Abgeordnetenversammlungen der Kreisbezirksschule vom 6. Mai 2025.
An dieser Stelle finden Sie öffentliche Auflagen für die Gemeinden des Schulverbandes.
Abgeordnetenversammlungen der Kreisbezirksschule vom 6. Mai 2025.
An dieser Stelle finden Sie öffentliche Auflagen für die Gemeinden des Schulverbandes.
Per 30. Juni 2025 hat die Leiterin Finanzen, Tanja Müller, ihre Kündigung eingereicht. Nach 7 Jahren Tätigkeit in Kallern wird sie eine neue Herausforderung in einer grösseren Gemeinde in ihrem Wohnkanton Luzern annehmen.
Der Gemeinderat und die Gemeindeschreiberin bedauern dies sehr, danken Tanja Müller herzlich für die gute Zusammenarbeit und für ihr Engagement für die Kallerinnen und Kallerer und wünschen ihr alles Gute für ihre berufliche und private Zukunft.
Die Stelle der Leitung Finanzen wurde bereits zur Neubesetzung ausgeschrieben.
Die Rechnung 2024 schliesst mit einem positiven Ergebnis von CHF 134'372 (Ertragsüberschuss EWG ohne Spezialfinanzierungen) ab. Dieser Mehrertrag wird dem Eigenkapital gutgeschrieben. Budgetiert wurde mit einer Einwohnerzahl von 425 – per 31.12.2024 waren deren 422 gemeldet.
Das Budget der Steuereinnahmen wurde um CHF 40'483 übertroffen.
Abschlüsse der Eigenwirtschaftsbetriebe: Das Wasserwerk präsentiert einen Gewinn von CHF 5’768. Die Abwasserbeseitigung zeigt einen Aufwandüberschuss von CHF 43’468. Die Abfallbewirtschaftung weist ebenfalls einen Aufwandüberschuss von CHF 10'088 aus.
Der Gemeinderat Kallern hat mit der Gemeinde Boswil eine Vereinbarung unterzeichnet, damit alle Kallerinnen und Kallerer die Wertstoffsammelstelle in Boswil nutzen können. Dies ist für Kallern eine preiswerte und geografisch ideale Lösung.
Die Entsorgungsstelle Boswil bietet folgende Sammlungen an:
Adresse und Öffnungszeiten:
Die Kunststoffsammelsäcke können im Volg Boswil und auf der Gemeindeverwaltung Boswil gekauft werden.
Die Sammelstellen Recycling-Paradies in Muri und Brings in Wohlen können von Privaten gegen eine Jahresgebühr weiterhin genutzt werden.
Am 11. März 2025 wurden im Rahmen der vorgeschriebenen regelmässigen Trinkwasserkontrollen im Versorgungsnetz der Gemeinde Kallern Proben entnommen. Der vorliegende Untersuchungsbericht bescheinigt, dass gemäss Hygieneverordnung alle Proben den gesetzlichen Anforderungen an Trinkwasser entsprachen. Das Trinkwasser war durchwegs von einwandfreier mikrobiologischer Qualität.
2. Freiämter Wandertag 14. September 2025; Gesuch um Bewilligung einer Veranstaltung im Wald
Am 14. September 2025 soll der Freiämter Wandertag durchgeführt werden. Es sind drei verschiedene Routen vorgesehen. Es wird eine Teilnehmerzahl von ca. 1'000 Personen erwartet. Die Routen liegen in den Gemeinden Boswil, Kallern und Sarmenstorf abseits von Waldstrassen. Gemäss § 11 des Waldgesetzes des Kantons Aargau ist hierfür eine Bewilligung erforderlich.
Das Gesuch liegt vom 22. April 2025 bis 21. Mai 2025 in den Gemeindekanzleien Boswil, Kallern und Sarmenstorf öffentlich auf. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend macht, kann innerhalb der Auflagefrist gegen das Gesuch Einwendung vorbringen. Einwendungen sind schriftlich beim jeweiligen Gemeinderat und beim Kreisforstamt 3 Lenzburg-Freiamt, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Aufhebung rechtskräftige Sondernutzungsplanungen
- Kommunaler Überbauungsplan Hinterbühl vom 31.10.1978
- Gestaltungsplan Hinterbühl – Haldenäcker / Ruchmatten vom 20.02.2002
Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Unterlagen gemäss § 24 Abs. 1 BauG öffentlich aufgelegt.
Die aufzuhebenden Sondernutzungspläne, der Planungsbericht und der Vorprüfungsbericht liegen vom 7. März bis am 7. April 2025 auf der Gemeindeverwaltung auf und können während der Bürozeit eingesehen werden. Sämtliche Unterlagen können als PDF eingesehen oder heruntergeladen werden
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Die allfällige Berechtigung von Natur- und Heimatschutz- sowie Umweltschutzorganisationen, Einwendungen zu erheben, richtet sich nach § 4 Abs. 3 und 4 BauG. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat, Schulstrasse 10, 5625 Kallern, einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Die Teilrevision umfasst im Wesentlichen die Umsetzung des harmonisierten Baurechts in der BNO, die Festlegung der Gewässerräume sowie die digitale Neuerfassung des Bauzonen- und Kulturlandplanes.
Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe gemäss § 24 Abs. 1 BauG öffentlich aufgelegt.
Die Entwürfe mit Erläuterungen und der Vorprüfungsbericht liegen vom 7. März bis am 7. April 2025 auf der Gemeindeverwaltung auf und können während der Bürozeit eingesehen werden. Sämtliche Unterlagen können als PDF eingesehen oder heruntergeladen werden.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Die allfällige Berechtigung von Natur- und Heimatschutz- sowie Umweltschutzorganisationen, Einwendungen zu erheben, richtet sich nach § 4 Abs. 3 und 4 BauG. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat, Schulstrasse 10, 5625 Kallern, einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Gemeinderatsbeschluss vom 24. Februar 2025
Wohler Christian, Langmattstrasse 29, 5625 Kallern – BG 2025-01 - Trockensteinmauer aus Natursteinen – vereinfachtes Verfahren - Baubewilligung
Gemeinderatsbeschluss vom 10. Februar 2025
Schibli Erich, Panoramastrasse 12, 5625 Kallern – BG 2024-19 - Sichtschutz mit PV-Elementen als Ersatz Thujahecke (ohne Profilierung) - Baubewilligung
B A U G E S U C H
Bauherrschaft: Schibli Erich, Panoramastrasse 12, 5625 Kallern
Projektverfasser: Bauherrschaft
Bauobjekt: Sichtschutz mit PV-Elementen als Ersatz Thuyahecke (ohne Profilierung)
Bauplatz: Panoramastrasse 12
Zone: Wohnzone 2
Parzelle: 611
Öffentliche Auflage vom 13. Dezember 2024 bis 13. Januar 2025 während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten auf der Gemeindekanzlei. Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat einzureichen. Auf eine Einwendung, die den Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Derr Gemeinderat Kallern lädt alle Kallerer Einwohnerinnen und Einwohner zu einer Informationsveranstaltung zu aktuellen Themen ein. Diese findet statt am
Mittwoch, 23. April 2025, um 19.30 Uhr
im Dachsaal vom Schul- und Gemeindehaus Kallern.
Es wird über folgende Themen informiert:
Im Anschluss wird ein kleiner Apéro offeriert.
Der Gemeinderat freut sich auf eine zahlreiche Teilnahme und auf einen regen Austausch.
Möchtest Du neue Spiele kennenlernen oder einfach mal wieder Dein Lieblingsspiel in einer gemütlichen Runde spielen? Dann bist Du am Spieleabend der Kulturkommission
am 25. April 2025, ab 19 Uhr, im Dachsaal des Schul- und Gemeindehauses,
für Erwachsene und junge Erwachsene genau richtig!
Bring Dein Trinkglas und, falls Du hast, Dein Lieblingsspiel selber mit. Bier, Softgetränke und einfache Snacks werden zum Selbstkostenpreis abgegeben, für individuelle kulinarische Bedürfnisse darf gerne auch selber etwas mitgebracht werden.
Herzlich willkommen zu unserem gemeinsamen Mittagessen am Samstag, 3. Mai.
Wir treffen uns um 12.00 Uhr im Restaurant Niesenberg in Kallern und freuen uns auf ein gemütliches und frohes Beisammensein.
Anmeldung an Elsbeth Nietlisbach Tel. 079 171 82 73.
Die Grüngutsammlung findet am Montag, 5. Mai 2025, ab 08.00 Uhr statt.
Das Grüngut ist gut sichtbar am Strassenrand zu deponieren. Bitte sammeln Sie das Laub in Säcken und bündeln Sie die Äste. Vielen Dank.
Lassen Sie sich verwöhnen und geniessen Sie das Mittagessen in geselliger Runde und gemütlicher Atmosphäre - für alle Menschen ab 60 Jahren.
Sie können einmal oder regelmässig teilnehmen. Sie bezahlen lediglich Ihr Essen und Ihre Getränke.
Wir freuen uns auf Sie!
Alle Daten im 2025 finden Sie auf folgendem PDF:
Gemeindeverwaltung Kallern
Schulstrasse 10
5625 Kallern
+41 56 666 15 56
gemeindeverwaltung@kallern.ch
Montag | 14.00 - 18.00 Uhr |
Dienstag/Mittwoch | 08.00 - 11.30 Uhr |
Donnerstag | 08.00 - 11.30 Uhr 14.00 - 17.00 Uhr |
Freitag | geschlossen |