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Aktuelles

Neuigkeiten

Mitteilung vom
28. 05. 2020

Zählung der leerstehenden Wohnungen vom 01. Juni 2020. Das Bundesamt für Statistik führt jedes Jahr die Zählung der leerstehenden Wohnungen durch. Stichtag für die Erhebung ist jeweils der 01. Juni. Als Leerwohnungen im Sinne dieser Zählung gelten alle möblierten oder unmöblierten Wohnungen, welche folgende zwei Bedingungen erfüllen: Wohnungen oder Einfamilienhäuser, die am Stichtag unbesetzt aber bewohnbar sind und die am Stichtag zur dauernden Miete von mindestens drei Monaten oder zum Kauf angeboten werden. Hauseigentümer werden gebeten, leerstehende Objekte bis am 05. Juni 2020 der Gemeindekanzlei (056 666 15 56 oder gemeindeverwaltung@kallern.ch) mitzuteilen.

Öffnungszeiten des Gemeindehauses über Pfingsten. Am Pfingstmontag, 01. Juni 2020 sind die Büros der Gemeindeverwaltung geschlossen. Bei Todesfällen ist die Gemeindeschreiberin telefonisch erreichbar unter 078 741 41 09. Schöni Pfingste!

 

Mitteilung vom
27. 05. 2020

Termine für Juni und Juli 2020


Aufgrund des Coronavirus können die persönlichen Beratungstermine der unentgeltlichen Rechtsauskunft aktuell nicht stattfinden. Als Ersatzlösung wird die unentgeltliche Rechtsauskunft während dieser Zeit telefonisch angeboten. Zu den untenstehenden Zeiten ist unter der angegebenen Telefonnummer eine Anwältin oder ein Anwalt für eine unentgeltliche Auskunft erreichbar. Die Kapazität ist beschränkt, und die Leitung kann deshalb bei Ihrem Anruf besetzt sein. Versuchen Sie es diesfalls zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.

Ausserhalb der unten aufgeführten Zeiten wird unter diesen Telefonnummern keine unentgeltliche Rechtsauskunft erteilt.

Kurzfristige Änderungen dieser Liste bleiben vorbehalten. Bitte überprüfen Sie den aktuellen Stand
auf: www.anwaltsverband-ag.ch

Mitteilung vom
13. 05. 2020

Absage Sommer-Gemeindeversammlung vom 05. Juni 2020.

Die ausserordentliche Lage und die Tatsache, dass keine dringenden Geschäfte/Kredite anstehen, haben den Gemeinderat dazu veranlasst, die Einwohnergemeindeversammlung vom 05. Juni 2020 abzusagen. Der Regierungsrat hat die Frist für die Genehmigung der Rechnungen 2019 auf den 31. Dezember 2020 erstreckt. Die Rechnung 2019 und der Rechenschaftsbericht 2019 werden somit zusammen mit dem Budget 2021 an der Einwohnergemeindeversammlung vom 27. November 2020 zur Genehmigung traktandiert.

Wir danken für Ihr Verständnis.

GEMEINDERAT KALLERN

Mitteilung vom
07. 05. 2020

Geringe Waldbrandgefahr

Niederschläge entspannen die Situation in den Wäldern Die Verantwortlichen der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) und des Kantons haben nach einer Neubeurteilung die Gefahrenstufe für Walbrandgefahr per sofort auf die Stufe 1 gesenkt (keine oder geringe Waldbrandgefahr).
Für das bisher konsequente Einhalten der Vorsichtsmassnahmen werden den Verantwortlichen für die Umsetzung der Massnahmen und der Bevölkerung gedankt.

Die Niederschlagsmengen der vergangenen Tage haben zu einer massgeblichen Entspannung der Waldbrandgefahr geführt. Verbunden mit den kühlen Temperaturen und der hohen Luftfeuchtigkeit konnte der Oberboden durch die Niederschläge genug Feuchtigkeit aufnehmen. Deshalb haben die Vertreterinnen und Vertreter der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV), der Abteilung Wald des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) und des Kantonalen Führungsstabs (KFS) beschlossen, die Gefahrenstufe von der Stufe 3 "erheblich" auf die Stufe 1 "keine oder geringe Gefahr" zu senken.

Aktuell zeichnet sich in den nächsten zwei bis drei Wochen keine Veränderung ab – vorausgesetzt, dass sich keine Bisenlage bildet: Bei einer stabilen Hochdrucklage im Norden entsteht eine Ost- bis Nordostströmung (mässiger bis starker Wind), welche schnell zu Trockenheit führen kann. Die Verantwortlichen werden die Lage weiterhin beobachten und bei Bedarf eine Anpassung der Gefahrenstufe kommunizieren.

Dank für die Umsetzung der Massnahmen an die ausführenden Verantwortlichen und an die Bevölkerung
Die Vertreterinnen und Vertreter der AGV und des Kantons danken der Bevölkerung für das kooperative Verhalten und das entgegengebrachte Verständnis der letzten Wochen:
Ein erstes Feuerverbot im Wald und an Waldrändern war im Kanton Aargau am 17. April 2020 erlassen und per 30. April 2020 aufgrund der ausreichenden Niederschlagsmenge aufgehoben worden, was eine Rückstufung der Gefahrenstufe auf 3 (erhebliche Waldbrandgefahr) zur Folge hatte. Ein grosser Dank geht auch an die Gemeinden, Förster sowie die Regionalen Führungsorgane (RFO) für die entsprechende
Umsetzung.

Tipps für das Bräteln

  • Kein brennendes oder glühendes Material wegwerfen (Zigaretten, Zündhölzer)
  • Feuer nur in befestigten Feuerstellen entfachen
  • Flammen laufend überwachen und Funkenwurf sofort löschen
  • Feuer vor dem Verlassen der Feuerstelle vollständig mit Wasser löschen
  • Bei starkem und böigem Wind aufs Feuermachen verzichten

Wir wünschen allen eine gute Zeit.

Mitteilung vom
07. 05. 2020

Absage Sommer-Gemeindeversammlung vom 05. Juni 2020. Die ausserordentliche Lage und die Tatsache, dass keine dringenden Geschäfte/Kredite anstehen, haben den Gemeinderat dazu veranlasst, die Einwohnergemeindeversammlung vom 05. Juni 2020 abzusagen. Der Regierungsrat hat die Frist für die Genehmigung der Rechnungen 2019 auf den 31. Dezember 2020 erstreckt. Die Rechnung 2019 und der Rechenschaftsbericht 2019 werden somit zusammen mit dem Budget 2021 an der Einwohnergemeindeversammlung vom 27. November 2020 zur Genehmigung traktandiert.

Gemeindeverwaltung über Auffahrt geschlossen. An Auffahrt, Donnerstag, 21. Mai 2020 und am darauffolgenden Freitag, 22. Mai 2020, bleibt die Gemeindeverwaltung geschlossen. Ein Pikettdienst ist über die Telefonnummer 056 666 15 56 gewährleistet. Wir bitten um Kenntnisnahme und danken für Ihr Verständnis.

Leinenpflicht für Hunde ab April bis Ende Juli. Gemäss Verordnung zum Jagdgesetz des Kantons Aargau (§21 sowie AJSG § 19) sind Hunde im Wald (auch auf den Wegen) und am Waldrand vom
01. April bis 31. Juli an der Leine zu führen. Für Jagd- und Polizeihunde beim Einsatz und bei der Ausbildung gelten diese Einschränkungen nicht. Bei Zuwiderhandlungen ist direkt mit der Gemeindeverwaltung Kallern (056 666 15 56) Kontakt aufzunehmen. Vielen Dank.

Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern. Die Grundeigentümer werden gebeten, im Interesse der Verkehrssicherheit die Bäume und Sträucher entlang der Gehwege und Strassen zeitnah zurückzuschneiden. Vielen Dank!

Buchsbaumzünsler / Bitte beachten Sie die richtige Entsorgung!! Die Einwohner werden gebeten folgendes zu beachten:
- Befallene Buchsbaumpflanzen umgehend durch den Gärtner spritzen lassen. Das Mittel muss
  zwischen April und Oktober etwa drei bis vier Mal auf die befallenen Buchsbäume gespritzt werden.
- Befallene Buchsbäume, welche Sie entsorgen wollen, gehören auf keinen Fall in den Kompost
  oder in die Grüngutdeponie in Kallern. Dort könnte sich der Buchsbaumzünsler weiterverbreiten.
- Die zu entsorgenden Bäume müssen zwingend in Abfallsäcken gut verschlossen zur Verbrennung
  der Kehrichtabfuhr mitgegeben werden.

Die Einwohner werden angewiesen, die Richtlinien in Sachen „Buchsbaumzünsler“ ab sofort zu befolgen.

Mitteilung vom
18. 03. 2020

SOLIDARITÄT:

Gemeinderat und Gemeindeverwaltung beobachten, dass die Solidarität im Familienkreis, in der Nachbarschaft oder im Freundeskreis bereits sehr gross ist und die Hilfeleistungen unkompliziert erfolgen.

Für Einwohnerinnen und Einwohner von Kallern, welche über kein privates Netzwerk verfügen und im Alltag Unterstützung benötigen (z.B. beim Einkaufen), haben die beiden Vereine "Challerer Dorfjugend" (076 281 80 28) und "Feuerwehrverein" (078 795 29 17) ihre Unterstützung angeboten. Bitte melden Sie sich bei einem dieser Kontakte.

Herzlichen Dank an beide Vereine für ihre tolle Initiative.

Mitteilung vom
13. 03. 2020

WICHTIGE MITTEILUNG!

Aufgrund des Covid-19 (Corona-Virus) werden im Kanton Aargau die Schulen bis am 04. April 2020 geschlossen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den untenstehenden Schreiben (siehe Downloads).

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

GEMEINDE UND SCHULE KALLERN

Mitteilung vom
01. 03. 2020

Verhaltensempfehlungen für die Bevölkerung


Umfassende Informationen zum neuartigen Coronavirus SARS-Co-V2 sind auf der Webseite des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) zu finden:

www.bag.admin.ch/neues-coronavirus

Hier die wichtigsten Verhaltensempfehlungen für die Bevölkerung:

  • Häufiges Händewaschen mit Wasser und Seife oder einem Desinfektionsmittel;
  • Husten und Niesen in Wegwerf-Papiertaschentücher oder in die Armbeuge;
  • Kontakt zu Personen meiden mit Husten- und Schnupfen-Symptomen;
  • Zuhause bleiben, wenn man selber unter Husten, Atemwegbeschwerden und Fieber leidet.

 

Umsetzung des Verbots von Veranstaltungen mit über 1'000 Teilnehmenden im Kanton Aargau


Organisatoren von Veranstaltungen mit 150 bis 999 Teilnehmenden müssen die Durchführung mit dem Kanton absprechen.

Die Organisatoren von öffentlichen und privaten Veranstaltungen und Zusammenkünften mit unter 150 Teilnehmenden nehmen eigenständig eine Risikobeurteilung vor und entscheiden selber über Durchführung oder Absage.

www.ag.ch/coronavirus

 

Fragen


Für Fragen rund um das Coronavirus, die den Kanton Aargau betreffen, wurde für die Bevölkerung eine E-Mailadresse eingerichtet:

coronavirus@ag.ch

 

Publikation (Bauwesen)

Mitteilung vom
18. 05. 2020

Es wurde folgende Baubewilligung erteilt:

Gemeinderatssitzung vom 18. Mai 2020:

Widmer Christian, Panoramastrasse 5, 5625 Kallern – BG 2019-06 – Baugesuch für den Anbau an best. EFH; verglaste Pergola sowie teilweise Abbruch Gartenmauer und -treppe, Panoramastrasse 5, Parzelle 577, Geb. 220 (W2-Zone).

 

 

Mitteilung vom
08. 04. 2020

Es wurden folgende Baubewilligungen erteilt:

Gemeinderatssitzung vom 23. März 2020:

Hellender Dairy Farm, Andreas und Thomas Ender, Höllstrasse 5a, 5625 Kallern – BG 2019-05 – Baugesuch für den Umbau Wohnhaus / Anbau Einstellraum offen (unter Terrain), Höllstrasse 5a, Kallern, Parzelle 1 (Zone LW).

Kontakt

Gemeindeverwaltung Kallern
Schulstrasse 10
5625 Kallern

+41 56 666 15 56
gemeindeverwaltung@kallern.ch

 

Öffnungszeiten

Montag14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag/Mittwoch08.00 - 11.30 Uhr
Donnerstag08.00 - 11.30 Uhr 
14.00 - 17.00 Uhr
Freitaggeschlossen

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