Gemäss Verordnung zum Jagdgesetz des Kantons Aargau sind Hunde im Wald (auch auf den Wegen) und am Waldrand vom 01. April bis 31. Juli an der Leine zu führen.
Gemäss Verordnung zum Jagdgesetz des Kantons Aargau sind Hunde im Wald (auch auf den Wegen) und am Waldrand vom 01. April bis 31. Juli an der Leine zu führen.
Gestützt auf das Hundegesetz sind alle Hunde ab 3 Monaten meldepflichtig. Wir bitten alle Hundehalter, welche einen neuen Hund halten, diesen bei der Gemeindekanzlei anzumelden. Bitte reichen Sie Kopien von folgenden Dokumenten ein:
- Heimtierausweis (ausgestellt durch Tierarzt) und
- Haltebewilligung (sofern nötig).
Bisherige Hundebesitzer: Sofern die Hundehalterinnen und Hundehalter in den Vorjahren die Dokumente eingereicht haben und keine Änderung eingetreten ist, wird ihnen Ende April die Rechnung für die Hundetaxe 2024 über CHF 120.00 zur Zahlung zugestellt.
Falls ein gemeldeter Hund verstorben ist oder ein Besitzerwechsel stattgefunden hat, bitten wir Sie um entsprechende Meldung bis Mitte April 2024 an die Gemeindekanzlei, unter Tel. 056 666 15 56 oder E-Mail an gemeindeverwaltung@kallern.ch. So können wir die entsprechenden Mutationen im Register vornehmen und Sie erhalten keine unnötige Rechnung.
Wir möchten uns bei allen Besucherinnen und Besuchern für das zahlreiche Erscheinen, die geniale „Stimmig“ und die Unterstützung für den Skilagerverein bedanken.
Auch geht ein riesiges Dankeschön an alle Mitwirkenden, Helfer und Sponsoren. Es war ein toller Abend, welcher ohne viele Freiwillige und viele Gäste nicht durchgeführt werden könnte.
Herzlichen Dank, dass ihr alle dabei wart.
Euer OK 2024
Blueme Röbi, Priska, Beatrice, Sarah und Manu
Für jede Zahlung, welche Sie vor dem 31. Oktober 2024 für die aktuellen Steuern leisten, erhalten Sie Vergütungszins. Auch mit Vorauszahlungen in Raten können Sie von diesem Zins profitieren. Die Zinsberechnung erfolgt ab dem Datum des Zahlungseingangs bis zum 31. Oktober 2024. Die Vergütungszinsen werden per 31. Oktober des Steuerjahres dem Steuerkonto gutgeschrieben. Später anfallende Vergütungszinsen werden mit der definitiven Rechnung abgerechnet.
Es wird auch für Zahlungen ein Vergütungszins gutgeschrieben, die den definitiven Rechnungsbetrag übersteigen. Offensichtlich übersetzte Einzahlungen werden jedoch zurückerstattet. Für das Jahr 2024 beträgt der Zinssatz 0,75 %. Vergütungszinsen für Vorauszahlungen sind steuerfrei.
Weitere Informationen zur Verzinsung der Steuern finden sich unter www.ag.ch/steuern.
Hier finden Sie die Resultate aus Kallern
Im Rahmen der Umstellung auf Smart Meter sind noch in einigen Haushalten zusätzliche Abklärungen für die korrekte Rechnungsstellung Wasser/Abwasser nötig. Die Verrechnung verzögert sich deshalb bis April 2024.
Die Abteilung Finanzen hat dem Gemeinderat den Steuerabschluss 2023 vorgelegt.
Es konnten Steuern von CHF 1‘420‘781 eingenommen werden. Gegenüber dem Budget wurden Mehreinnahmen von CHF 229‘181 generiert, diese sind vor allem auf hohe Grundstückgewinnsteuern zurückzuführen.
Im Vergleich zum Vorjahr wurden CHF 70‘197 weniger Steuereinnahmen verbucht.
Dr. med. Hans-Jörg Longatti, der langjährige Murianer Allgemein- und Sportmediziner, und seine bewährten Mitarbeiterinnen haben sich zu Jahresbeginn der neu gegründeten Hausarztpraxis Muri Freiamt AG angeschlossen. Per 1. Februar 2024 sind Frau Dr. med. Judith Melchers-Equit als Leitende Ärztin und Frau Dr. med. Gowsalya Somaskantharajah zusätzlich zum Team gestossen.
Die Gemeinde Kallern hat durch ihre finanzielle und ideelle Mitwirkung zu diesem wichtigen ersten Ausbauschritt im Bereich der hausärztlichen Grundversorgung im Bezirk Muri und der näheren Umgebung beigetragen. Und so freut sich der Gemeinderat mit dem Praxisteam ab sofort über Terminanfragen aus unserer Bevölkerung (hpmf@hin.ch).
Am Mittwochnachmittag, 7. Februar 2024, findet von 13.30 bis 14.00 Uhr in der ganzen Schweiz - also auch in unserer Gemeinde - die jährliche Kontrolle der Alarmsirenen statt. Dabei sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen.
Bei der Sirenenkontrolle wird die Funktionstüchtigkeit der stationären und mobilen Sirenen getestet, mit denen die Einwohner bei Katastrophen- und Notlagen oder im Falle eines bewaffneten Konfliktes alarmiert werden. Ausgelöst wird das Zeichen "Allgemeiner Alarm": Ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer.
Wenn das Zeichen "Allgemeiner Alarm" jedoch ausserhalb des angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren.
Hinweise und Verhaltensregeln finden Sie auf Seite 680 und 681 im Teletext sowie im Internet unter www.sirenentest.ch
Der Sirenentest dient neben der technischen Funktionskontrolle der Sireneninfrastruktur auch der Information und Sensibilisierung der Bevölkerung bezüglich Verhalten bei einem Sirenenalarm
Weitere wichtige Informationen:
Informieren Sie sich auch über ALERTSWISS und laden Sie die App auf Ihr Smartphone. www.alert.swiss
NOTFALLTREFFPUNKTE (NTP) In jeder Aargauer Gemeinde (für Kallern beim Schulhaus in Boswil!) sind Notfalltreffpunkte vorhanden, an denen Sie z.B. bei einem länger andauernden Ausfall von Strom und Telefonie, aber auch Evakuierungen, Unterstützung erhalten können. Unter www.notfalltreffpunkt.ch können Sie sich über die Lage der Notfalltreffpunkte informieren.
Am 31. Dezember 2023 waren in Kallern 407 (Vorjahr 416) Einwohnerinnen und Einwohner (208 weibliche und 199 männliche) angemeldet. Die Kallerer Bevölkerung setzt sich aus 371 Schweizerinnen und Schweizern sowie 36 Ausländerinnen und Ausländern zusammen.
Die vollständige Statistik ist hier zu finden.
Seit über eineinhalb Jahren steht das Smart Service Portal Aargau der Aargauer Bevölkerung zur Verfügung. Neu können damit auch Schäden und Mängel an der öffentlichen Infrastruktur der Gemeinden gemeldet werden. Auf der Karte kann der Standort markiert, der Schaden beschrieben und bei Bedarf mit einem Foto ergänzt werden. Die zuständige Gemeinde wird anschliessend direkt über diese Meldung informiert und kümmert sich um das Beheben. Den Meldeservice finden Sie auf dem Smart Service Portal unter www.ag.ch/smartserviceportal oder auf der Homepage der Gemeinde Kallern im Online-Schalter.
Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind nun sämtliche Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 24. November 2023 in Rechtskraft erwachsen.
Die Spartageskarte Gemeinde ist ein neues, kontingentiertes Angebot, das exklusiv bei den Gemeinde- und Stadtverwaltungen erhältlich ist. Es ersetzt seit 1. Januar 2024 die bisherigen Tageskarten Gemeinde. Als Service Public hat der Gemeinderat Kallern beschlossen, die Spartageskarte Gemeinde auch in Kallern anzubieten.
Die Spartageskarten werden neu schweizweit zur Verfügung gestellt und sind am Schalter unserer Gemeindekanzlei erhältlich. Onlineverkauf oder telefonische Bestellungen sind nicht möglich.
Die Spartageskarte Gemeinde ist ein limitiertes Angebot der SBB, welches Sie nur über teilnehmende Gemeinde- und Stadtverwaltungen beziehen können. Die Karten sind ab sechs Monate im Voraus bis maximal einen Tag vor der Reise zu kaufen. Ist das Tageskontingent ausgeschöpft, kann schweizweit bei keiner anderen Gemeinde oder Stadt mehr eine Spartageskarte Gemeinde für den gewünschten Reisetag gekauft werden.
Um die Verfügbarkeit der Spartageskarte pro Reisetag einzusehen, besuchen Sie die Webseite www.spartageskarte-gemeinde.ch. Wichtig: Eine direkte Buchung oder Reservierung über die Website ist nicht möglich. Der Kauf erfolgt ausschliesslich persönlich am Schalter der Gemeindekanzlei.
Es gibt zwei Preisstufen für die Spartageskarte. Für den besten Preis empfehlen wir den Kauf bis zu zehn Tage vor Ihrem Reisetag.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne am Schalter unserer Gemeindekanzlei zur Verfügung oder besuchen Sie die Webseite der SBB.
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 24. November 2023 veröffentlicht.
Alle Beschlüsse unterliegen dem fakultativen Referendum, welches von einem Viertel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung ergriffen werden kann. Ablauf der Referendumsfrist: 3. Januar 2024.
Auf der Abfalltour in Kallern werden die Container geleert, der Inhalt gewogen und dem Kunden zugeordnet. In den nächsten Wochen und Monaten werden sämtliche Container mit neuen Chips versehen. Die neuen Chip übernehmen bei der Leerung des Containers automatisch die ID-Nummer des bestehenden Chips.
Zweirad-Container können während der Abfall-Tour umgerüstet werden. Vierrad-Container werden ausserhalb der Abfalltour umgerüstet. Falls der Container nicht umgerüstet werden kann, wird sich die Firma Koch bei den Kunden direkt melden.
Für Rückfragen steht die Koch Fuhrhalterei AG, 056 622 11 88, gerne zur Verfügung.
Das Angebot der Grüngutabfuhr 2023 wurde rege benutzt. Deshalb hat der Gemeinderat entschieden, diese auch im nächsten Jahr sechsmal anzubieten. Die genauen Daten sind auf dem Flugblatt „wichtige Termine 2024“, welches im Dezember verteilt wird ersichtlich, und werden jeweils im amtlichen Anzeiger publiziert.
Die Bewirtschaftung des PET-Sammelbehälters ist mit grossem zeitlichen Aufwand verbunden. Der Fremdstoffanteil im Behälter ist hoch und erfordert eine aufwändige Nachsortierung durch unsere Hauswartin. Ausserdem führt das Zwischenlagern der PET-Säcke zu Platzproblemen.
Der Gemeinderat hat daher beschlossen, den Sammelbehälter per 16. Dezember 2023 aufzuheben. PET kann bei den jeweiligen Verkaufsstellen kostenlos zurückgegeben werden. Vielen Dank für Ihre Verständnis.
Gemeindeverwaltung Kallern
Schulstrasse 10
5625 Kallern
+41 56 666 15 56
gemeindeverwaltung@kallern.ch
Montag | 14.00 - 18.00 Uhr |
Dienstag/Mittwoch | 08.00 - 11.30 Uhr |
Donnerstag | 08.00 - 11.30 Uhr 14.00 - 17.00 Uhr |
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