Es wird folgende Baubewilligung erteilt:
Nietlisbach-Etterlin Martin und Elsbeth, Hofmatt 3, 5625 Kallern – BG 2019-04 – Baugesuch für die Erstellung eines Gartenhauses (Ersatz Treibhaus), Hofmatt 3, Kallern, Parzelle 569 (Zone W2).
Es wird folgende Baubewilligung erteilt:
Nietlisbach-Etterlin Martin und Elsbeth, Hofmatt 3, 5625 Kallern – BG 2019-04 – Baugesuch für die Erstellung eines Gartenhauses (Ersatz Treibhaus), Hofmatt 3, Kallern, Parzelle 569 (Zone W2).
Der Gemeinderat hat im Oktober folgende Baubewilligung erteilt:
Gemeinderatssitzung vom 14. Oktober 2019:
Der Gemeinderat hat im August folgende Baubewilligung erteilt:
Gemeinderatssitzung vom 26. August 2019:
Liebe Challererinnen und Challerer
die Akten der Gemeindeversammlung vom 22. November 2019, 19.30 Uhr, sind nun aufgeschaltet. Wir wünschen Ihnen viel Spass beim studieren der Unterlagen und freuen uns über Ihre Teilnahme an der Gemeindeversammlung.
Gemeinderat & Verwaltung Kallern
Drohnenflüge über Wohngebiete sind verboten. Drohnen sind ferngesteuerte, meist kleinere Fluggeräte. Sie sind rechtlich den Flugmodellen gleichgestellt. Bis zu einem Gewicht von 30 Kilogramm dürfen sie grundsätzlich ohne Bewilligung eingesetzt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass der «Pilot» jederzeit Sichtkontakt zu seiner Drohne hat (nicht nur auf dem Handy). Zudem dürfen Drohnen weder über Menschenansammlungen noch tief über ein Privatgrundstück oder weitere öffentliche Orte betrieben werden, hier greifen das Datenschutzgesetz und die zivilrechtlich verankerten Schutzrechte der Privatsphäre. Weitere Infos finden Sie auch unter: www.bazl.admin.ch (Startseite, Gut zu wissen, Drohnen). Wir bitten alle Kallerer/innen, diese Punkte zu beachten.
Adventsfenster NEU in Kallern. Alle Kallerer/innen sind herzlich dazu eingeladen, vom 01. bis 24. Dezember 2019 ein Adventsfenster zu gestalten. Es sind noch einzelne Daten frei. Bei Interesse meldet euch bitte bei Patricia Trachsler (079 734 54 76) oder Manuela Keusch (079 589 70 88). Wir freuen uns auf einen schönen, kreativen Advent.
Schule
Racletteabend. Am Freitag, 15. November 2019, findet ab 18.30 Uhr der traditionelle Racletteabend im Dachsaal statt. Wir sind sehr dankbar für Dessertspenden. Bitte melden Sie sich bei Frau Yvonne Rey unter 056 666 31 08.
Guten Tag!
Anbei finden Sie alle Resultate der Nationalrats-, Ständerats- und Regierungsratswahlen von heute, 20. Oktober 2019.
Es handelt sich um den 1. Wahlgang. Sind wir gespannt, wie viele sich für den 2. Wahlgang bereithalten müssen....
Wir wünschen allen einen schönen Sonntag!
WAHLBÜRO KALLERN
Adventsfenster NEU in Kallern. Alle Kallererinnen und Kallerer sind herzlich dazu eingeladen, vom 01. bis 24. Dezember 2019 ein Adventsfenster zu gestalten. Es sind noch einzelne Daten frei. Bei Interesse meldet euch bitte bei Patricia Trachsler (079 734 54 76) oder Manuela Keusch (079 589 70 88). Wir freuen uns auf einen schönen, kreativen Advent.
Schule
Zukunftstag. Der Zukunftstag für die 5. und 6. Klässler findet am Donnerstag, 14. November 2019, statt. Detailinformationen finden Sie unter www.nationalerzukunftstag.ch.
Racletteabend. Am Freitag, 15. November 2019, findet ab 18.30 Uhr der traditionelle Racletteabend im Dachsaal statt. Bitte reservieren Sie sich dieses Datum und geniessen Sie an diesem Abend ein feines Raclette! Auch die beliebte Tombola findet wieder statt. Wir freuen uns auf Sie!
Herbstzeit ist Pilzzeit - Pilzkontrolle. Die Einwohner/innen von Kallern haben die Möglichkeit, ihre gesammelten Pilze bei Jolanda Guglielmo und Ewald Wagner in den Räumlichkeiten im Werkhof Bremgarten zu folgenden Zeiten prüfen zu lassen: Mittwoch, 17 – 18 Uhr; Samstag, 17 – 18 Uhr; Sonntag, 17 – 18 Uhr. Um zu verhindern, dass ungeniessbare oder sogar giftige Pilze auf dem Esstisch landen, wird allen Pilzsammler/innen empfohlen, von diesem Angebot Gebrauch zu machen.
Mittagessen für Senioren. Willkommen zu unserem gemeinsamen Mittagessen am Samstag, 14. September 2019, im Restaurant Niesenberg, Kallern. Wir treffen uns um 12.00 Uhr und freuen uns auf ein gemütliches und frohes Beisammensein. Herzlich eingeladen sind wie immer auch neue Teilnehmer/innen. Anmeldung an Elsbeth Nietlisbach Tel. 056 666 23 06 oder 079 171 82 73.
Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern. Die Grundeigentümer werden gebeten, im Interesse der Verkehrssicherheit die Bäume und Sträucher entlang der Gehwege und Strassen zu prüfen und allenfalls zeitnah zurückzuschneiden. Vielen Dank!
Buchsbaumzünsler / Bitte beachten Sie die richtige Entsorgung!!
Auch in Kallern ist der Buchsbaumzünsler immer mal wieder zu finden. Wir bitten Sie, im Zusammenhang mit dem Buchsbaumzünsler folgendes zu beachten:
- Befallene Buchsbaumpflanzen umgehend durch den Gärtner spritzen lassen. Das Mittel muss
zwischen April und Oktober etwa drei bis vier Mal auf die befallenen Buchsbäume gespritzt werden.
- Befallene Buchsbäume, welche Sie entsorgen wollen, gehören auf keinen Fall in den Kompost
oder in die Grüngutdeponie in Kallern. Dort könnte sich der Buchsbaumzünsler weiterverbreiten.
- Die zu entsorgenden Bäume müssen zwingend in Abfallsäcken gut verschlossen zur Verbrennung
der Kehrichtabfuhr mitgegeben werden.
Die Einwohner werden angewiesen, die Richtlinien in Sachen „Buchsbaumzünsler“ zu befolgen. Vielen Dank.
Mittagessen für Senioren. Willkommen zu unserem gemeinsamen Mittagessen am Samstag, 14. September 2019, im Restaurant Niesenberg, Kallern. Wir treffen uns um 12.00 Uhr und freuen uns auf ein gemütliches und frohes Beisammensein. Herzlich eingeladen sind wie immer auch neue Teilnehmer/innen. Anmeldung an Elsbeth Nietlisbach Tel. 056 666 23 06 oder 079 171 82 73.
Amtliche Feuerungskontrolle 2019. Die gemäss Luftreinhalteverordnung vorgeschriebene messtechnische Überprüfung der Öl- und Gasfeuerungen wird in dieser Heizperiode fällig. Gemäss Änderung der Luftreinhalteverordnung sind seit Januar 2006 neben den bisher üblichen Messungen von Russ, Kohlenmonoxid, Abgasverlusten und Öltest neu auch die Emissionen der Stickoxide zu messen. Diese Kontrollen können entweder durch den amtlichen Feuerungskontrolleur der Gemeinde, durch eine Servicefirma (im Rahmen des Serviceabos oder als Einzelauftrag) oder durch eine andere berechtigte Person ausgeführt werden. Anlagebetreiber, welche die Kontrollen durch das Servicegewerbe oder eine andere berechtigte Person ausführen lassen, müssen den mit der Kontrollvignette versehenen Feuerungsrapport bis spätestens Ende Oktober 2019 dem amtlichen Feuerungskontrolleur der Gemeinde, Ewald Trottmann, dipl. Kaminfegermeister, im Baumgarten 5, 5623 Boswil zustellen. Ölfeuerungen, welche nicht durch private Servicefirmen kontrolliert wurden, werden automatisch durch den amtlichen Feuerungskontrolleur geprüft. Seit 01. Januar 2009 unterliegen auch folgende Feuerungsanlagen, die mit Holz betrieben werden und eine Feuerungswärmeleistung kleiner 70 kW aufweisen, der Kontrolle im Sinne von Art. 13 LRV und sind periodisch zu kontrollieren. Wohnraumfeuerungen: Kochherde mit/ohne Backofen, Zentralheizungskochherde, Zimmeröfen mit/ohne Zentralheizungsfunktion, Cheminée-Öfen mit/ohne Zentralheizungsfunktion, Cheminées (offen und geschlossen), Speicheröfen mit/ohne Zentralheizungsfunktion, Zweistoffbrenner: Holzpellet- und Stückholz-Öfen mit/ohne Zentralheizungsfunktion. Heizkessel: Stückholzkessel handbeschickt, Stückholzkessel automatisch beschickt, Holzschnitzelkessel automatisch beschickt, Zweistoffbrenner: Holzpellet- und Stückholzkessel. Holzfeuerungsanlagen ab 40 kW, egal welcher Bauweise, in denen Brennstoffe nach Anhang 5 Ziffer 3 Abs. 1 lit. c Restholz verbrannt werden, unterstehen der kantonalen Behörde, sind messpflichtig und sind der Abteilung für Umwelt zu melden.Die betroffenen Anlagebesitzer werden gebeten, die Feuerungskontrolle fristgerecht zu veranlassen.
Gemeindeverwaltung Kallern
Schulstrasse 10
5625 Kallern
+41 56 666 15 56
gemeindeverwaltung@kallern.ch
Montag | 14.00 - 18.00 Uhr |
Dienstag/Mittwoch | 08.00 - 11.30 Uhr |
Donnerstag | 08.00 - 11.30 Uhr 14.00 - 17.00 Uhr |
Freitag | geschlossen |