Verfahren

Anlässe

Senioren-Mittagstisch am 7. April
Montag, 07. April 2025

Herzlich willkommen zu unserem gemeinsamen Mittagessen am Montag, 7. April. 

Wir treffen uns um 11.30 Uhr im Restaurant Bauernhof in Bettwil und freuen uns auf ein gemütliches und frohes Beisammensein. 

Anmeldung an Elsbeth Nietlisbach Tel. 079 171 82 73. 

Grüngutsammlung am 8. April
Dienstag, 08. April 2025

Die Grüngutsammlung findet am Dienstag, 8. April 2025, ab 08.00 Uhr statt. 

Das Grüngut ist gut sichtbar am Strassenrand zu deponieren. Bitte sammeln Sie das Laub in Säcken und bündeln Sie die Äste. Vielen Dank. 

Mittagstisch 60+ in Kallern 2025
Mittwoch, 31. Dezember 2025

Lassen Sie sich verwöhnen und geniessen Sie das Mittagessen in geselliger Runde und gemütlicher Atmosphäre - für alle Menschen ab 60 Jahren. 

Sie können einmal oder regelmässig teilnehmen. Sie bezahlen lediglich Ihr Essen und Ihre Getränke. 
Wir freuen uns auf Sie!

Alle Daten im 2025 finden Sie auf folgendem PDF:

Challerer Kultur-Kalender 2025
Mittwoch, 31. Dezember 2025

Das Jahresprogramm 2025 ist da!

Kulturkalender 2025

Kontakt

Gemeindeverwaltung Kallern
Schulstrasse 10
5625 Kallern

+41 56 666 15 56
gemeindeverwaltung@kallern.ch

 

Öffnungszeiten

Montag14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag/Mittwoch08.00 - 11.30 Uhr
Donnerstag08.00 - 11.30 Uhr 
14.00 - 17.00 Uhr
Freitaggeschlossen

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