Biometrische Identitätskarten ab 2. November 2026
Schweizer Bürgerinnen und Bürger können ab dem 2. November 2026 die neue biometrische Identitätskarte beantragen.
Die neue biometrische Identitätskarte wird – analog zum biometrischen Schweizer Pass – mit einem Datenchip ausgestattet sein, der zwei Fingerabdrücke sowie ein Gesichtsbild enthält. Die biometrische Identitätskarte kann nur beim Ausweiszentrum Aargau beantragt werden, die Gebühren bleiben im Vergleich zur bisherigen Karte ohne Datenchip unverändert.
Mit der Einführung der biometrischen Identitätskarte wird sichergestellt, dass Schweizerinnen und Schweizer auch künftig ungehindert innerhalb der EU reisen können. Nicht biometrische Identitätskarten, die vor 2.11.2026 ausgestellt wurden, behalten ihre Gültigkeit für Reisen in die EU bis zu ihrem Ablaufdatum.
Empfehlung:
- Die biometrische Identitätskarte ist für Personen, die innerhalb der EU reisen.
- Die nicht biometrische Identitätskarte ist für Personen, die das Dokument ausschliesslich als Ausweis innerhalb der Schweiz benötigen.
Anträge für die biometrische Identitätskarte sowie das Kombiangebot (Pass und biometrische Identitätskarte) können ab dem 2. November 2026 beim Ausweiszentrum Aargau gestellt werden.
Die Identitätskarte ohne Chip - Gültigkeit nur innerhalb der Schweiz, ungültig für Reisen in die EU - kann, wie bis anhin bei den Gemeinden beantragt werden:
Sie müssen sich persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle melden. Bei Ihrem Besuch wird das Antragsformular ausgefüllt. Es muss durch Sie unterzeichnet werden.
Dazu bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Bisherige Identitätskarte (sofern nicht mehr vorhanden, ist eine Verlustanzeige, ausgestellt durch eine Schweiz. Polizeistelle, vorzuweisen)
- Ein aktuelles Passfoto (ab Geburt); bitte beachten Sie die Richtlinien.
Gerne machen wir eines für Sie zum Preis von CHF 5. - Bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Altersjahr und Bevormundeten hat der gesetzliche Vertreter auf dem Antragsformular ebenfalls zu unterschreiben.
Gültigkeit
- Erwachsene: 10 Jahre
- Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre: 5 Jahre
Gebühren
- Erwachsene: CHF 70
- Kinder bis 18. Jahre: CHF 35
- Foto CHF 5
Die Gebühren sind bei der Antragstellung am Schalter der Einwohnerkontrolle zu bezahlen.
Nicht biometrische Identitätskarten, die vor 2.11.2026 ausgestellt wurden, behalten ihre Gültigkeit für Reisen in die EU bis zu ihrem Ablaufdatum.
Informieren Sie sich auch über das Kombiangebot Pass und ID unter fedpol.admin.ch.