Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich bis spätestens 14 Tagen nach dem Wegzug bei unserem Schalter oder via eUmzug abmelden. Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
- Meldebestätigung/Niederlassungsausweis
- Taxiausweis (falls vorhanden)
Sie erhalten Ihren Heimatschein für die Anmeldung am neuen Niederlassungsort.
Wenn Sie sich ins Ausland abmelden, werden wir Ihnen den Heimatschein zur Anmeldung bei der Schweizerischen Vertretung im Ausland mitgeben. Hier bitten wir Sie, sich mind. 40 Tage vor Ihrer Abmeldung ins Ausland bei uns zu melden.
Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:
- Ausländerausweis
Wir bitten Sie, bei Fragen betreffend einer definitiven Abmeldung ins Ausland oder einer allfälligen Aufrechterhaltung Ihrer Niederlassungsbewilligung vorgängig mit der Einwohnerkontrolle Kontakt aufzunehmen.
Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist gratis.
Gebühren: gratis