Vom Montag, 26. Februar, bis am Freitag, 30. Februar 2026, bleibt die Kanzlei wegen Ferien geschlossen.
Bei einem Todesfall melden Sie sich bitte unter der Nummer 056 666 21 17.
Wir danken Ihnen für die Kenntnisnahme.
Vom Montag, 26. Februar, bis am Freitag, 30. Februar 2026, bleibt die Kanzlei wegen Ferien geschlossen.
Bei einem Todesfall melden Sie sich bitte unter der Nummer 056 666 21 17.
Wir danken Ihnen für die Kenntnisnahme.
Am 31. Dezember 2025 waren in Kallern 420 (Vorjahr 422) Einwohnerinnen und Einwohner (212 weibliche und 208 männliche) angemeldet. Die Kallerer Bevölkerung setzt sich aus 378 Schweizerinnen und Schweizern sowie 42 Ausländerinnen und Ausländern zusammen.
Die vollständige Statistik kann hier heruntergeladen werden.
Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind nun sämtliche Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 21. November 2025 in Rechtskraft erwachsen.
Mit eTAX AARGAU wird die Steuererklärung einfach, benutzerfreundlich und praktisch. Ab 2026 steht den Steuerpflichtigen im Kanton Aargau mit eTAX AARGAU eine neue Online-Steuererklärung für die natürlichen Personen zur Verfügung. Die bisherige Software EasyTax wird durch die neue Lösung ersetzt. Mit eTAX AARGAU kann die Steuererklärung einfach, sicher und ortsunabhängig ausgefüllt sowie elektronisch eingereicht werden.
Weitere Informationen finden Sie unter www.ag.ch/etax.
Liebe Challerinnen und liebe Challerer
Von Herzen danken wir euch für die zauberhaften Adventsfenster, die mit so viel Kreativität und Liebe gestaltet wurden. Auch die herzlichen Apéros haben die Adventszeit bereichert und sie zu etwas ganz Besonderem gemacht.
Herzlichst, Kathrin Nauer & Marina Ender
Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe gemäss § 24 Abs. 1 BauG öffentlich aufgelegt.
Die Entwürfe mit Erläuterungen und der Vorprüfungsbericht liegen vom 9. Januar bis 9. Februar 2026 auf der Gemeindeverwaltung auf und können während der Bürozeit eingesehen werden.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Die allfällige Berechtigung von Natur- und Heimatschutz- sowie Umweltschutzorganisationen Einwendungen zu erheben, richtet sich nach § 4 Abs. 3 und 4 BauG. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat Kallern einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Mit der Genehmigung des Gestaltungsplans "Deponie Typ A, Höll" wird für die im Plan festgelegten, im öffentlichen Interesse liegenden Werke das Enteignungsrecht erteilt (§ 132 Abs. 1 BauG).
Die Dokumente können hier heruntergeladen werden:
Gemeinderatsbeschlüsse vom 22. September 2025
Wipf Roger und Isabelle, Neuhofweg 3, 5625 Kallern - BG 2024-16 - Projektänderung Umgebung, Garagentore, Pavillon (nachträglich) - Teilbaubewilligung
Meier Priska, Schläppi Daniel, Hofmatt 12, 5625 Kallern - BG 2025-03 - Sichtschutz (ohne Profilierung) und Holz-Pergola - Baubewilligung
Gemeinderatsbeschluss vom 1. September 2025
Schwegler Daniel und Beatrice, Hofmatt 10, 5625 Kallern – BG 2025-04 - Neubau Gerätehaus und Ersatz Gerätehaus – vereinfachtes Verfahren - Baubewilligung
Die Gemeindeversammlung hat am 13. Juni 2025 der Teilrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland in Übereinstimmung mit der öffentlichen Auflage zugestimmt.
Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist wurde dieser Beschluss rechtsgültig.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann gegen diesen Beschluss innert einer nicht erstreckbaren Frist von 30 Tagen seit der amtlichen Publikation im Amtsblatt beim Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau, Beschwerde führen.
Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 30 Tagen beginnt am Tag nach der Publikation (14.08.2025) im Amtsblatt des Kantons Aargau zu laufen. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 Baugesetz (BauG) sind ebenfalls berechtigt, Beschwerde zu führen. Wer es unterlassen hat, im Einwendungsverfahren Einwendungen zu erheben, obwohl Anlass dazu bestanden hätte, kann den vorliegenden Beschluss nicht mehr anfechten (§ 4 Abs. 2 BauG). Vorbehalten bleiben Bestimmungen über die Wiederherstellung bei unverschuldeter Säumnis.
Die Unterlagen können während der Beschwerdefrist in der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Sämtliche Unterlagen können auf der Gemeindehomepage als PDF eingesehen oder heruntergeladen werden.
Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, das heisst, es ist
a) aufzuzeigen, wie der Regierungsrat entscheiden soll, und
b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. Eine Kopie des angefochtenen Entscheids ist der unterzeichneten Beschwerdeschrift beizulegen. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich einzureichen. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst, die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
B A U G E S U C H
Bauherrschaft: Wipf Roger und Isabelle, Neuhofweg 3, 5625 Kallern
Projektverfasser: Bauherrschaft
Bauobjekt: Projektänderung Umgebung, Garagentore, Pavillon (nachträglich)
Bauplatz: Neuhofweg 3
Zone: Landwirtschaftszone, Weilerzone
Parzelle: 667
Weitere Bewilligungen: Departement Bau Verkehr und Umwelt, Abteilung für Baubewilligungen
Öffentliche Auflage vom 25. Juli bis 25. August 2025, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten, auf der Gemeindekanzlei.
Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat einzureichen. Auf eine Einwendung, die den Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
B A U G E S U C H
Bauherrschaft: Meier Priska, Schläppi Daniel, Hofmatt 12, 5625 Kallern
Projektverfasser: Bauherrschaft
Bauobjekt: Sichtschutz (ohne Profilierung) und Holz-Pergola
Bauplatz: Hofmatt 12
Zone: Wohnzone 2
Parzelle: 606
Öffentliche Auflage vom 25. Juli bis 25. August 2025, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten, auf der Gemeindekanzlei.
Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat einzureichen. Auf eine Einwendung, die den Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Gemeinderatsbeschluss vom 2. Juni 2025
Iseli Georg und Mastira Elvira, Langmattstrasse 21, 5625 Kallern – BG 2025-02 - Beschattung von Terrasse – vereinfachtes Verfahren - Baubewilligung
Senioren-Mittagstisch
Herzlich willkommen zu unserem gemeinsamen Mittagessen am Samstag, 7. Februar.
Wir treffen uns um 12.00 Uhr im Restaurant Niesenberg in Kallern und freuen uns auf ein gemütliches und frohes Beisammensein.
Anmeldung an Elsbeth Nietlisbach Tel. 079 171 82 73.
Die Grüngutsammlung findet am Dienstag, 7. April 2026, ab 08.00 Uhr statt.
Das Grüngut ist gut sichtbar am Strassenrand zu deponieren. Bitte sammeln Sie das Laub in Säcken und bündeln Sie die Äste. Vielen Dank.
Lassen Sie sich verwöhnen und geniessen Sie das Mittagessen in geselliger Runde und gemütlicher Atmosphäre - für alle Menschen ab 60 Jahren.
Sie können einmal oder regelmässig teilnehmen. Sie bezahlen lediglich Ihr Essen und Ihre Getränke.
Wir freuen uns auf Sie!
Alle Daten im 2026 finden Sie auf folgendem PDF:
Das Jahresprogramm 2026 ist da!

Gemeindeverwaltung Kallern
Schulstrasse 10
5625 Kallern
+41 56 666 15 56
gemeindeverwaltung@kallern.ch
| Montag | 14.00 - 18.00 Uhr |
| Dienstag/Mittwoch | 08.00 - 11.30 Uhr |
| Donnerstag | 08.00 - 11.30 Uhr 14.00 - 17.00 Uhr |
| Freitag | geschlossen |