Am Pfingstmontag, 25. Mai 2026, bleibt die Gemeindeverwaltung geschlossen.
Wir wünschen Ihnen ein schönes Pfingstwochenende!
Bei einem Todesfall melden Sie sich bitte unter der Nummer 056 666 21 17.
Am Pfingstmontag, 25. Mai 2026, bleibt die Gemeindeverwaltung geschlossen.
Wir wünschen Ihnen ein schönes Pfingstwochenende!
Bei einem Todesfall melden Sie sich bitte unter der Nummer 056 666 21 17.
Die Sommer-Gemeindeversammlung findet am Freitag, 19. Juni 2026, um 19.30 Uhr, im Dachsaal der Gemeindeverwaltung Kallern statt.
Es liegt folgende Traktandenliste vor:
Die Einladung zur Gemeindeversammlung wird Ihnen rechtzeitig zugestellt.
Wir freuen uns auf eine zahlreiche Teilnahme.
Das Bundesamt für Statistik führt jedes Jahr die Zählung der leerstehenden Wohnungen durch. Stichtag für die Erhebung ist jeweils der 1. Juni. Als Leerwohnungen im Sinne dieser Zählung gelten alle möblierten oder unmöblierten Wohnungen, welche folgende zwei Bedingungen erfüllen: Wohnungen oder Einfamilienhäuser, die am Stichtag unbesetzt aber bewohnbar sind und die am Stichtag zur dauernden Miete von mindestens drei Monaten oder zum Kauf angeboten werden.
Hauseigentümer werden gebeten, leerstehende Objekte bis am 31. Mai 2026 der Gemeindekanzlei unter 056 666 15 56 oder gemeindeverwaltung@kallern.ch mitzuteilen.
Am 10. März 2026 wurden im Rahmen der vorgeschriebenen regelmässigen Trinkwasserkontrollen im Versorgungsnetz der Gemeinde Kallern Proben entnommen. Der vorliegende Untersuchungsbericht bescheinigt, dass gemäss Hygieneverordnung alle Proben den gesetzlichen Anforderungen an Trinkwasser entsprachen. Das Trinkwasser war durchwegs von einwandfreier mikrobiologischer Qualität.
Die detaillierten Untersuchungsergebnisse finden Sie hier:
Wir danken allen Hundehalterinnen und Hundehaltern, die den Kot ihres Hundes immer ordnungsgemäss einsammeln und entsorgen. Das ist vorbildlich und sorgt für eine saubere Umgebung.
Leider gibt es auch einzelne andere Hundehaltende.
Hundekot ist für Mensch und Tier gefährlich und die Verunreinigungen sind sehr ärgerlich. Helfen Sie mit, Wegränder, Wiesen und Strassen sauber zu halten. Wir bitten Sie, den Kot Ihres Hundes immer aufzulesen und die Hundekotsäcklein in den Hundekotsammelbehältern oder zu Hause via Kehricht zu entsorgen.
Hundekotsäcklein können auf der Gemeindeverwaltung kostenlos bezogen werden.
B A U G E S U C H
Bauherrschaft: Wyrsch Hubert, Obere Höllstrasse 7, 5625 Kallern
Projektverfasser: ARTLIFE Design GmbH, Breitackerstrasse 1, 4813 Uerkheim
Bauobjekt: Rückbau Gebäude Nr. 140 und 3, Neubau Wohnhaus mit 3 Wohnungen
Bauplatz: Obere Höllstrasse 4 und 6
Zone: Landwirtschaftszone
Parzellen: 30 und 554
Weitere Bewilligungen: Departement Bau Verkehr und Umwelt, Abteilung für Baubewilligungen
Öffentliche Auflage vom 18. Mai bis 16. Juni 2026, während den ordentlichen Schalter-
öffnungszeiten, auf der Gemeindekanzlei.
Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinde-
rat einzureichen. Auf eine Einwendung, die den Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Gemeinderatsbeschlüsse vom 9. März 2026:
Einwohnergemeinde Kallern, Schulstrasse 10, 5625 Kallern - BG 2026-01 - Umnutzung Umkleideraum/Dusche EG, Vergrösserung Fenster Südfassade - Baubewilligung
Einwohnergemeinde Kallern, Schulstrasse 10, 5625 Kallern - BG 2026-02 - Spielplatzerneuerung Schulhaus (ohne Profilierung) - Baubewilligung
Der Gemeinderat hat am 23. Februar 2026 den Gestaltungsplan «Deponie Typ A, Höll» gemäss § 25 Abs. 3 BauG in Übereinstimmung mit der öffentlichen Auflage beschlossen.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann gegen diesen Beschluss innert 30 Tagen seit Publikation, d.h. bis längstens am 7. April 2026 (Poststempel) beim Regierungsrat des Kantons Aargau, 5001 Aarau, Beschwerde führen. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 BauG sind ebenfalls berechtigt, Beschwerde zu führen.
Die Unterlagen können während der Beschwerdefrist auf der Gemeindeverwaltung während den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden. Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Der Einspracheentscheid des Gemeinderates ist beizulegen. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden.
Mit der Genehmigung des Gestaltungsplans «Deponie Typ A, Höll» wird für die in den Plänen festgelegten, im öffentlichen Interesse liegenden Werke das Enteignungsrecht erteilt (§ 132 Abs. 1 BauG).
B A U G E S U C H
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Kallern, Schulstrasse 10, 5625 Kallern
Projektverfasser: Bauherrschaft
Bauobjekt: Spielplatzerneuerung Schulhaus (ohne Profilierung)
Bauplatz: Schulstrasse 10
Zone: Zone für öffentliche Bauten und Anlagen
Parzelle: 217
Öffentliche Auflage vom 30. Januar bis 2. März 2026, während den ordentlichen Schalter-
öffnungszeiten, auf der Gemeindekanzlei.
Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinde-
rat einzureichen. Auf eine Einwendung, die den Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
B A U G E S U C H
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Kallern, Schulstrasse 10, 5625 Kallern
Projektverfasser: FelberMeile AG, Buchgrindel 4, 5524 Niederwil AG
Bauobjekt: Umnutzung Umkleideraum/Dusche EG, Vergrösserung Fenster Südfassade
Bauplatz: Schulstrasse 10
Zone: Zone für öffentliche Bauten und Anlagen
Parzelle: 217
Öffentliche Auflage vom 23. Januar bis 23. Februar 2026, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten, auf der Gemeindekanzlei.
Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat einzureichen. Auf eine Einwendung, die den Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Die Grüngutsammlung findet am Montag, 1. Juni 2026, ab 08.00 Uhr statt.
Das Grüngut ist gut sichtbar am Strassenrand zu deponieren. Bitte bündeln Sie die Äste. Vielen Dank.
Senioren-Mittagstisch
Herzlich willkommen zu unserem gemeinsamen Mittagessen am Dienstag, 9. Juni.
Wir treffen uns um 11.30 Uhr im Restaurant Löwen in Boswil und freuen uns auf ein gemütliches und frohes Beisammensein.
Anmeldung an Elsbeth Nietlisbach Tel. 079 171 82 73.
Leider findet der Generationenausflug wegen zu weniger Anmeldungen nicht statt.

Lassen Sie sich verwöhnen und geniessen Sie das Mittagessen in geselliger Runde und gemütlicher Atmosphäre - für alle Menschen ab 60 Jahren.
Sie können einmal oder regelmässig teilnehmen. Sie bezahlen lediglich Ihr Essen und Ihre Getränke.
Wir freuen uns auf Sie!
Alle Daten im 2026 finden Sie auf folgendem PDF:
Das Jahresprogramm 2026 ist da!

Gemeindeverwaltung Kallern
Schulstrasse 10
5625 Kallern
+41 56 666 15 56
gemeindeverwaltung@kallern.ch
| Montag | 14.00 - 18.00 Uhr |
| Dienstag/Mittwoch | 08.00 - 11.30 Uhr |
| Donnerstag | 08.00 - 11.30 Uhr 14.00 - 17.00 Uhr |
| Freitag | geschlossen |