Sieben gebrauchte Schülerpulte, 54cm x 124cm, können im Schulhaus Kallern bis am 31. März 2025 gratis abgeholt werden.
Bei Interesse melden Sie sich bitte auf der Gemeindekanzlei, 056 666 15 56.
Sieben gebrauchte Schülerpulte, 54cm x 124cm, können im Schulhaus Kallern bis am 31. März 2025 gratis abgeholt werden.
Bei Interesse melden Sie sich bitte auf der Gemeindekanzlei, 056 666 15 56.
Ende dieses Jahres endet die Amtsperiode 2021/2025. Mitglieder von Behörden und Kommissionen, welche per Ende Amtsperiode demissionieren möchten, werden ersucht, dies bis am 31. März 2025 der Gemeindekanzlei mitzuteilen. Mit einer frühen Orientierung helfen Sie, die rechtzeitige Suche nach neuen Behörden- und Kommissionsmitgliedern zu erleichtern.
Das Datum für die Gesamterneuerungswahlen wurde auf den 28. September 2025 festgelegt.
Alle amtierenden Gemeinderäte und die Gemeinderätin stellen sich für die neue Amtsperiode wiederum zur Verfügung.
Namentlich sind dies
Die Abteilung Finanzen hat dem Gemeinderat den Steuerabschluss 2024 vorgelegt.
Es konnten Steuern von CHF 1‘264‘506 eingenommen werden. Gegenüber dem Budget wurden Mehreinnahmen von CHF 78‘406 generiert, diese sind vor allem auf hohe Einkommens- und Vermögenssteuern zurückzuführen. Im Vergleich zum Vorjahr wurden CHF 49‘896 weniger Steuereinnahmen verbucht.
Der generelle Entwässerungsplan (GEP) der 2. Generation der Gemeinde Kallern wird erstellt. Zu diesem Zweck wird das Fremdwasser in der Kanalisation gemessen. Der Zugang zu den Leitungen erfolgt über die bestehenden Kontrollschächte der öffentlichen Kanalisation. Die Messungen werden in der Nacht (ca. ab 00:00 Uhr bis 05:00 Uhr) bei trockener Witterung durchgeführt. Die Lärmmissionen werden so gering wie möglich gehalten.
1. Messung: im Dezember 2024
2. Messung: 19. Februar 2025 (00:00-05:00 Uhr)
Verschiebedatum: 5. März 2025 (00:00-05:00 Uhr)
Ausführende Firma: Porta AG in Zusammenarbeit mit dem Bauamt Kallern
Gemeinderat und Bauamt danken für das Verständnis.
Hier finden Sie die Resultate der Abstimmung vom 9. Feburar 2025 aus Kallern :
Alle Haushalte in Kallern haben in dieser Woche eine schriftliche Einladung zur Teilnahme an einer Kurz-Umfrage erhalten. Es geht dabei um die Themen „Strassenlampen auf Gemeindestrassen“ und „Nutzung von externen Wertstoffsammelstellen“.
Bitte füllen Sie eine Kurz-Umfrage pro Haushalt schriftlich oder über den QR-Code aus und lassen Sie uns Ihre Antworten bis am 18. Februar 2025 zukommen.
Vielen Dank für Ihre Teilnahme.
Am Mittwoch, 23. April 2025, findet um 19.30 Uhr im Dachsaal des Schul- und Gemeindehauses eine Informationsveranstaltung des Gemeinderates über aktuelle Themen statt.
Alle Kallerer Einwohnerinnen und Einwohner erhalten rechtzeitig eine schriftliche Einladung mit der Themenliste.
Bitte reservieren Sie sich bereits heute diesen Abend.
Am Mittwochnachmittag, 5. Februar 2025, findet von 13:30 bis 14:00 Uhr in der ganzen Schweiz - also auch in unserer Gemeinde - die jährliche Kontrolle der Alarmsirenen statt. Dabei sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen.
Bei der Sirenenkontrolle wird die Funktionstüchtigkeit der stationären und mobilen Sirenen getestet, mit denen die Bevölkerung bei Katastrophen- und Notlagen oder im Falle eines bewaffneten Konfliktes alarmiert werden. Ausgelöst wird das Zeichen "Allgemeiner Alarm": Ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer.
Wenn das Zeichen "Allgemeiner Alarm" jedoch ausserhalb des angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren.
Hinweise und Verhaltensregeln finden Sie auf Seite 680 und 681 im Teletext sowie im Internet unter http://www.sirenentest.ch
Der Sirenentest dient neben der technischen Funktionskontrolle der Sireneninfrastruktur auch der Information und Sensibilisierung der Bevölkerung bezüglich Verhalten bei einem Sirenenalarm.
Weitere wichtige Informationen:
Informieren Sie sich auch über ALERTSWISS und laden Sie die App auf Ihr Smartphone. www.alert.swiss
NOTFALLTREFFPUNKTE (NTP) In jeder Aargauer Gemeinde (für Kallern beim Schulhaus in Boswil!) sind Notfalltreffpunkte vorhanden, an denen Sie z.B. bei einem länger andauernden Ausfall von Strom und Telefonie, aber auch Evakuierungen, Unterstützung erhalten können. Unter www.notfalltreffpunkt.ch können Sie sich über die Lage der Notfalltreffpunkte informieren.
Am 31. Dezember 2024 waren in Kallern 422 (Vorjahr 407) Einwohnerinnen und Einwohner (215 weibliche und 207 männliche) angemeldet. Die Kallerer Bevölkerung setzt sich aus 377 Schweizerinnen und Schweizern sowie 45 Ausländerinnen und Ausländern zusammen.
Die vollständige Statistik kann hier heruntergeladen werden.
Am Samstag, 4. Januar 2025, fand das dritte Challerer Christbaumwerfen statt.
Der Baum wurde mit teils originellen Techniken möglichst weit geworfen.
Wir danken den zahlreichen Teilnehmenden und gratulieren den vier Gewinnern und Gewinnerinnen herzlich!
Kulturkommission Kallern
Vororientierung über die Teilnahmepflicht an alle in der Gemeinde wohnhaften Schweizerinnen sowie Ausländerinnen und Ausländer (Status C), welche dieses Jahr 23 Jahre alt werden
Der aargauische Gesetzgeber hat seit dem 1. Januar 2024 geregelt, dass nicht militärdienstpflichtige Einwohnerinnen und Einwohner (Frauen sowie niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer), die im laufenden Jahr ihr 23. Altersjahr vollenden, neu obligatorisch an einer Sicherheitsveranstaltung Bevölkerungsschutz in ihrer Region teilnehmen müssen (§ 18a Abs. 2 des Gesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz im Kanton Aargau [BZG-AG]). Die Teilnahme an der obligatorischen Sicherheitsveranstaltung gilt als Amtstermin (§ 8c Abs. 1 der Verordnung über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz im Kanton Aargau).
Schweizerinnen sowie niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer (Status C) mit dem Jahrgang 2002 sind im Jahr 2025 verpflichtet, an der Veranstaltung in der eigenen Region teilzunehmen.
Diese Information dient als Vororientierung.
Pflichtige Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden im Laufe des Jahres von den regionalen Stellen aufgeboten. Dem Aufgebot ist Folge zu leisten. Eine Nichtbefolgung des Aufgebots kann, sofern keine rechtlich geregelten Ausnahmegründe vorliegen, sanktioniert werden. Weitere Auskünfte finden Sie unter www.ag.ch/Sicherheitsveranstaltung.
Bevölkerungsschutz Freiamt
info@zso-freiamt.ch
Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind nun sämtliche Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 22. November 2024 in Rechtskraft erwachsen.
Taxi Stutz AG, Wohlen, hat den Gemeinderat darüber informiert, dass der Taxidienst aus wirtschaftlichen Gründen ab sofort von Mitternacht bis um 06.00 Uhr eingestellt ist.
Das Ruftaxi kann deshalb neu von 06.00-24.00 Uhr bestellt werden.
Danke für Ihre Kenntnisnahme.
Die Gemeindeverwaltung bleibt vom Freitag, 20. Dezember 2024, bis am Sonntag, 5. Januar 2025, geschlossen.
Am Montag, 6. Januar 2025, und Donnerstag, 9. Januar 2025, sind wir zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da.
Dienstag und Mittwoch, 7. und 8. Januar 2025, bleibt die Verwaltung geschlossen.
Bei einem Todesfall melden Sie sich bitte unter der Nummer 056 666 21 17.
Informationen zur Übergangszeit
Dem Gemeinderat Kallern ist die veränderte Situation bekannt.
Er wird vor Ende März 2025 über das weitere Vorgehen informieren.
Der generelle Entwässerungsplan (GEP) der 2. Generation der Gemeinde Kallern wird erstellt. Zu diesem Zweck wird das Fremdwasser in der Kanalisation gemessen. Der Zugang zu den Leitungen erfolgt über die bestehenden Kontrollschächte der öffentlichen Kanalisation. Die Messungen werden in der Nacht (ca. ab 00:00 Uhr bis 05:00 Uhr) bei trockener Witterung durchgeführt. Die Lärmmissionen werden so gering wie möglich gehalten.
1. Messung: 12. Dezember 2024 (00:00-05:00 Uhr)
Verschiebedatum: 19. Dezember 2024 (00:00-05:00 Uhr)
2. Messung: in ca. 1-3 Monaten
Ausführende Firma: Porta AG in Zusammenarbeit mit dem Bauamt Kallern
Gemeinderat und Bauamt danken für das Verständnis.
Hier finden Sie die Resultate aus Kallern
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 22. November 2024 veröffentlicht.
Alle Beschlüsse unterliegen dem fakultativen Referendum, welches von einem Viertel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung ergriffen werden kann. Ablauf der Referendumsfrist: 30. Dezember 2024.
Wegen Reinigung der (leeren) Container ist die Sammelstelle beim Schul-und Gemeindehaus vom Montag, 18. November 2024, bis am Freitagabend, 29. November 2024, gesperrt.
Die Strassen und Wege in Kallern werden vom Winterdienst Kanton, vom Kallerer Werkdienst und vom Kallerer Winterdienst geräumt und gesalzen.
Der Winterdienst Kanton ist für die Hinterbühlstrasse (K365) zuständig.
Der gemeindeeigene Werkdienst räumt
Kontakt Kallerer Werkdienst: Wendel Waser 079 328 40 54
Die Prioritäten für den gemeindeeigenen Winterdienst wurden vom Gemeinderat - analog den Vorjahren - wie folgt festgelegt.
Kontakt Kallerer Winterdienst: Hansjörg Nietlisbach 056 666 21 86
Gemeindeverwaltung Kallern
Schulstrasse 10
5625 Kallern
+41 56 666 15 56
gemeindeverwaltung@kallern.ch
Montag | 14.00 - 18.00 Uhr |
Dienstag/Mittwoch | 08.00 - 11.30 Uhr |
Donnerstag | 08.00 - 11.30 Uhr 14.00 - 17.00 Uhr |
Freitag | geschlossen |