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Neuigkeiten

Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2026/2029; Anmeldeverfahren
03.06.2025

Die Amtsperiode 2021/2025 endet auf den 31. Dezember 2025. Folglich finden in diesem Jahr in allen Aargauer Gemeinden Gesamterneuerungswahlen für die kommende Legislatur 2026/2029 statt. Der erste Wahlgang findet am 28. September 2025 statt.

Gemeinderat Daniel Schwelger hat mitgeteilt, dass er auf eine erneute Kandidatur verzichtet. Von den übrigen Amtsträgern informierte Herr Martin Müller, dass er sich nicht für die Wiederwahl als Mitglied der Finanzkommission zur Verfügung stellt. Weitere Demissionen sind dem Gemeinderat nicht angekündigt worden.

Im Rahmen der Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2026 – 2029 gilt es zu wählen:

  • 5 Gemeinderätinnen oder Gemeinderäte und daraus (gleichzeitig) Gemeindeammann und Vizeammann
  • 3 Mitglieder der Finanzkommission
  • 3 Mitglieder der Steuerkommission
  • 1 Ersatzmitglied der Steuerkommission
  • 4 Mitglieder des Wahlbüros (2 Stimmenzähler und 2 Ersatz Stimmenzähler)

Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und müssen bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag eintreffen. Dies wäre Freitag, 15. August 2025. Da es sich hierbei um einen Feiertag handelt, verlängert sich die Frist bis am Montag, 18. August 2025, 12.00 Uhr. Dem Wahlvorschlag sind ein Wahlfähigkeitsausweis und eine schriftliche Wahlannahmeerklärung (diese ist bereits auf dem Anmeldeformular) beizulegen. Die erforderlichen Formulare können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Nach Ablauf der Frist ist ein Rückzug der Anmeldung nicht mehr zulässig.

Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Als Gemeindeammann oder Vizeammann kann nur gültige Stimmen erhalten, wer auch als Gemeinderat gewählt wird.

Werden nicht mehr wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR). Von dieser Regelung ist der Gemeinderat ausgenommen. Für dessen Mitglieder sind im ersten Wahlgang keine stillen Wahlen möglich.

Ein allfällig erforderlicher zweiter Wahlgang findet am 30. November 2025 statt.

Öffnungszeiten der Gemeindekanzlei über Pfingsten
03.06.2025

Am Pfingstmontag, 9. Juni 2025, bleibt die Gemeindeverwaltung geschlossen. 

Bei einem Todesfall melden Sie sich bitte unter der Nummer 056 666 21 17.

Wir wünschen Ihnen ein schönes Pfingstwochenende! e da. 

Neubau Trafostation Niesenbergstrasse Uezwil: Verkehrsbeschränkung
30.05.2025

Die AEW Energie AG wird voraussichtlich am 2. Juni 2025 mit den Bauarbeiten für den Neubau der Trafostation in Uezwil auf Parzelle 415 an der Niesenbergstrasse beginnen. Diese Bauarbeiten werden bis zirka Mitte Juli 2025 dauern. 

Die Durchfahrt zwischen Uezwil und Kallern (Hinter- und Unterniesenberg) wird während der gesamten Bauzeit für alle motorisierten Fahrzeuge gesperrt sein. Die Zufahrt zu den betroffenen Liegenschaften für Anwohner und Anwohnerinnen bleibt gewährleistet. 

Besten Dank für Ihr Verständnis.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Gemeindeversammlung vom 13. Juni 2025 - Traktanden
26.05.2025

Die Sommer-Gemeindeversammlung findet am Freitag, 13. Juni 2025, um 19.30 Uhr, im Dachsaal der Gemeindeverwaltung Kallern statt. 

Es liegt folgende Traktandenliste vor: 

  1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 22. November 2024
  2. Rechenschaftsbericht 2024
  3. Teilrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland
  4. Jahresrechnung 2024 der Einwohnergemeinde
  5. Kreditabrechnung «Projektierung Ersatz Wasserleitung Reservoir Lätten-Schulstrasse»
  6. Kreditabrechnung «Ersatz Wasserleitung Reservoir Lätten-Schulstrasse»
  7. Verkauf Parzelle 519
  8. Gemeinderats-Entschädigung für die Amtsperiode 2026-2029
  9. Verschiedenes und Umfrage 

Die Einladung zur Gemeindeversammlung wird Ihnen rechtzeitig zugestellt. Die Unterlagen zu den einzelnen Sachgeschäften können vom 28. Mai 2025 bis am 13. Juni 2025 auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden. Die Akten sind zum Teil hier publiziert. 

Der «Verpflichtungskredit Schulraumerweiterung» wird an dieser Gemeindeversammlung noch nicht traktandiert. Der Gemeinderat ist sich der Dringlichkeit dieses Geschäftes bewusst, benötigt aber mehr Zeit, die Inputs aus der Informationsveranstaltung zu prüfen und die verschiedenen Varianten sorgfältig und fundiert zu erarbeiten.

Wir freuen uns auf eine zahlreiche Teilnahme.

Gemeinderat Daniel Schwegler tritt nicht mehr zur Wiederwahl an
20.05.2025

Am 28. September 2025 finden die Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2026/2029 statt. 

Gemeinderat Daniel Schwegler hat entschieden, auf eine Wiederkandidatur zu verzichten. 

Die restlichen Gemeinderatsmitglieder, das heisst Gemeindeammann Christian Widmer, Vizeamman Nadja Koch, Gemeinderat Bernhard Koch und Gemeinderat Marcel Hohl, stellen sich für eine Wiederwahl und somit für eine weitere Amtsperiode zur Verfügung. 

Publikationen

Aufhebung Sondernutzungspläne - Beschluss vom 22. April 2025

Der Gemeinderat Kallern hat am 22. April 2025 den Beschluss gefasst, folgende Sondernutzungspläne in Übereinstimmung mit der öffentlichen Auflage aufzuheben:

  • Kommunaler Überbauungsplan Hinterbühl vom 31.10.1978
  • Gestaltungsplan Hinterbühl - Haldenäcker / Ruchmatten vom 20.02.2002

Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann gegen diesen Beschluss innert einer nicht erstreckbaren Frist von 30 Tagen seit der amtlichen Publikation im Amtsblatt vom 1. Mai 2025 bei der Rechtsabteilung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, Beschwerde führen.

Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 30 Tagen beginnt am Tag nach der Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau zu laufen. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 Baugesetz (BauG) sind ebenfalls berechtigt Beschwerde zu führen. Wer es unterlassen hat, im Einwendungsverfahren Einwendungen zu erheben, obwohl Anlass dazu bestanden hätte, kann den vorliegenden Entscheid nicht mehr anfechten (§ 4 Abs. 2 BauG).

Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, das heisst, es ist

a) aufzuzeigen, wie die Rechtsabteilung entscheiden soll, und
b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.

Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich einzureichen. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst, die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen. 

Die Beschlüsse und die einschlägigen Akten können während der Beschwerdefrist auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden.

Öffentliche Auflage einer Veranstaltung im Wald ab 22.04.2025

2. Freiämter Wandertag 14. September 2025; Gesuch um Bewilligung einer Veranstaltung im Wald

Am 14. September 2025 soll der Freiämter Wandertag durchgeführt werden. Es sind drei verschiedene Routen vorgesehen. Es wird eine Teilnehmerzahl von ca. 1'000 Personen erwartet. Die Routen liegen in den Gemeinden Boswil, Kallern und Sarmenstorf abseits von Waldstrassen. Gemäss § 11 des Waldgesetzes des Kantons Aargau ist hierfür eine Bewilligung erforderlich. 

Das Gesuch liegt vom 22. April 2025 bis 21. Mai 2025 in den Gemeindekanzleien Boswil, Kallern und Sarmenstorf öffentlich auf. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend macht, kann innerhalb der Auflagefrist gegen das Gesuch Einwendung vorbringen. Einwendungen sind schriftlich beim jeweiligen Gemeinderat und beim Kreisforstamt 3 Lenzburg-Freiamt, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

Öffentliche Auflage Aufhebung rechtskräftige Sondernutzungsplanungen ab 07.03.2025

Aufhebung rechtskräftige Sondernutzungsplanungen 
-  Kommunaler Überbauungsplan Hinterbühl vom 31.10.1978 
-  Gestaltungsplan Hinterbühl – Haldenäcker / Ruchmatten vom 20.02.2002 

Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Unterlagen gemäss § 24 Abs. 1 BauG öffentlich aufgelegt.

Die aufzuhebenden Sondernutzungspläne, der Planungsbericht und der Vorprüfungsbericht liegen vom 7. März bis am 7. April 2025 auf der Gemeindeverwaltung auf und können während der Bürozeit eingesehen werden. Sämtliche Unterlagen können als PDF eingesehen oder heruntergeladen werden

Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Die allfällige Berechtigung von Natur- und Heimatschutz- sowie Umweltschutzorganisationen, Einwendungen zu erheben, richtet sich nach § 4 Abs. 3 und 4 BauG. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat, Schulstrasse 10, 5625 Kallern, einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

Öffentliche Auflage Teilrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland mit Umsetzung der Gewässerräume ab 07.03.2025

Die Teilrevision umfasst im Wesentlichen die Umsetzung des harmonisierten Baurechts in der BNO, die Festlegung der Gewässerräume sowie die digitale Neuerfassung des Bauzonen- und Kulturlandplanes.

Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe gemäss § 24 Abs. 1 BauG öffentlich aufgelegt.

Die Entwürfe mit Erläuterungen und der Vorprüfungsbericht liegen vom 7. März bis am 7. April 2025 auf der Gemeindeverwaltung auf und können während der Bürozeit eingesehen werden. Sämtliche Unterlagen können als PDF eingesehen oder heruntergeladen werden.

Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Die allfällige Berechtigung von Natur- und Heimatschutz- sowie Umweltschutzorganisationen, Einwendungen zu erheben, richtet sich nach § 4 Abs. 3 und 4 BauG. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat, Schulstrasse 10, 5625 Kallern, einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

Baubewilligungen 02.2025

Gemeinderatsbeschluss vom 24. Februar 2025

Wohler Christian, Langmattstrasse 29, 5625 Kallern – BG 2025-01 - Trockensteinmauer aus Natursteinen – vereinfachtes Verfahren - Baubewilligung

 

Gemeinderatsbeschluss vom 10. Februar 2025

Schibli Erich, Panoramastrasse 12, 5625 Kallern – BG 2024-19 - Sichtschutz mit PV-Elementen als Ersatz Thujahecke (ohne Profilierung) - Baubewilligung

Anlässe

Senioren-Mittagstisch am 10. Juni
Dienstag, 10. Juni 2025

Herzlich willkommen zu unserem gemeinsamen Mittagessen am Dienstag, 10. Juni. 

Wir treffen uns um 11.30 Uhr im Restaurant Löwen in Boswil und freuen uns auf ein gemütliches und frohes Beisammensein. 

Anmeldung an Elsbeth Nietlisbach Tel. 079 171 82 73. 

Grüngutsammlung am 1. September
Montag, 01. September 2025

Die Grüngutsammlung findet am Montag, 1. September 2025, ab 08.00 Uhr statt. 

Das Grüngut ist gut sichtbar am Strassenrand zu deponieren. Bitte sammeln Sie das Laub in Säcken und bündeln Sie die Äste. Vielen Dank. 

Mittagstisch 60+ in Kallern 2025
Mittwoch, 31. Dezember 2025

Lassen Sie sich verwöhnen und geniessen Sie das Mittagessen in geselliger Runde und gemütlicher Atmosphäre - für alle Menschen ab 60 Jahren. 

Sie können einmal oder regelmässig teilnehmen. Sie bezahlen lediglich Ihr Essen und Ihre Getränke. 
Wir freuen uns auf Sie!

Alle Daten im 2025 finden Sie auf folgendem PDF:

Challerer Kultur-Kalender 2025
Mittwoch, 31. Dezember 2025

Das Jahresprogramm 2025 ist da!

Kulturkalender 2025

Kontakt

Gemeindeverwaltung Kallern
Schulstrasse 10
5625 Kallern

+41 56 666 15 56
gemeindeverwaltung@kallern.ch

 

Öffnungszeiten

Montag14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag/Mittwoch08.00 - 11.30 Uhr
Donnerstag08.00 - 11.30 Uhr 
14.00 - 17.00 Uhr
Freitaggeschlossen

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