Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind nun sämtliche Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 21. November 2025 in Rechtskraft erwachsen.
Neuigkeiten
Mit eTAX AARGAU wird die Steuererklärung einfach, benutzerfreundlich und praktisch. Ab 2026 steht den Steuerpflichtigen im Kanton Aargau mit eTAX AARGAU eine neue Online-Steuererklärung für die natürlichen Personen zur Verfügung. Die bisherige Software EasyTax wird durch die neue Lösung ersetzt. Mit eTAX AARGAU kann die Steuererklärung einfach, sicher und ortsunabhängig ausgefüllt sowie elektronisch eingereicht werden.
Weitere Informationen finden Sie unter www.ag.ch/etax.
Liebe Challerinnen und liebe Challerer
Von Herzen danken wir euch für die zauberhaften Adventsfenster, die mit so viel Kreativität und Liebe gestaltet wurden. Auch die herzlichen Apéros haben die Adventszeit bereichert und sie zu etwas ganz Besonderem gemacht.
Herzlichst, Kathrin Nauer & Marina Ender
Der Gemeinderat Kallern hat an seiner Sitzung vom 15. Dezember 2025 die Ressortzuteilung für die neue Legislatur 2026/2029 vorgenommen.
Gemeindeammann Christian Widmer (Stellvertretung: Nadja Koch)
Allgemeine Verwaltung, Personal, Polizei, Abfallbeseitigung, Bestattungswesen/Friedhof, Bauwesen
Vizeammann Nadja Koch (Stellvertretung: Bernhard Koch)
Finanzen, Gesundheit
Gemeinderat Bernhard Koch (Stellvertretung: Christian Widmer)
Feuerwehr, Militär, Zivilschutz, Abwasserbeseitigung, Gewässer- und Umweltschutz, Landwirtschaft, Forst, Jagd und Fischerei, Raumordnung (REPLA), Energie
Gemeinderat Marcel Hohl (Stellvertretung: Andreas Ender)
Bildung, Schulanlagen, Kultur und Freizeit
Gemeinderat Andreas Ender (Stellvertretung: Marcel Hohl)
Soziales, Verkehr/Strassen, Wasserversorgung
Seit dem 1. Januar 2020 läuft der Betrieb der Regio-Feuerwehr Freiamt-Mitte. Das Entschädigungsreglement der Regio-Feuerwehr Freiamt-Mitte ist ebenfalls seit diesem Datum in Kraft. Bis heute gab es keine Anpassungen an diesem Reglement. Der Vorstand der Regio-Feuerwehr Freiamt-Mitte hat gemäss diesem Reglement die Kompetenz, allfällige Anpassungen aufgrund der Kostendeckung eigenständig vorzunehmen. Diese Kostendeckung ist schon aufgrund der Teuerung nicht mehr gegeben, weshalb der Vorstand von dieser Kompetenz Gebrauch machte und Anpassungen an diesem Reglement vornahm. Die Anpassungen werden per 1. Januar 2026 in Kraft treten. Gemäss dem Entschädigungsreglement ist die Bevölkerung über die Anpassungen zu orientieren, was mit dieser Publikation erfolgt.
Der AEW Energiebatzen geht in die nächste Runde: Die AEW Energie AG unterstützt engagierte Vereine und Organisationen im Kanton Aargau mit Förderbeiträgen zwischen 1’000 und 5’000 Franken. Ab sofort können Projekte bis am 12. Januar 2026 online eingereicht werden – gesucht sind Ideen, die das gesellschaftliche Miteinander im Aargau bereichern und Menschen verbinden.
Vereine und Organisationen aus Sport, Kultur, Soziales sowie Forschung & Entwicklung sind eingeladen, sich mit ihren Projekten zu bewerben. Teilnahmeberechtigt sind nicht gewinnorientierte Vereine, Institutionen und Organisationen mit Sitz im Aargau. Eingaben sind über die Plattform www.aew-energiebatzen.ch möglich.
Gemeinschaft entscheidet über die Förderung
Nach Abschluss der Einreichungsphase folgt das öffentliche Online-Voting vom 13. bis am 30. Januar 2026. Die Bevölkerung kann täglich für ihre Lieblingsprojekte abstimmen und damit aktiv mitbestimmen, wer finanzielle Unterstützung erhält. Entscheidend ist dabei nicht die Grösse des Vereins – sondern die Kraft der Idee und das Engagement der Gemeinschaft.
Neue Chancen für bewährte und frische Ideen
Wie in den Vorjahren können auch bereits eingereichte, jedoch bislang nicht geförderte Projekte wieder teilnehmen. Gleichzeitig freut sich die AEW über neue, kreative Vorschläge. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen: Die Vielfalt im Aargau ist beeindruckend. Von kulturellen Initiativen über soziale Projekte bis hin zu lokalen Sportvereinen – unterschiedlichste Organisationen konnten bereits profitieren.
Jetzt bis 12. Januar 2026 Projekt einreichen
Inspirierende Beispiele aus vergangenen Jahren sowie alle Informationen zur Teilnahme finden Interessierte auf www.aew-energiebatzen.ch. Die AEW freut sich auf viele neue Projekte, die dazu beitragen, den Aargau noch lebenswerter zu gestalten.
AEW Energie AG
Unternehmenskommunikation
Hier finden Sie die Resultate der eidgenössischen Abstimmung vom 30. November 2025:
Die Winterhilfe organisiert in diesem Jahr zum 3. Mal ein Weihnachtsessen für Alleinstehende unter dem Motto «Gemeinsam statt einsam an Heiligabend».
Am Mittwoch, 24. Dezember 2025, ab 18.00 Uhr findet im Landgasthof Löwen in Boswil ein gemütlicher und geselliger Abend statt.
Die Kosten für das Essen werden von der Winterhilfe übernommen, auch die Kosten für einen Transport nach Boswil, für Personen, die nicht mobil sind.
Anmeldungen sind bis 22. Dezember 2025 an die Geschäftsstelle der Winterhilfe Aargau, Tel. 078 972 41 61 oder aargau@winterhilfe.ch möglich.
Letzte Woche wurden am Waldrand zwischen Kallern und Uezwil sechs Autopneus deponiert beziehungsweise illegal entsorgt. Dieses Vorgehen ist strafbar und wird nicht toleriert. Der Gemeinderat Kallern weist an dieser Stelle auf das Abfallreglement der Einwohnergemeinde Kallern sowie den Abfallkalender und deren Regeln zur Entsorgung von verschiedenem Abfall hin.
Die Bevölkerung wird gebeten, bei verdächtigen Beobachtungen umgehend die Polizei (Notruf 117) zu informieren, damit die Täterschaft auf frischer Tat gefasst und weitere Vorfälle verhindert werden können.
Der Gemeinderat dankt allen Einwohnerinnen und Einwohnern für ihre Aufmerksamkeit und Mithilfe.
Im September und Oktober 2025 hat die kantonale Schulaufsicht die Schule Kallern umfassend geprüft. Dabei wurden Befragungen von Lehrpersonen, Kindern der 4. bis 6. Klasse und Eltern ausgewertet sowie wichtige Unterlagen und Zahlen der Schule angeschaut. Auch Gemeinderat und Schulleitung wurden einbezogen.
Die Aufsicht fand keine Hinweise auf Probleme in zentralen Bereichen wie Unterrichtsklima, Zusammenarbeit mit Eltern, Schulführung oder Umgang mit Vielfalt. Insgesamt schneidet die Schule Kallern solide ab. Lehrpersonen und Schulleitung freuen sich über die positiven Rückmeldungen, nehmen kritische Punkte aber ernst und arbeiten bereits an Verbesserungen. Gleichzeitig überarbeitet die Schulführung grundlegende Instrumente des Qualitätsmanagements, um die gute Entwicklung weiterzuführen.
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 21. November 2025 veröffentlicht.
- Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 13. Juni 2025 – Genehmigung
- Verpflichtungskredit «Projekt Werkleitungsersatz Hofmatt» über CHF 514'000 – Genehmigung
- Verpflichtungskredit «Projekt Schulraumerweiterung» über CHF 90'000 – Genehmigung
- Verpflichtungskredit «Projekt Spielplatzerneuerung» über CHF 70'000, Änderungsantrag – Genehmigung
- Budget 2026 der Einwohnergemeinde mit einem Steuerfuss von neu 97% (bisher 102%), Änderungsantrag – Genehmigung
Alle Beschlüsse wurden definitiv gefasst, mit Ausnahme des Traktandums 4, Verpflichtungskredit «Projekt Spielplatzerneuerung», dieses unterliegt dem fakultativen Referendum, welches von einem Viertel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung ergriffen werden kann. Ablauf der Referendumsfrist: 29. Dezember 2025.
Registrierungspflicht
Alle in der Schweiz wohnhaften Hundehaltenden müssen in der nationalen Hundedatenbank Amicus registriert sein.
Sie werden demnächst oder sind bereits Hundehalterin oder Hundehalter. Was müssen Sie tun?
Ersthundehaltende müssen sich vorgängig bei den Einwohnerdiensten des Wohnortes melden. Diese erfassen Ihre Personalien in der zentralen Hundedatenbank Amicus. Ihre Benutzerdaten erhalten Sie anschliessend per Post oder E-Mail. Daraufhin kann die Registrierung über den Tierarzt erfolgen.
Welpen müssen in den ersten drei Monaten vom Tierarzt einen Mikrochip implantiert erhalten. Führen Sie einen Hund aus dem Ausland ein, so müssen Sie innerhalb von zehn Tagen nach der Einfuhr dessen Kennzeichnung von einem Tierarzt überprüfen lassen. Der Tierarzt registriert anschliessend in beiden Fällen den Hund in Amicus.
Innert einer zehntägigen Frist sind Amicus zudem folgende Mutationen zu melden:
- Weitergabe (z.B. Verkauf oder Schenkung)
- Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk)
- Export und Tod des Hundes
Sie können dies entweder über www.amicus.ch
oder über die kostenlose Applikation animundo erfassen. Sobald Sie Ihr Amicus-Konto mit animundo verbinden, können Sie Ihre registrierten Hunde und die elektronische ePetCard einsehen, sowie Halterwechsel und Vermisstmeldungen verwalten. Zudem bietet animundo weitere zahlreiche praktische Funktionen rund um Ihr Haustier. Weitere Informationen finden Sie unter www.animundo.ch.Namens- und Adressänderungen müssen direkt den Einwohnerdiensten bekanntgegeben werden.
Sie sind bereits Hundehalter. Was ist ab 2026 neu für Sie?
Wenn Sie bereits einen Hund besitzen, können Sie diesen wie bisher über www.amicus.ch verwalten oder alternativ die kostenlose Applikation animundo nutzen. Sobald Sie dort Ihr Amicus-Konto verbinden, können Sie Ihre registrierten Hunde einsehen, Weitergabe (z.B. Verkauf oder Schenkung), Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk) und Tod Ihres Hundes melden, sowie Vermisstmeldungen verwalten. Die bisherige PetCard kann nicht mehr nachbestellt werden, sondern steht Ihnen als elektronische ePetCard auf animundo zur Verfügung. Zudem bietet animundo weitere zahlreiche praktische Funktionen rund um Ihr Haustier. Weitere Informationen finden Sie unter www.animundo.ch.
Namens- und Adressänderungen müssen direkt den Einwohnerdiensten bekanntgegeben werden. Möchten Sie Hundedaten ändern, so wenden Sie sich bitte an den Tierarzt.
Hundesteuer
Die Hundeabgabe wird den Hundehaltenden jährlich in Rechnung gestellt. Die Jahresgebühr pro Hund beträgt CHF 120.-.
Kontakt Amicus
Identitas AG, Amicus Support, Adamstrasse 6, 3014 Bern
Tel. 0848 777 100, info@amicus.ch sowie www.amicus.ch.
Bei gemütlicher Stimmung genossen zahlreiche Besucher das feine Raclette und die gute Gesellschaft.
Ein herzlicher Dank geht an den Skilagerverein für die Organisation und Durchführung des Racletteobigs – es war ein sehr gelungener Anlass!
Allen Gästen ein grosses Dankeschön fürs Kommen. Der Erlös kommt der Skilagerkasse zugute.
Die Strassen und Wege in Kallern werden vom Winterdienst Kanton, vom Kallerer Werkdienst und vom Kallerer Winterdienst geräumt und gesalzen.
Der Winterdienst Kanton ist für die Hinterbühlstrasse (K365) zuständig.
Der gemeindeeigene Werkdienst räumt
- Radweg nach Boswil
- Treppe Ruchmatte zu Langmatt II
- Trottoir an K365 Hinterbühlstrasse
- Schulhausparkplatz und Eingang
Kontakt Kallerer Werkdienst: Wendel Waser 079 328 40 54
Die Prioritäten für den gemeindeeigenen Winterdienst wurden vom Gemeinderat - analog den Vorjahren - wie folgt festgelegt.
- Priorität 1:
Niesenbergstrasse
Kallererstrasse, Höllstrasse, Obere Höllstrasse, Neuhofweg
Schulstrasse, Langmattstrasse, Ruchmatten - Priorität 2:
Unterniesenbergstrasse, Höhenächerstrasse, Forstweg, Oberniesenbergstrasse, Uezwilerstrasse
Hofmatt, Panoramastrasse, Haldenäckerstrasse
Kontakt Kallerer Winterdienst: Hansjörg Nietlisbach 056 666 21 86
Die nächste Gemeindeversammlung findet am Freitag, 21. November 2025, 19.30 Uhr, im Dachsaal des Schul-/Gemeindehauses statt.
Die Traktandenliste:
- Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 13. Juni 2025
- Verpflichtungskredit «Projekt Werkleitungsersatz Hofmatt» über CHF 514'000.-
- Verpflichtungskredit «Projekt Schulraumerweiterung» über CHF 90'000.-
- Verpflichtungskredit «Projekt Spielplatzerneuerung» über CHF 67'400.-
- Budget 2026 der Einwohnergemeinde mit einem Steuerfuss von 102%
- Verschiedenes und Umfrage
Die Gemeindeversammlungs-Einladung wird rechtzeitig zugestellt. Die Unterlagen zu den einzelnen Sachgeschäften können vom 6. November bis am 21. November 2025 auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden. Die Akten sind zum Teil auch hier publiziert.
Der Gemeinderat freut sich auf eine zahlreiche Teilnahme an der Gemeindeversammlung.
Martin Keusch, Boswil, hat sich für die Amtsperiode 2026/2029 erneut für die Wahl zum Leiter der KEL zur Verfügung gestellt.
Der Gemeinderat Kallern hat Martin Keusch für weitere vier Jahre gewählt und dankt ihm für seine Bereitschaft, diese Funktion auszuführen.
Bisher konnten auf dem Friedhof Boswil-Kallern verstorbene Kinder in einem Einzelgrab beerdigt werden. Andere Bestattungsformen gab es nicht. Die Gesellschaft wandelt sich und es kam der Wunsch nach weiteren Bestattungsformen auf. Diesen Wunsch nahm die Friedhofkommission (diese setzt sich aus Vertretern der beiden Gemeindebehörden, der röm.-katholischen und reformierten Kirchen zusammen) auf und unterbreitete den Gemeinderäten von Boswil und Kallern folgenden Vorschlag:
- Neu Kinder-Urnengrab
- Neu Kinder-Gemeinschaftsgrab
- Neu Gemeinschaftsgrab für Sternenkinder (Sternenkinder sind Kinder, die vor, während oder kurz nach der Geburt verstorben sind und ebenfalls beerdigt werden)
Auch wurde bei der Gestaltung dieser Gräber auf eine möglichst kindsnahe Art (zum Beispiel Beschriftungen in «Schmetterlingsform» usw.) geachtet. Die Gemeinderäte von Boswil und Kallern sind überzeugt, dass mit diesen Bestattungsarten die Bedürfnisse der Einwohnerschaft abgedeckt sind. Die Räte danken den Mitgliedern der Friedhofkommission für ihre ausgezeichnete Arbeit.
Die Arbeiten für die Neugestaltung dieser Kindergräber sind im Gange. Die neuen Kindergräber werden anlässlich des Gottesdienstes vom Sonntag, 2. November 2025, 10.30 Uhr, geweiht. Die Gemeinderäte von Boswil und Kallern laden deshalb die Bevölkerung ein, am Gottesdienst und an der Einweihung der neuen Kindergrabfelder teilzunehmen.
Der Spielplatz beim Schul- und Gemeindehaus Kallern ist ein zentraler Treffpunkt im Dorfleben. Damit er auch in Zukunft ein sicherer und lebendiger Ort für Kinder und Familien bleibt, ist eine umfassende Erneuerung geplant.
Vielleicht bist du direkt über unsere Gemeinde-Homepage hier gelandet oder du wurdest von der Spendenplattform Lokalhelden weitergeleitet. In beiden Fällen: herzlich willkommen!
- Auf Lokalhelden.ch - Neubau Spielplatz Kallern findest du die Möglichkeit, unser Projekt aktiv zu unterstützen.
- Hier auf der Homepage der Gemeinde stellen wir dir zudem eine ausführliche Projekt-Dokumentation mit allen Details, Hintergründen und Plänen zur Verfügung.
So erhältst du einen umfassenden Einblick ins Vorhaben und kannst zugleich Teil davon werden. Wir freuen uns sehr über jedes Interesse und jede Unterstützung.
Herzlichst,
euer Spielplatz Challere OK Team

Der Kanton Aargau gewährt Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Verbilligungsbeiträge für die obligatorische Krankenversicherung. Das Prämienverbilligungsverfahren wird online abgewickelt.
Im September 2025 erfolgte der Hauptversand der Anmeldecodes an potenziell anspruchsberechtigte Personen im Kanton Aargau. Ab Oktober 2025 können Personen, welche keinen Code erhalten haben, jedoch der Meinung sind, Anspruch auf die Verbilligung zu haben, den Code auf der Homepage www.sva-ag.ch/pv bestellen.
Die Anmeldung der Prämienverbilligung für das Jahr 2026 ist bis spätestens 31. Dezember 2025 vorzunehmen. Danach kann für das kommende Jahr kein Antrag mehr gestellt werden.
Die provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern sind bis zum 31. Oktober des aktuellen Jahres zu bezahlen. Vorauszahlungen werden mit einem Vergütungszins honoriert und dem Steuerkonto gutgeschrieben.
Für Ausstände wird ab dem 1. November ein Verzugszins in Rechnung gestellt und es können rechtliche Inkassomassnahmen eingeleitet werden.



