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Aktuelles

Publikation (Bauwesen)

Mitteilung vom
17. 04. 2025

2. Freiämter Wandertag 14. September 2025; Gesuch um Bewilligung einer Veranstaltung im Wald

Am 14. September 2025 soll der Freiämter Wandertag durchgeführt werden. Es sind drei verschiedene Routen vorgesehen. Es wird eine Teilnehmerzahl von ca. 1'000 Personen erwartet. Die Routen liegen in den Gemeinden Boswil, Kallern und Sarmenstorf abseits von Waldstrassen. Gemäss § 11 des Waldgesetzes des Kantons Aargau ist hierfür eine Bewilligung erforderlich. 

Das Gesuch liegt vom 22. April 2025 bis 21. Mai 2025 in den Gemeindekanzleien Boswil, Kallern und Sarmenstorf öffentlich auf. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend macht, kann innerhalb der Auflagefrist gegen das Gesuch Einwendung vorbringen. Einwendungen sind schriftlich beim jeweiligen Gemeinderat und beim Kreisforstamt 3 Lenzburg-Freiamt, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

Neuigkeiten

Mitteilung vom
15. 04. 2025

Per 30. Juni 2025 hat die Leiterin Finanzen, Tanja Müller, ihre Kündigung eingereicht. Nach 7 Jahren Tätigkeit in Kallern wird sie eine neue Herausforderung in einer grösseren Gemeinde in ihrem Wohnkanton Luzern annehmen. 

Der Gemeinderat und die Gemeindeschreiberin bedauern dies sehr, danken Tanja Müller herzlich für die gute Zusammenarbeit und für ihr Engagement für die Kallerinnen und Kallerer und wünschen ihr alles Gute für ihre berufliche und private Zukunft.

Die Stelle der Leitung Finanzen wurde bereits zur Neubesetzung ausgeschrieben. 

Mitteilung vom
08. 04. 2025

Die Rechnung 2024 schliesst mit einem positiven Ergebnis von CHF 134'372 (Ertragsüberschuss EWG ohne Spezialfinanzierungen) ab. Dieser Mehrertrag wird dem Eigenkapital gutgeschrieben. Budgetiert wurde mit einer Einwohnerzahl von 425 – per 31.12.2024 waren deren 422 gemeldet.

Bereiche

Das Budget der Steuereinnahmen wurde um CHF 40'483 übertroffen.

Steuerertrag

Abschlüsse der Eigenwirtschaftsbetriebe: Das Wasserwerk präsentiert einen Gewinn von CHF 5’768. Die Abwasserbeseitigung zeigt einen Aufwandüberschuss von CHF 43’468. Die Abfallbewirtschaftung weist ebenfalls einen Aufwandüberschuss von CHF 10'088 aus.

Mitteilung vom
07. 04. 2025

Der Gemeinderat Kallern hat mit der Gemeinde Boswil eine Vereinbarung unterzeichnet, damit alle Kallerinnen und Kallerer die Wertstoffsammelstelle in Boswil nutzen können. Dies ist für Kallern eine preiswerte und geografisch ideale Lösung.

Die Entsorgungsstelle Boswil bietet folgende Sammlungen an:

  • Glas, Aluminium, Blech, Altkleider
  • Altmetall, Grubengut, Aluminium-Kapseln, Styropor, Batterien, PET
  • Papier und Karton
  • Sperrgut (gebührenpflichtig)
  • Plastik (in gebührenpflichtigen Säcken) 

Adresse und Öffnungszeiten:

  • Entsorgungsplatz «Werkhof», Zentralstrasse 2, 5623 Boswil
  • Montag-Freitag, 07.15 Uhr -11.45 Uhr und 13.15-16.30 Uhr
  • Samstag 08.00-11.00 Uhr 

Die Kunststoffsammelsäcke können im Volg Boswil und auf der Gemeindeverwaltung Boswil gekauft werden. 

Die Sammelstellen Recycling-Paradies in Muri und Brings in Wohlen können von Privaten gegen eine Jahresgebühr weiterhin genutzt werden. 

Mitteilung vom
02. 04. 2025

Am 11. März 2025 wurden im Rahmen der vorgeschriebenen regelmässigen Trinkwasserkontrollen im Versorgungsnetz der Gemeinde Kallern Proben entnommen. Der vorliegende Untersuchungsbericht bescheinigt, dass gemäss Hygieneverordnung alle Proben den gesetzlichen Anforderungen an Trinkwasser entsprachen. Das Trinkwasser war durchwegs von einwandfreier mikrobiologischer Qualität.

Mitteilung vom
01. 04. 2025

Am 1. April 2025 tratt das revidierte Energiegesetz im Kanton Aargau in Kraft. Es bringt neue Anforderungen an den Heizungsersatz, die Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien. Für den Vollzug der Bau- und Energiegesetzgebung sind die Standortgemeinden mit den entsprechnenden Bauverwaltungen zuständig. Sind Sie gerade dabei, ein Bauvorhaben zu planen oder steht eines in den kommenden Jahren an? Dann informieren Sie sich frühzeitig über die Möglichkeiten und die neuen Vorgaben. 

Nutzen Sie dafür ebenfalls das Beratungsangebot der energieberatungAARGAU. Lassen Sie sich von Fachexperten zu den neuen Vorschriften sowie zu möglichen Lösungen für Gebäudehülle und Gebäudetechnik beraten, bevor Sie Massnahmen umsetzen. Eine energetische Modernisierung sollte stets mit einer gründlichen Analyse des baulichen und energetischen Zustands Ihres Hauses beginnen.

Nutzen Sie das Förderprogramm Energie für die Umsetzung energetischer Massnahmen. Gefördert werden unter anderem Beratungen, Verbesserungen der Gebäudehülle, der Ersatz fossiler und elektrischer Heizungen sowie Sanierungen und Ersatzneubauten nach Minergie-Standard. Finanziert durch die CO₂-Abgabe und kantonale Beiträge, trägt das Programm wesentlich zum Klimaschutz bei. 

Wichtig: Fördergesuche müssen vor Baubeginn eingereicht werden.

Die wichtigsten gesetzlichen Neuerungen im Überblick:
Elektro-Wassererwärmer dürfen nicht mehr ausschliesslich direktelektrisch ersetzt werden.

  • Bei Neubauten muss nur noch das Warmwasser nach Verbrauch erfasst und abgerechnet werden.
  • Auch bei einem eins-zu-eins-Ersatz eines fossilen Wärmeerzeugers ist ein Kostennachweis erforderlich.
  • Beim Heizungsersatz in Wohnbauten darf der Anteil nichterneuerbarer Energie maximal 90 % betragen.
  • Für Gebäude mit elektrischer Widerstandsheizung muss innert fünf Jahren einen GEAK Plus erstellen.
  • Für den Ersatz von Heizungen und Elektroboilern wird eine Meldepflicht eingeführt.


  • Zu den Gesetzeserläuterungen: https://www.ag.ch/energiegesetz
  • Zum Förder- und Beratungsprogramm: https://www.ag.ch/energie-foerderungen
  • Zur energieberatungAARGAU: https://www.ag.ch/energieberatung / 062 835 45 40 / energieberatung@ag.ch 

 

Mitteilung vom
25. 03. 2025

Die Gemeinde Kallern verfügt über 10 Festtischgarnituren à 4m Länge für etwa 10 Personen und neu auch über 5 Festtischgarnituren à 2.5m Länge für etwa 6 Personen. Diese sind im Werkhof gelagert und können nach Absprache mit Margrith Christen, 079 398 57 32, für CHF 10.- pro Garnitur gemietet und abgeholt werden. 

Mitteilung vom
25. 03. 2025

 

Bis Ende Juni 2025 können Private ohne Eintrittskarte weiterhin das Recyclingparadies Muri benutzen. 
Ab dem 1. Juli 2025 können Pirvate vor Ort eine Eintrittskarte erwerben.

Siehe Link Informationen zur Übergangszeit

 

Mitteilung vom
25. 03. 2025

Gemäss Verordnung zum Jagdgesetz des Kantons Aargau sind Hunde im Wald (auch auf den Wegen) und am Waldrand vom 01. April bis 31. Juli an der Leine zu führen.

 

Kontakt

Gemeindeverwaltung Kallern
Schulstrasse 10
5625 Kallern

+41 56 666 15 56
gemeindeverwaltung@kallern.ch

 

Öffnungszeiten

Montag14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag/Mittwoch08.00 - 11.30 Uhr
Donnerstag08.00 - 11.30 Uhr 
14.00 - 17.00 Uhr
Freitaggeschlossen

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