Die Einweihung des neuen Spielplatzes beim Schul- und Gemeindehaus findet am Freitag, 8. Mai 2026, um 16 Uhr statt. Bitte reservieren Sie sich bereits heute diesen Termin. Die Einladung folgt später.
Neuigkeiten
Zahlreiche Besucherinnen und Besucher sind der Einladung des Skilagervereins zum Challerer Dorfobig gefolgt und haben am Samstag einen abwechslungsreichen Abend im Streifenlook genossen. Das Thema „Wo ist Walter?“ sprach Jung und Alt an und wurde kreativ umgesetzt.
Der Gemeinderat Kallern dankt dem Skilagerverein, der Schule und allen Helferinnen und Helfern für die Organisation und die Durchführung des traditionellen Dorfobigs.
Gestützt auf das Hundegesetz sind alle Hunde ab 3 Monaten meldepflichtig. Wir bitten alle Hundehalter, welche einen neuen Hund halten, diesen bei der Gemeindekanzlei anzumelden. Bitte reichen Sie Kopien von folgenden Dokumenten ein:
- Heimtierausweis (ausgestellt durch Tierarzt) und
- Haltebewilligung (sofern nötig).
Bisherige Hundebesitzer: Sofern die Hundehalterinnen und Hundehalter in den Vorjahren die Dokumente eingereicht haben und keine Änderung eingetreten ist, wird ihnen Ende April die Rechnung für die Hundetaxe 2026 über CHF 120.00 zur Zahlung zugestellt.
Falls ein gemeldeter Hund verstorben ist oder ein Besitzerwechsel stattgefunden hat, bitten wir Sie um entsprechende Meldung bis Mitte April 2026 an die Gemeindekanzlei, unter Tel. 056 666 15 56 oder per E-Mail an gemeindeverwaltung@kallern.ch. So können wir die entsprechenden Mutationen im Register vornehmen und Sie erhalten keine unnötige Rechnung.
Hier finden Sie die Resultate der Abstimmung vom 8. März 2026:
Vororientierung über die Teilnahmepflicht an alle in der Gemeinde wohnhaften Schweizerinnen sowie Ausländerinnen und Ausländer (Status C), welche dieses Jahr 23 Jahre alt werden
Der aargauische Gesetzgeber hat seit dem 1. Januar 2024 geregelt, dass nicht militärdienstpflichtige Einwohnerinnen und Einwohner (Frauen sowie niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer), die im laufenden Jahr ihr 23. Altersjahr vollenden, neu obligatorisch an einer Sicherheitsveranstaltung Bevölkerungsschutz in ihrer Region teilnehmen müssen (§ 18a Abs. 2 des Gesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz im Kanton Aargau [BZG-AG]). Die Teilnahme an der obligatorischen Sicherheitsveranstaltung gilt als Amtstermin (§ 8c Abs. 1 der Verordnung über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz im Kanton Aargau).
Schweizerinnen sowie niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer (Status C) mit dem Jahrgang 2003 sind im Jahr 2026 verpflichtet, an der Veranstaltung in der eigenen Region teilzunehmen.
Diese Information dient als Vororientierung.
Pflichtige Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden im Laufe des Jahres von den regionalen Stellen aufgeboten. Dem Aufgebot ist Folge zu leisten. Eine Nichtbefolgung des Aufgebots kann, sofern keine rechtlich geregelten Ausnahmegründe vorliegen, sanktioniert werden. Weitere Auskünfte finden Sie unter www.ag.ch/Sicherheitsveranstaltung.
Bevölkerungsschutz Freiamt
info@zso-freiamt.ch
Im Zusammenhang mit der Projektierung der Sauberwassertrennung werden im Gebiet Hinterbühl-Haldenäcker Luftaufnahmen mit einer Drohne gemacht.
Die Aufnahmen erfolgen im Zeitraum von Montag, 2. März 2026, bis Mittwoch, 4. März 2026. Sie dienen ausschliesslich der Planung des Bauprojekts.
Wir danken für die Kenntnisnahme und das Verständnis.
Für jede Zahlung, welche Sie vor dem 31. Oktober 2026 für die aktuellen Steuern leisten, erhalten Sie Vergütungszins. Auch mit Vorauszahlungen in Raten können Sie von diesem Zins profitieren. Die Zinsberechnung erfolgt ab dem Datum des Zahlungseingangs bis zum 31. Oktober 2026. Die Vergütungszinsen werden per 31. Oktober des Steuerjahres dem Steuerkonto gutgeschrieben. Später anfallende Vergütungszinsen werden mit der definitiven Rechnung abgerechnet. Es wird auch für Zahlungen ein Vergütungszins gutgeschrieben, die den definitiven Rechnungsbetrag übersteigen. Offensichtlich übersetzte Einzahlungen werden jedoch zurückerstattet.
Für das Jahr 2026 beträgt der Zinssatz 0,25%. Vergütungszinsen für Vorauszahlungen sind steuerfrei. Weitere Informationen zur Verzinsung der Steuern finden sich unter www.ag.ch/steuern.
Die Regionale Abteilung Finanzen Sarmenstorf Uezwil Kallern hat dem Gemeinderat den Steuerabschluss 2025 vorgelegt.
Es konnten Steuern von CHF 1'212'753 eingenommen werden.
Gegenüber dem Budget wurden Mehreinnahmen von CHF 2'253 generiert.
Im Vergleich zum Vorjahr (CHF 1‘264‘506) wurden CHF 51‘753 weniger Steuereinnahmen verbucht.
Am 31. Dezember 2025 waren in Kallern 420 (Vorjahr 422) Einwohnerinnen und Einwohner (212 weibliche und 208 männliche) angemeldet. Die Kallerer Bevölkerung setzt sich aus 378 Schweizerinnen und Schweizern sowie 42 Ausländerinnen und Ausländern zusammen.
Die vollständige Statistik kann hier heruntergeladen werden.
Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind nun sämtliche Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 21. November 2025 in Rechtskraft erwachsen.
Mit eTAX AARGAU wird die Steuererklärung einfach, benutzerfreundlich und praktisch. Ab 2026 steht den Steuerpflichtigen im Kanton Aargau mit eTAX AARGAU eine neue Online-Steuererklärung für die natürlichen Personen zur Verfügung. Die bisherige Software EasyTax wird durch die neue Lösung ersetzt. Mit eTAX AARGAU kann die Steuererklärung einfach, sicher und ortsunabhängig ausgefüllt sowie elektronisch eingereicht werden.
Weitere Informationen finden Sie unter www.ag.ch/etax.
Liebe Challerinnen und liebe Challerer
Von Herzen danken wir euch für die zauberhaften Adventsfenster, die mit so viel Kreativität und Liebe gestaltet wurden. Auch die herzlichen Apéros haben die Adventszeit bereichert und sie zu etwas ganz Besonderem gemacht.
Herzlichst, Kathrin Nauer & Marina Ender
Der Gemeinderat Kallern hat an seiner Sitzung vom 15. Dezember 2025 die Ressortzuteilung für die neue Legislatur 2026/2029 vorgenommen.
Gemeindeammann Christian Widmer (Stellvertretung: Nadja Koch)
Allgemeine Verwaltung, Personal, Polizei, Abfallbeseitigung, Bestattungswesen/Friedhof, Bauwesen
Vizeammann Nadja Koch (Stellvertretung: Bernhard Koch)
Finanzen, Gesundheit
Gemeinderat Bernhard Koch (Stellvertretung: Christian Widmer)
Feuerwehr, Militär, Zivilschutz, Abwasserbeseitigung, Gewässer- und Umweltschutz, Landwirtschaft, Forst, Jagd und Fischerei, Raumordnung (REPLA), Energie
Gemeinderat Marcel Hohl (Stellvertretung: Andreas Ender)
Bildung, Schulanlagen, Kultur und Freizeit
Gemeinderat Andreas Ender (Stellvertretung: Marcel Hohl)
Soziales, Verkehr/Strassen, Wasserversorgung
Seit dem 1. Januar 2020 läuft der Betrieb der Regio-Feuerwehr Freiamt-Mitte. Das Entschädigungsreglement der Regio-Feuerwehr Freiamt-Mitte ist ebenfalls seit diesem Datum in Kraft. Bis heute gab es keine Anpassungen an diesem Reglement. Der Vorstand der Regio-Feuerwehr Freiamt-Mitte hat gemäss diesem Reglement die Kompetenz, allfällige Anpassungen aufgrund der Kostendeckung eigenständig vorzunehmen. Diese Kostendeckung ist schon aufgrund der Teuerung nicht mehr gegeben, weshalb der Vorstand von dieser Kompetenz Gebrauch machte und Anpassungen an diesem Reglement vornahm. Die Anpassungen werden per 1. Januar 2026 in Kraft treten. Gemäss dem Entschädigungsreglement ist die Bevölkerung über die Anpassungen zu orientieren, was mit dieser Publikation erfolgt.
Der AEW Energiebatzen geht in die nächste Runde: Die AEW Energie AG unterstützt engagierte Vereine und Organisationen im Kanton Aargau mit Förderbeiträgen zwischen 1’000 und 5’000 Franken. Ab sofort können Projekte bis am 12. Januar 2026 online eingereicht werden – gesucht sind Ideen, die das gesellschaftliche Miteinander im Aargau bereichern und Menschen verbinden.
Vereine und Organisationen aus Sport, Kultur, Soziales sowie Forschung & Entwicklung sind eingeladen, sich mit ihren Projekten zu bewerben. Teilnahmeberechtigt sind nicht gewinnorientierte Vereine, Institutionen und Organisationen mit Sitz im Aargau. Eingaben sind über die Plattform www.aew-energiebatzen.ch möglich.
Gemeinschaft entscheidet über die Förderung
Nach Abschluss der Einreichungsphase folgt das öffentliche Online-Voting vom 13. bis am 30. Januar 2026. Die Bevölkerung kann täglich für ihre Lieblingsprojekte abstimmen und damit aktiv mitbestimmen, wer finanzielle Unterstützung erhält. Entscheidend ist dabei nicht die Grösse des Vereins – sondern die Kraft der Idee und das Engagement der Gemeinschaft.
Neue Chancen für bewährte und frische Ideen
Wie in den Vorjahren können auch bereits eingereichte, jedoch bislang nicht geförderte Projekte wieder teilnehmen. Gleichzeitig freut sich die AEW über neue, kreative Vorschläge. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen: Die Vielfalt im Aargau ist beeindruckend. Von kulturellen Initiativen über soziale Projekte bis hin zu lokalen Sportvereinen – unterschiedlichste Organisationen konnten bereits profitieren.
Jetzt bis 12. Januar 2026 Projekt einreichen
Inspirierende Beispiele aus vergangenen Jahren sowie alle Informationen zur Teilnahme finden Interessierte auf www.aew-energiebatzen.ch. Die AEW freut sich auf viele neue Projekte, die dazu beitragen, den Aargau noch lebenswerter zu gestalten.
AEW Energie AG
Unternehmenskommunikation
Hier finden Sie die Resultate der eidgenössischen Abstimmung vom 30. November 2025:
Die Winterhilfe organisiert in diesem Jahr zum 3. Mal ein Weihnachtsessen für Alleinstehende unter dem Motto «Gemeinsam statt einsam an Heiligabend».
Am Mittwoch, 24. Dezember 2025, ab 18.00 Uhr findet im Landgasthof Löwen in Boswil ein gemütlicher und geselliger Abend statt.
Die Kosten für das Essen werden von der Winterhilfe übernommen, auch die Kosten für einen Transport nach Boswil, für Personen, die nicht mobil sind.
Anmeldungen sind bis 22. Dezember 2025 an die Geschäftsstelle der Winterhilfe Aargau, Tel. 078 972 41 61 oder aargau@winterhilfe.ch möglich.
Letzte Woche wurden am Waldrand zwischen Kallern und Uezwil sechs Autopneus deponiert beziehungsweise illegal entsorgt. Dieses Vorgehen ist strafbar und wird nicht toleriert. Der Gemeinderat Kallern weist an dieser Stelle auf das Abfallreglement der Einwohnergemeinde Kallern sowie den Abfallkalender und deren Regeln zur Entsorgung von verschiedenem Abfall hin.
Die Bevölkerung wird gebeten, bei verdächtigen Beobachtungen umgehend die Polizei (Notruf 117) zu informieren, damit die Täterschaft auf frischer Tat gefasst und weitere Vorfälle verhindert werden können.
Der Gemeinderat dankt allen Einwohnerinnen und Einwohnern für ihre Aufmerksamkeit und Mithilfe.
Im September und Oktober 2025 hat die kantonale Schulaufsicht die Schule Kallern umfassend geprüft. Dabei wurden Befragungen von Lehrpersonen, Kindern der 4. bis 6. Klasse und Eltern ausgewertet sowie wichtige Unterlagen und Zahlen der Schule angeschaut. Auch Gemeinderat und Schulleitung wurden einbezogen.
Die Aufsicht fand keine Hinweise auf Probleme in zentralen Bereichen wie Unterrichtsklima, Zusammenarbeit mit Eltern, Schulführung oder Umgang mit Vielfalt. Insgesamt schneidet die Schule Kallern solide ab. Lehrpersonen und Schulleitung freuen sich über die positiven Rückmeldungen, nehmen kritische Punkte aber ernst und arbeiten bereits an Verbesserungen. Gleichzeitig überarbeitet die Schulführung grundlegende Instrumente des Qualitätsmanagements, um die gute Entwicklung weiterzuführen.
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 21. November 2025 veröffentlicht.
- Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 13. Juni 2025 – Genehmigung
- Verpflichtungskredit «Projekt Werkleitungsersatz Hofmatt» über CHF 514'000 – Genehmigung
- Verpflichtungskredit «Projekt Schulraumerweiterung» über CHF 90'000 – Genehmigung
- Verpflichtungskredit «Projekt Spielplatzerneuerung» über CHF 70'000, Änderungsantrag – Genehmigung
- Budget 2026 der Einwohnergemeinde mit einem Steuerfuss von neu 97% (bisher 102%), Änderungsantrag – Genehmigung
Alle Beschlüsse wurden definitiv gefasst, mit Ausnahme des Traktandums 4, Verpflichtungskredit «Projekt Spielplatzerneuerung», dieses unterliegt dem fakultativen Referendum, welches von einem Viertel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung ergriffen werden kann. Ablauf der Referendumsfrist: 29. Dezember 2025.



