Die Einwohnergemeindeversammlung besteht aus den stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohnern und bildet die Legislative der Einwohnergemeinde Kallern.
Die Gemeinde Kallern hat keine Ortsbürgergemeinde - es finden also auch keine Ortsbürgergemeindeversammlungen statt.
Die Einwohnergemeindeversammlung findet ordentlicherweise zweimal jährlich statt. Es sind dies die Rechnungsgemeindeversammlung im Juni und die Budgetgemeindeversammlung im November.
Aufgaben: Die Aufgaben der Gemeindeversammlung sind im Gemeindegesetz §20 geregelt.
Nächste Versammlungen
- Freitag, 20. November 2026
- Freitag, 11. Juni 2027
- Freitag, 19. November 2027
Gemeindeversammlungsunterlagen für Freitag, 20. November 2026 werden ab 4. November hier veröffentlicht.



