Gemäss Verordnung zum Jagdgesetz des Kantons Aargau sind Hunde im Wald (auch auf den Wegen) und am Waldrand vom 01. April bis 31. Juli an der Leine zu führen.
Gemäss Verordnung zum Jagdgesetz des Kantons Aargau sind Hunde im Wald (auch auf den Wegen) und am Waldrand vom 01. April bis 31. Juli an der Leine zu führen.
Für eine ukrainische Familie werden ein fahrtüchtiges Damenvelo und ein Kinderpult mit Stuhl gesucht.
Bitte melden Sie Ihre Sachspenden mit Foto an gemeindeverwaltung@kallern.ch.
Wir danken Ihnen.
Gestützt auf das Hundegesetz sind alle Hunde ab 3 Monaten meldepflichtig. Wir bitten alle Hundehalter, welche einen neuen Hund halten, diesen bei der Gemeindekanzlei anzumelden. Bitte reichen Sie Kopien von folgenden Dokumenten ein:
- Heimtierausweis (ausgestellt durch Tierarzt) und
- Haltebewilligung (sofern nötig).
Bisherige Hundebesitzer: Sofern die Hundehalterinnen und Hundehalter in den Vorjahren die Dokumente eingereicht haben und keine Änderung eingetreten ist, wird ihnen Ende April die Rechnung für die Hundetaxe 2024 über CHF 120.00 zur Zahlung zugestellt.
Falls ein gemeldeter Hund verstorben ist oder ein Besitzerwechsel stattgefunden hat, bitten wir Sie um entsprechende Meldung bis Mitte April 2024 an die Gemeindekanzlei, unter Tel. 056 666 15 56 oder E-Mail an gemeindeverwaltung@kallern.ch. So können wir die entsprechenden Mutationen im Register vornehmen und Sie erhalten keine unnötige Rechnung.
Wir möchten uns bei allen Besucherinnen und Besuchern für das zahlreiche Erscheinen, die geniale „Stimmig“ und die Unterstützung für den Skilagerverein bedanken.
Auch geht ein riesiges Dankeschön an alle Mitwirkenden, Helfer und Sponsoren. Es war ein toller Abend, welcher ohne viele Freiwillige und viele Gäste nicht durchgeführt werden könnte.
Herzlichen Dank, dass ihr alle dabei wart.
Euer OK 2024
Blueme Röbi, Priska, Beatrice, Sarah und Manu
Für jede Zahlung, welche Sie vor dem 31. Oktober 2024 für die aktuellen Steuern leisten, erhalten Sie Vergütungszins. Auch mit Vorauszahlungen in Raten können Sie von diesem Zins profitieren. Die Zinsberechnung erfolgt ab dem Datum des Zahlungseingangs bis zum 31. Oktober 2024. Die Vergütungszinsen werden per 31. Oktober des Steuerjahres dem Steuerkonto gutgeschrieben. Später anfallende Vergütungszinsen werden mit der definitiven Rechnung abgerechnet.
Es wird auch für Zahlungen ein Vergütungszins gutgeschrieben, die den definitiven Rechnungsbetrag übersteigen. Offensichtlich übersetzte Einzahlungen werden jedoch zurückerstattet. Für das Jahr 2024 beträgt der Zinssatz 0,75 %. Vergütungszinsen für Vorauszahlungen sind steuerfrei.
Weitere Informationen zur Verzinsung der Steuern finden sich unter www.ag.ch/steuern.
B A U G E S U C H
Bauherrschaft: Dahl Nathalie, Langmattstrasse 30, 5625 Kallern
Projektverfasser: Koch Architektur AG, Chileweg 6c, 8917 Oberlunkhofen
Bauobjekt: Teilabbruch Gebäude 27, Neubau Einfamilienhaus mit Carport (Antrag Ausnahme Unterschreitung Kniestockhöhe, 2. Gesuchsüberarbeitung)
Bauplatz: Langmattstrasse 30
Zone: Wohn- und Gewerbezone 2
Parzelle: 134
Öffentliche Auflage vom 12. April 2024 bis 13. Mai 2024 während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten, auf der Gemeindekanzlei.
Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat einzureichen. Auf eine Einwendung, die den Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
B A U G E S U C H
Bauherrschaft: Giroud Simon und Luigia, Langmattstrasse 24, 5625 Kallern
Projektverfasser: Parc’s Gartengestaltung GmbH, Buechstrasse 38, 8645 Rapperswil-Jona
Bauobjekt: Umgebungsgestaltung mit Pool
Bauplatz: Langmattstrasse 24
Zone: Wohnzone 2
Parzelle: 718
Öffentliche Auflage vom 1. März bis 2. April 2024, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten, auf der Gemeindekanzlei.
Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat einzureichen. Auf eine Einwendung, die den Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
B A U G E S U C H
Bauherrschaft: Nauer Manuel und Kathrin, Hinterbühlstrasse 2, 5625 Kallern
Projektverfasser: Erni Planung AG, Guggibadstrasse 8, 6288 Schongau
Bauobjekt: Energetische Sanierung Wohnhaus, Neubau Pergola
Bauplatz: Hinterbühlstrasse 2
Zone: Wohnzone 2
Parzelle: 534
Weitere Bewilligungen: Departement Bau Verkehr und Umwelt, Abteilung für Baubewilligungen
Öffentliche Auflage vom 16. Februar bis 18. März 2024, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten, auf der Gemeindekanzlei.
Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat einzureichen. Auf eine Einwendung, die den Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
B A U G E S U C H
Bauherrschaft: Swisscom (Schweiz) AG, Binzring 17, 8045 Zürich
Projektverfasser: Axians Schweiz AG, Obermühleweg 9, 7302 Landquart
Bauobjekt: Neubau Mobilfunkanlage (an bestehendem Futtersilo ohne Profilierung)
Bauplatz: Höhenächerstrasse
Zone: Landwirtschaft
Parzelle: 434
Weitere Bewilligungen: Departement Bau Verkehr und Umwelt, Abteilung für Baubewilligungen
Öffentliche Auflage vom 12. Januar bis 12. Februar 2024, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten, auf der Gemeindekanzlei.
Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat einzureichen. Auf eine Einwendung, die den Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
B A U G E S U C H
Bauherrschaft: Dahl Nathalie, Langmattstrasse 30, 5625 Kallern
Projektverfasser: Koch Architektur AG, Chileweg 6c, 8917 Oberlunkhofen
Bauobjekt: Projektänderung: Neubau Einfamilienhaus mit Carport, Teilabbruch Gebäude Nr. 27 (Antrag Ausnahme Überschreitung Kniestockhöhe)
Bauplatz: Langmattstrasse 30
Zone: Wohn- und Gewerbezone 2
Parzelle: 134
Öffentliche Auflage vom 24. November 2023 bis 8. Januar 2024, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten, auf der Gemeindekanzlei.
Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat einzureichen. Auf eine Einwendung, die den Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Für Erwachsene und junge Erwachsene am Freitag, 26. April 2024, 19 Uhr im Dachsaal Kallern.
Möchtest Du neue Spiele kennenlernen oder einfach mal wieder Dein Lieblingsspiel in einer gemütlichen Runde spielen? Dann bist Du am Spieleabend der Kuko genau richtig.
Bring Dein Trinkglas, Weinglas und, falls Du hast, Dein Lieblingsspiel selber mit. Getränke und Snacks werden zum Selbstkostenpreis abgegeben.
Kulturkommission Kallern
Lassen Sie sich verwöhnen und geniessen Sie das Mittagessen in geselliger Runde und gemütlicher Atmosphäre - für alle Menschen ab 60 Jahren.
Sie können einmal oder regelmässig teilnehmen. Sie bezahlen lediglich Ihr Essen und Ihre Getränke.
Wir freuen uns auf Sie!
Alle Daten im 2024 finden Sie auf folgendem PDF:
Das Jahresprogramm 2024 ist da!
Gemeindeverwaltung Kallern
Schulstrasse 10
5625 Kallern
+41 56 666 15 56
gemeindeverwaltung@kallern.ch
Montag | 14.00 - 18.00 Uhr |
Dienstag/Mittwoch | 08.00 - 11.30 Uhr |
Donnerstag | 08.00 - 11.30 Uhr 14.00 - 17.00 Uhr |
Freitag | geschlossen |