Die Gemeinde Kallern verfügt über 10 Festtischgarnituren à 4m Länge für etwa 10 Personen und neu auch über 5 Festtischgarnituren à 2.5m Länge für etwa 6 Personen. Diese sind im Werkhof gelagert und können nach Absprache mit Margrith Christen, 079 398 57 32, für CHF 10.- pro Garnitur gemietet und abgeholt werden.
Aktuelles
Neuigkeiten
Bis Ende Juni 2025 können Private ohne Eintrittskarte weiterhin das Recyclingparadies Muri benutzen.
Ab dem 1. Juli 2025 können Pirvate vor Ort eine Eintrittskarte erwerben.
Siehe Link Informationen zur Übergangszeit
Gemäss Verordnung zum Jagdgesetz des Kantons Aargau sind Hunde im Wald (auch auf den Wegen) und am Waldrand vom 01. April bis 31. Juli an der Leine zu führen.
Zahlreiche Besucherinnen und Besucher sind der Einladung des Skilagervereins zum Challerer Dorfobig gefolgt und haben am Samstag einen verspielten Abend im Dach-saal genossen. Das Thema „Spiel mit“ sprach Jung und Alt an und wurde kreativ umgesetzt.
Der Gemeinderat Kallern dankt dem Skilagerverein, der Schule und allen Helferinnen und Helfern für die Organisation und die Durchführung des traditionellen Dorfobigs.
Vermehrt werden private Autos auf dem Parkplatz des Schul- und Gemeindehauses über Nacht oder länger abgestellt. Die Anwohnerinnen und Anwohner werden gebeten, ihre Autos auf den eigenen, privaten Parkplätzen zu parkieren.
Gestützt auf das Hundegesetz sind alle Hunde ab 3 Monaten meldepflichtig. Wir bitten alle Hundehalter, welche einen neuen Hund halten, diesen bei der Gemeindekanzlei anzumelden. Bitte reichen Sie Kopien von folgenden Dokumenten ein:
- Heimtierausweis (ausgestellt durch Tierarzt) und
- Haltebewilligung (sofern nötig).
Bisherige Hundebesitzer: Sofern die Hundehalterinnen und Hundehalter in den Vorjahren die Dokumente eingereicht haben und keine Änderung eingetreten ist, wird ihnen Ende April die Rechnung für die Hundetaxe 2025 über CHF 120.00 zur Zahlung zugestellt.
Falls ein gemeldeter Hund verstorben ist oder ein Besitzerwechsel stattgefunden hat, bitten wir Sie um entsprechende Meldung bis Mitte April 2025 an die Gemeindekanzlei, unter Tel. 056 666 15 56 oder E-Mail an gemeindeverwaltung@kallern.ch. So können wir die entsprechenden Mutationen im Register vornehmen und Sie erhalten keine unnötige Rechnung.
Vermehrt werden private Autos auf dem Parkplatz des Schul- und Gemeindehauses über Nacht oder länger abgestellt. Die Anwohnerinnen und Anwohner werden gebeten, ihre Autos auf den eigenen, privaten Parkplätzen zu parkieren.
Mit der Aktion "Eingeladen" heisst der Kanton Aargau Sie als Neuzuzügerinnen und Neuzuzüger, die zwischen dem 01.01.2023 und dem 31.12.2024 zugezogen sind, herzlich willkommen. Bis zum 31. Dezember 2025 haben Sie die Gelegenheit Museen, Schlösser und Ausstellungshäuser in Ihrer neuen Wohnregion gratis zu entdecken.
Als Neuzuzügerin oder Neuzuzüger haben Sie per Post einen Flyer mit zwei Gutscheinen erhalten. Die beiden Gutscheine können Sie für sich selbst nutzen und zwei Kulturinstitutionen besuchen oder Sie besuchen eine Kulturinstitution mit Begleitung.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Publikation (Bauwesen)
Aufhebung rechtskräftige Sondernutzungsplanungen
- Kommunaler Überbauungsplan Hinterbühl vom 31.10.1978
- Gestaltungsplan Hinterbühl – Haldenäcker / Ruchmatten vom 20.02.2002
Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Unterlagen gemäss § 24 Abs. 1 BauG öffentlich aufgelegt.
Die aufzuhebenden Sondernutzungspläne, der Planungsbericht und der Vorprüfungsbericht liegen vom 7. März bis am 7. April 2025 auf der Gemeindeverwaltung auf und können während der Bürozeit eingesehen werden. Sämtliche Unterlagen können als PDF eingesehen oder heruntergeladen werden
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Die allfällige Berechtigung von Natur- und Heimatschutz- sowie Umweltschutzorganisationen, Einwendungen zu erheben, richtet sich nach § 4 Abs. 3 und 4 BauG. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat, Schulstrasse 10, 5625 Kallern, einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Die Teilrevision umfasst im Wesentlichen die Umsetzung des harmonisierten Baurechts in der BNO, die Festlegung der Gewässerräume sowie die digitale Neuerfassung des Bauzonen- und Kulturlandplanes.
Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe gemäss § 24 Abs. 1 BauG öffentlich aufgelegt.
Die Entwürfe mit Erläuterungen und der Vorprüfungsbericht liegen vom 7. März bis am 7. April 2025 auf der Gemeindeverwaltung auf und können während der Bürozeit eingesehen werden. Sämtliche Unterlagen können als PDF eingesehen oder heruntergeladen werden.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Die allfällige Berechtigung von Natur- und Heimatschutz- sowie Umweltschutzorganisationen, Einwendungen zu erheben, richtet sich nach § 4 Abs. 3 und 4 BauG. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat, Schulstrasse 10, 5625 Kallern, einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
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