Die Gemeinde Kallern verfügt über 10 Festtischgarnituren à 4m Länge für etwa 10 Personen und neu auch über 5 Festtischgarnituren à 2.5m Länge für etwa 6 Personen. Diese sind im Werkhof gelagert und können nach Absprache mit Margrith Christen, 079 398 57 32, für CHF 10.- pro Garnitur gemietet und abgeholt werden.
Neuigkeiten
Per 30. Juni 2025 hat die Leiterin Finanzen, Tanja Müller, ihre Kündigung eingereicht. Nach 7 Jahren Tätigkeit in Kallern wird sie eine neue Herausforderung in einer grösseren Gemeinde in ihrem Wohnkanton Luzern annehmen.
Der Gemeinderat und die Gemeindeschreiberin bedauern dies sehr, danken Tanja Müller herzlich für die gute Zusammenarbeit und für ihr Engagement für die Kallerinnen und Kallerer und wünschen ihr alles Gute für ihre berufliche und private Zukunft.
Die Stelle der Leitung Finanzen wurde bereits zur Neubesetzung ausgeschrieben.
Informationen zur Übergangszeit
Dem Gemeinderat Kallern ist die veränderte Situation ab 1. Juli 2025 bekannt.
Er wird demnächst über das weitere Vorgehen informieren.
Gemäss Verordnung zum Jagdgesetz des Kantons Aargau sind Hunde im Wald (auch auf den Wegen) und am Waldrand vom 01. April bis 31. Juli an der Leine zu führen.
Zahlreiche Besucherinnen und Besucher sind der Einladung des Skilagervereins zum Challerer Dorfobig gefolgt und haben am Samstag einen verspielten Abend im Dach-saal genossen. Das Thema „Spiel mit“ sprach Jung und Alt an und wurde kreativ umgesetzt.
Der Gemeinderat Kallern dankt dem Skilagerverein, der Schule und allen Helferinnen und Helfern für die Organisation und die Durchführung des traditionellen Dorfobigs.
Vermehrt werden private Autos auf dem Parkplatz des Schul- und Gemeindehauses über Nacht oder länger abgestellt. Die Anwohnerinnen und Anwohner werden gebeten, ihre Autos auf den eigenen, privaten Parkplätzen zu parkieren.
Gestützt auf das Hundegesetz sind alle Hunde ab 3 Monaten meldepflichtig. Wir bitten alle Hundehalter, welche einen neuen Hund halten, diesen bei der Gemeindekanzlei anzumelden. Bitte reichen Sie Kopien von folgenden Dokumenten ein:
- Heimtierausweis (ausgestellt durch Tierarzt) und
- Haltebewilligung (sofern nötig).
Bisherige Hundebesitzer: Sofern die Hundehalterinnen und Hundehalter in den Vorjahren die Dokumente eingereicht haben und keine Änderung eingetreten ist, wird ihnen Ende April die Rechnung für die Hundetaxe 2025 über CHF 120.00 zur Zahlung zugestellt.
Falls ein gemeldeter Hund verstorben ist oder ein Besitzerwechsel stattgefunden hat, bitten wir Sie um entsprechende Meldung bis Mitte April 2025 an die Gemeindekanzlei, unter Tel. 056 666 15 56 oder E-Mail an gemeindeverwaltung@kallern.ch. So können wir die entsprechenden Mutationen im Register vornehmen und Sie erhalten keine unnötige Rechnung.
Vermehrt werden private Autos auf dem Parkplatz des Schul- und Gemeindehauses über Nacht oder länger abgestellt. Die Anwohnerinnen und Anwohner werden gebeten, ihre Autos auf den eigenen, privaten Parkplätzen zu parkieren.
Mit der Aktion "Eingeladen" heisst der Kanton Aargau Sie als Neuzuzügerinnen und Neuzuzüger, die zwischen dem 01.01.2023 und dem 31.12.2024 zugezogen sind, herzlich willkommen. Bis zum 31. Dezember 2025 haben Sie die Gelegenheit Museen, Schlösser und Ausstellungshäuser in Ihrer neuen Wohnregion gratis zu entdecken.
Als Neuzuzügerin oder Neuzuzüger haben Sie per Post einen Flyer mit zwei Gutscheinen erhalten. Die beiden Gutscheine können Sie für sich selbst nutzen und zwei Kulturinstitutionen besuchen oder Sie besuchen eine Kulturinstitution mit Begleitung.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Der Frühling naht in grossen Schritten und die Natur erwacht schon bald wieder! Garten, Fassade oder Balkon.
Mit einfachen Massnahmen können diese Flächen so gestaltet werden, dass sowohl Menschen wie auch einheimische Pflanzen und Tiere sich daran erfreuen. Das kann ein Asthaufen, eine Blumenwiese, eine Trockenmauer oder einfach eine offene Fläche sein.
Die Gemeinde Kallern bietet über das Programm «Natur findet Stadt» eine kostenlose Naturgartenberatung an.
Interessierte melden sich unter hier an.
Für jede Zahlung, welche Sie vor dem 31. Oktober 2025 für die aktuellen Steuern leisten, erhalten Sie Vergütungszins. Auch mit Vorauszahlungen in Raten können Sie von diesem Zins profitieren. Die Zinsberechnung erfolgt ab dem Datum des Zahlungseingangs bis zum 31. Oktober 2025. Die Vergütungszinsen werden per 31. Oktober des Steuerjahres dem Steuerkonto gutgeschrieben. Später anfallende Vergütungszinsen werden mit der definitiven Rechnung abgerechnet. Es wird auch für Zahlungen ein Vergütungszins gutgeschrieben, die den definitiven Rechnungsbetrag übersteigen. Offensichtlich übersetzte Einzahlungen werden jedoch zurückerstattet.
Für das Jahr 2025 beträgt der Zinssatz 0,75 %. Vergütungszinsen für Vorauszahlungen sind steuerfrei. Weitere Informationen zur Verzinsung der Steuern finden sich unter www.ag.ch/steuern.
Sieben gebrauchte Schülerpulte, 54cm x 124cm, können im Schulhaus Kallern bis am 31. März 2025 gratis abgeholt werden.
Bei Interesse melden Sie sich bitte auf der Gemeindekanzlei, 056 666 15 56.
Ende dieses Jahres endet die Amtsperiode 2021/2025. Mitglieder von Behörden und Kommissionen, welche per Ende Amtsperiode demissionieren möchten, werden ersucht, dies bis am 31. März 2025 der Gemeindekanzlei mitzuteilen. Mit einer frühen Orientierung helfen Sie, die rechtzeitige Suche nach neuen Behörden- und Kommissionsmitgliedern zu erleichtern.
Das Datum für die Gesamterneuerungswahlen wurde auf den 28. September 2025 festgelegt.
Alle amtierenden Gemeinderäte und die Gemeinderätin stellen sich für die neue Amtsperiode wiederum zur Verfügung.
Namentlich sind dies
- Christian Widmer, Gemeindeammann seit 2022, im Gemeinderat seit 2021,
- Nadja Koch, Vizeammann seit 2022, im Gemeinderat seit 2017,
- Daniel Schwegler, Gemeinderat seit 2018,
- Bernhard Koch, Gemeinderat seit 2022,
- Marcel Hohl, Gemeinderat seit 2024.
Die Abteilung Finanzen hat dem Gemeinderat den Steuerabschluss 2024 vorgelegt.
Es konnten Steuern von CHF 1‘264‘506 eingenommen werden. Gegenüber dem Budget wurden Mehreinnahmen von CHF 78‘406 generiert, diese sind vor allem auf hohe Einkommens- und Vermögenssteuern zurückzuführen. Im Vergleich zum Vorjahr wurden CHF 49‘896 weniger Steuereinnahmen verbucht.
Der generelle Entwässerungsplan (GEP) der 2. Generation der Gemeinde Kallern wird erstellt. Zu diesem Zweck wird das Fremdwasser in der Kanalisation gemessen. Der Zugang zu den Leitungen erfolgt über die bestehenden Kontrollschächte der öffentlichen Kanalisation. Die Messungen werden in der Nacht (ca. ab 00:00 Uhr bis 05:00 Uhr) bei trockener Witterung durchgeführt. Die Lärmmissionen werden so gering wie möglich gehalten.
1. Messung: im Dezember 2024
2. Messung: 19. Februar 2025 (00:00-05:00 Uhr)
Verschiebedatum: 5. März 2025 (00:00-05:00 Uhr)
Ausführende Firma: Porta AG in Zusammenarbeit mit dem Bauamt Kallern
Gemeinderat und Bauamt danken für das Verständnis.
Hier finden Sie die Resultate der Abstimmung vom 9. Feburar 2025 aus Kallern :
Alle Haushalte in Kallern haben in dieser Woche eine schriftliche Einladung zur Teilnahme an einer Kurz-Umfrage erhalten. Es geht dabei um die Themen „Strassenlampen auf Gemeindestrassen“ und „Nutzung von externen Wertstoffsammelstellen“.
Bitte füllen Sie eine Kurz-Umfrage pro Haushalt schriftlich oder über den QR-Code aus und lassen Sie uns Ihre Antworten bis am 18. Februar 2025 zukommen.
Vielen Dank für Ihre Teilnahme.
Am Mittwoch, 23. April 2025, findet um 19.30 Uhr im Dachsaal des Schul- und Gemeindehauses eine Informationsveranstaltung des Gemeinderates über aktuelle Themen statt.
Alle Kallerer Einwohnerinnen und Einwohner erhalten rechtzeitig eine schriftliche Einladung mit der Themenliste.
Bitte reservieren Sie sich bereits heute diesen Abend.
Am Mittwochnachmittag, 5. Februar 2025, findet von 13:30 bis 14:00 Uhr in der ganzen Schweiz - also auch in unserer Gemeinde - die jährliche Kontrolle der Alarmsirenen statt. Dabei sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen.
Bei der Sirenenkontrolle wird die Funktionstüchtigkeit der stationären und mobilen Sirenen getestet, mit denen die Bevölkerung bei Katastrophen- und Notlagen oder im Falle eines bewaffneten Konfliktes alarmiert werden. Ausgelöst wird das Zeichen "Allgemeiner Alarm": Ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer.
Wenn das Zeichen "Allgemeiner Alarm" jedoch ausserhalb des angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren.
Hinweise und Verhaltensregeln finden Sie auf Seite 680 und 681 im Teletext sowie im Internet unter http://www.sirenentest.ch
Der Sirenentest dient neben der technischen Funktionskontrolle der Sireneninfrastruktur auch der Information und Sensibilisierung der Bevölkerung bezüglich Verhalten bei einem Sirenenalarm.
Weitere wichtige Informationen:
Informieren Sie sich auch über ALERTSWISS und laden Sie die App auf Ihr Smartphone. www.alert.swiss
NOTFALLTREFFPUNKTE (NTP) In jeder Aargauer Gemeinde (für Kallern beim Schulhaus in Boswil!) sind Notfalltreffpunkte vorhanden, an denen Sie z.B. bei einem länger andauernden Ausfall von Strom und Telefonie, aber auch Evakuierungen, Unterstützung erhalten können. Unter www.notfalltreffpunkt.ch können Sie sich über die Lage der Notfalltreffpunkte informieren.
Am 31. Dezember 2024 waren in Kallern 422 (Vorjahr 407) Einwohnerinnen und Einwohner (215 weibliche und 207 männliche) angemeldet. Die Kallerer Bevölkerung setzt sich aus 377 Schweizerinnen und Schweizern sowie 45 Ausländerinnen und Ausländern zusammen.
Die vollständige Statistik kann hier heruntergeladen werden.