Die neuen steuerbaren Strassenlampen sind montiert.
Diese werden nun konfiguriert. Deshalb kann es in den nächsten Tagen zu ungewöhnlich längeren Leuchtzeiten kommen.
Vielen Dank für Ihre Kenntnisnahme.
Die neuen steuerbaren Strassenlampen sind montiert.
Diese werden nun konfiguriert. Deshalb kann es in den nächsten Tagen zu ungewöhnlich längeren Leuchtzeiten kommen.
Vielen Dank für Ihre Kenntnisnahme.
Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind nun sämtliche Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 13. Juni 2025 in Rechtskraft erwachsen.
Der 1. August-Brunch war gut besucht. Die IG Landfrauen hat die Besucherinnen und Besucher mit feinen selbstgemachten Köstlichkeiten verwöhnt.
Der Gemeinderat dankt der IG Landfrauen herzlich für die Organisation und die Durchführung!
Die Gemeinden Sarmenstorf und Uezwil haben seit einigen Jahren bereits einen Vertrag über die gemeinsame Führung der Abteilungen Finanzen in Sarmenstorf. Nach der Kündigung der Finanzverwalterin in Kallern wurde der Gemeinderat Sarmenstorf angefragt, ob die Erweiterung des Vertrags auf die Führung der Finanzen der Gemeinde Kallern denkbar wäre. Das Gesuch wurde geprüft und gutgeheissen.
Nach einigen Besprechungen haben die Gemeinderäte Sarmenstorf, Uezwil und Kallern inzwischen den neu ausgearbeiteten, mit der Führung der Abteilung Finanzen Kallern ergänzten Vertrag, rückwirkend ab 1. Juni 2025 genehmigt und unterschrieben.
So werden die Abteilungen Finanzen Kallern, Uezwil und Sarmenstorf durch die regionale Abteilung in Sarmenstorf geführt. Für Kallern ist Janine Zehren zuständig. Sie arbeitet jeweils am Donnerstag in der Gemeindeverwaltung Kallern.
Alle Gemeinderäte bzw. die Gemeindeverwaltungen freuen sich auf eine angenehme Zusammenarbeit!
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 13. Juni 2025 veröffentlicht.
Alle Beschlüsse unterliegen dem fakultativen Referendum, welches von einem Viertel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung ergriffen werden kann. Ablauf der Referendumsfrist: 23. Juli 2025.
B A U G E S U C H
Bauherrschaft: Wipf Roger und Isabelle, Neuhofweg 3, 5625 Kallern
Projektverfasser: Bauherrschaft
Bauobjekt: Projektänderung Umgebung, Garagentore, Pavillon (nachträglich)
Bauplatz: Neuhofweg 3
Zone: Landwirtschaftszone, Weilerzone
Parzelle: 667
Weitere Bewilligungen: Departement Bau Verkehr und Umwelt, Abteilung für Baubewilligungen
Öffentliche Auflage vom 25. Juli bis 25. August 2025, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten, auf der Gemeindekanzlei.
Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat einzureichen. Auf eine Einwendung, die den Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
B A U G E S U C H
Bauherrschaft: Meier Priska, Schläppi Daniel, Hofmatt 12, 5625 Kallern
Projektverfasser: Bauherrschaft
Bauobjekt: Sichtschutz (ohne Profilierung) und Holz-Pergola
Bauplatz: Hofmatt 12
Zone: Wohnzone 2
Parzelle: 606
Öffentliche Auflage vom 25. Juli bis 25. August 2025, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten, auf der Gemeindekanzlei.
Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat einzureichen. Auf eine Einwendung, die den Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Gemeinderatsbeschluss vom 2. Juni 2025
Iseli Georg und Mastira Elvira, Langmattstrasse 21, 5625 Kallern – BG 2025-02 - Beschattung von Terrasse – vereinfachtes Verfahren - Baubewilligung
Der Gemeinderat Kallern hat am 22. April 2025 den Beschluss gefasst, folgende Sondernutzungspläne in Übereinstimmung mit der öffentlichen Auflage aufzuheben:
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann gegen diesen Beschluss innert einer nicht erstreckbaren Frist von 30 Tagen seit der amtlichen Publikation im Amtsblatt vom 1. Mai 2025 bei der Rechtsabteilung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, Beschwerde führen.
Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 30 Tagen beginnt am Tag nach der Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau zu laufen. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 Baugesetz (BauG) sind ebenfalls berechtigt Beschwerde zu führen. Wer es unterlassen hat, im Einwendungsverfahren Einwendungen zu erheben, obwohl Anlass dazu bestanden hätte, kann den vorliegenden Entscheid nicht mehr anfechten (§ 4 Abs. 2 BauG).
Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, das heisst, es ist
a) aufzuzeigen, wie die Rechtsabteilung entscheiden soll, und
b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich einzureichen. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst, die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Die Beschlüsse und die einschlägigen Akten können während der Beschwerdefrist auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden.
2. Freiämter Wandertag 14. September 2025; Gesuch um Bewilligung einer Veranstaltung im Wald
Am 14. September 2025 soll der Freiämter Wandertag durchgeführt werden. Es sind drei verschiedene Routen vorgesehen. Es wird eine Teilnehmerzahl von ca. 1'000 Personen erwartet. Die Routen liegen in den Gemeinden Boswil, Kallern und Sarmenstorf abseits von Waldstrassen. Gemäss § 11 des Waldgesetzes des Kantons Aargau ist hierfür eine Bewilligung erforderlich.
Das Gesuch liegt vom 22. April 2025 bis 21. Mai 2025 in den Gemeindekanzleien Boswil, Kallern und Sarmenstorf öffentlich auf. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend macht, kann innerhalb der Auflagefrist gegen das Gesuch Einwendung vorbringen. Einwendungen sind schriftlich beim jeweiligen Gemeinderat und beim Kreisforstamt 3 Lenzburg-Freiamt, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Aufhebung rechtskräftige Sondernutzungsplanungen
- Kommunaler Überbauungsplan Hinterbühl vom 31.10.1978
- Gestaltungsplan Hinterbühl – Haldenäcker / Ruchmatten vom 20.02.2002
Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Unterlagen gemäss § 24 Abs. 1 BauG öffentlich aufgelegt.
Die aufzuhebenden Sondernutzungspläne, der Planungsbericht und der Vorprüfungsbericht liegen vom 7. März bis am 7. April 2025 auf der Gemeindeverwaltung auf und können während der Bürozeit eingesehen werden. Sämtliche Unterlagen können als PDF eingesehen oder heruntergeladen werden
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Die allfällige Berechtigung von Natur- und Heimatschutz- sowie Umweltschutzorganisationen, Einwendungen zu erheben, richtet sich nach § 4 Abs. 3 und 4 BauG. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat, Schulstrasse 10, 5625 Kallern, einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Herzlich willkommen zu unserem gemeinsamen Mittagessen am Mittwoch, 6. August.
Wir treffen uns um 11.30 Uhr im Restaurant Löwen in Boswil und freuen uns auf ein gemütliches und frohes Beisammensein.
Anmeldung an Elsbeth Nietlisbach Tel. 079 171 82 73.
Am Samstag, 9. August 2025 veranstaltet der Feuerwehrverein Kallern auf dem Schulhausplatz ein Open-Air Kino. Ab 19.00 Uhr ist in der Festwirtschaft für das leibliche Wohl gesorgt und beim Eindunkeln zeigen wir den Film "Bon Schuur Ticino".
Bereits am Freitag, 8. August 2025 stimmen wir uns ab 17.00 Uhr bei einem Feierabend-Bier und Würsten vom Grill auf das Wochenende ein.
Der Eintritt ist frei und der Feuerwehrverein Kallern freut sich auf zahlreiche Gäste!
Die Grüngutsammlung findet am Montag, 1. September 2025, ab 08.00 Uhr statt.
Das Grüngut ist gut sichtbar am Strassenrand zu deponieren. Bitte sammeln Sie das Laub in Säcken und bündeln Sie die Äste. Vielen Dank.
Der Kapellenverein Oberniesenberg lädt Sie herzlich ein zum kulturellen Anlass, dieses Jahr mit der Freiämter Band Triome – mehr als ein Trio. Die fünfköpfige Band spielt Folk und Volksmusik aus halb Europa und Übersee.
Dazu werden fabelhafte Geschichten rund um die kunterbunten Melodien erzählt. Das Bouquet aus Liedern und Legenden verspricht eine gesellige Stubete und gute Laune.
Der Anlass findet am Samstag, 6. September um 17.00 Uhr in der Kapelle Oberniesenberg statt, es gibt eine Türkollekte.
Auf zahlreiches Erscheinen freut sich der Kapellenverein Oberniesenberg.
Gemeindeverwaltung Kallern
Schulstrasse 10
5625 Kallern
+41 56 666 15 56
gemeindeverwaltung@kallern.ch
Montag | 14.00 - 18.00 Uhr |
Dienstag/Mittwoch | 08.00 - 11.30 Uhr |
Donnerstag | 08.00 - 11.30 Uhr 14.00 - 17.00 Uhr |
Freitag | geschlossen |