Herzlich willkommen

Aktuelles

Publikation (Bauwesen)

Mitteilung vom
21. 11. 2019

Es wird folgende Baubewilligung erteilt:

Nietlisbach-Etterlin Martin und Elsbeth, Hofmatt 3, 5625 Kallern – BG 2019-04 – Baugesuch für die Erstellung eines Gartenhauses (Ersatz Treibhaus), Hofmatt 3, Kallern, Parzelle 569 (Zone W2).

Mitteilung vom
04. 11. 2019

Der Gemeinderat hat im Oktober folgende Baubewilligung erteilt:

Gemeinderatssitzung vom 14. Oktober 2019:

  • Nietlisbach Karin und Wassmer Tobias, Zollweg 21, 5034 Suhr – BG 2019-03 – Baubewilligung für den Neubau eines Zweifamilienhauses – Parzelle 710, neue Geb. Nr., (Zone W2 mit Gestaltungsplan Langmatt II, Baufeld C).
Mitteilung vom
12. 09. 2019

Der Gemeinderat hat im August folgende Baubewilligung erteilt:

Gemeinderatssitzung vom 26. August 2019:

  • Meyer Jürg, Oberniesenbergstrasse 54, 5625 Kallern – BG 2018-06 - Baubewilligung/Zustimmung: Umnutzung Geb. Nr. 98 für Pferdehaltung und Umnutzung befestigte Fläche in Pferdeauslauf;
    Abweisung: Verschiebung Pferdeführanlage, Vergrösserung Pferdeauslauf und befestigter Platz im Bereich der Strasse; Rückbau; Parz. 586, Geb.-Nr. 98, Oberniesenbergstrasse 54 (LW und Weiler-Zone).

Neuigkeiten

Mitteilung vom
08. 11. 2019

Liebe Challererinnen und Challerer

die Akten der Gemeindeversammlung vom 22. November 2019, 19.30 Uhr, sind nun aufgeschaltet. Wir wünschen Ihnen viel Spass beim studieren der Unterlagen und freuen uns über Ihre Teilnahme an der Gemeindeversammlung.

Zu den Akten (hier klicken)

Gemeinderat & Verwaltung Kallern

Mitteilung vom
31. 10. 2019

Drohnenflüge über Wohngebiete sind verboten. Drohnen sind ferngesteuerte, meist kleinere Fluggeräte. Sie sind rechtlich den Flugmodellen gleichgestellt. Bis zu einem Gewicht von 30 Kilogramm dürfen sie grundsätzlich ohne Bewilligung eingesetzt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass der «Pilot» jederzeit Sichtkontakt zu seiner Drohne hat (nicht nur auf dem Handy). Zudem dürfen Drohnen weder über Menschenansammlungen noch tief über ein Privatgrundstück oder weitere öffentliche Orte betrieben werden, hier greifen das Datenschutzgesetz und die zivilrechtlich verankerten Schutzrechte der Privatsphäre. Weitere Infos finden Sie auch unter: www.bazl.admin.ch (Startseite, Gut zu wissen, Drohnen). Wir bitten alle Kallerer/innen, diese Punkte zu beachten.

Adventsfenster NEU in Kallern. Alle Kallerer/innen sind herzlich dazu eingeladen, vom 01. bis 24. Dezember 2019 ein Adventsfenster zu gestalten. Es sind noch einzelne Daten frei. Bei Interesse meldet euch bitte bei Patricia Trachsler (079 734 54 76) oder Manuela Keusch (079 589 70 88). Wir freuen uns auf einen schönen, kreativen Advent.

 

Schule

Racletteabend. Am Freitag, 15. November 2019, findet ab 18.30 Uhr der traditionelle Racletteabend im Dachsaal statt. Wir sind sehr dankbar für Dessertspenden. Bitte melden Sie sich bei Frau Yvonne Rey unter 056 666 31 08.

 

Mitteilung vom
20. 10. 2019

Guten Tag!

Anbei finden Sie alle Resultate der Nationalrats-, Ständerats- und Regierungsratswahlen von heute, 20. Oktober 2019.

Es handelt sich um den 1. Wahlgang. Sind wir gespannt, wie viele sich für den 2. Wahlgang bereithalten müssen....

Wir wünschen allen einen schönen Sonntag!

WAHLBÜRO KALLERN

Mitteilung vom
17. 10. 2019

Adventsfenster NEU in Kallern. Alle Kallererinnen und Kallerer sind herzlich dazu eingeladen, vom 01. bis 24. Dezember 2019 ein Adventsfenster zu gestalten. Es sind noch einzelne Daten frei. Bei Interesse meldet euch bitte bei Patricia Trachsler (079 734 54 76) oder Manuela Keusch (079 589 70 88). Wir freuen uns auf einen schönen, kreativen Advent.

 

Schule

Zukunftstag. Der Zukunftstag für die 5. und 6. Klässler findet am Donnerstag, 14. November 2019, statt. Detailinformationen finden Sie unter www.nationalerzukunftstag.ch.

Racletteabend. Am Freitag, 15. November 2019, findet ab 18.30 Uhr der traditionelle Racletteabend im Dachsaal statt. Bitte reservieren Sie sich dieses Datum und geniessen Sie an diesem Abend ein feines Raclette! Auch die beliebte Tombola findet wieder statt. Wir freuen uns auf Sie!

Mitteilung vom
26. 09. 2019

Herbstzeit ist Pilzzeit - Pilzkontrolle. Die Einwohner/innen von Kallern haben die Möglichkeit, ihre gesammelten Pilze bei Jolanda Guglielmo und Ewald Wagner in den Räumlichkeiten im Werkhof Bremgarten zu folgenden Zeiten prüfen zu lassen: Mittwoch, 17 – 18 Uhr; Samstag, 17 – 18 Uhr; Sonntag, 17 – 18 Uhr. Um zu verhindern, dass ungeniessbare oder sogar giftige Pilze auf dem Esstisch landen, wird allen Pilzsammler/innen empfohlen, von diesem Angebot Gebrauch zu machen.

 

Mitteilung vom
12. 09. 2019

Mittagessen für Senioren. Willkommen zu unserem gemeinsamen Mittagessen am Samstag, 14. September 2019, im Restaurant Niesenberg, Kallern. Wir treffen uns um 12.00 Uhr und freuen uns auf ein gemütliches und frohes Beisammensein. Herzlich eingeladen sind wie immer auch neue Teilnehmer/innen. Anmeldung an Elsbeth Nietlisbach Tel. 056 666 23 06 oder 079 171 82 73.

Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern. Die Grundeigentümer werden gebeten, im Interesse der Verkehrssicherheit die Bäume und Sträucher entlang der Gehwege und Strassen zu prüfen und allenfalls zeitnah zurückzuschneiden. Vielen Dank!

Buchsbaumzünsler / Bitte beachten Sie die richtige Entsorgung!!
Auch in Kallern ist der Buchsbaumzünsler immer mal wieder zu finden. Wir bitten Sie, im Zusammenhang mit dem Buchsbaumzünsler folgendes zu beachten:
- Befallene Buchsbaumpflanzen umgehend durch den Gärtner spritzen lassen. Das Mittel muss
  zwischen April und Oktober etwa drei bis vier Mal auf die befallenen Buchsbäume gespritzt werden.
- Befallene Buchsbäume, welche Sie entsorgen wollen, gehören auf keinen Fall in den Kompost
  oder in die Grüngutdeponie in Kallern. Dort könnte sich der Buchsbaumzünsler weiterverbreiten.
- Die zu entsorgenden Bäume müssen zwingend in Abfallsäcken gut verschlossen zur Verbrennung
  der Kehrichtabfuhr mitgegeben werden.

Die Einwohner werden angewiesen, die Richtlinien in Sachen „Buchsbaumzünsler“ zu befolgen. Vielen Dank.

 

Mitteilung vom
05. 09. 2019

Mittagessen für Senioren. Willkommen zu unserem gemeinsamen Mittagessen am Samstag, 14. September 2019, im Restaurant Niesenberg, Kallern. Wir treffen uns um 12.00 Uhr und freuen uns auf ein gemütliches und frohes Beisammensein. Herzlich eingeladen sind wie immer auch neue Teilnehmer/innen. Anmeldung an Elsbeth Nietlisbach Tel. 056 666 23 06 oder 079 171 82 73.

Amtliche Feuerungskontrolle 2019. Die gemäss Luftreinhalteverordnung vorgeschriebene messtechnische Überprüfung der Öl- und Gasfeuerungen wird in dieser Heizperiode fällig. Gemäss Änderung der Luftreinhalteverordnung sind seit Januar 2006 neben den bisher üblichen Messungen von Russ, Kohlenmonoxid, Abgasverlusten und Öltest neu auch die Emissionen der Stickoxide zu messen. Diese Kontrollen können entweder durch den amtlichen Feuerungskontrolleur der Gemeinde, durch eine Servicefirma (im Rahmen des Serviceabos oder als Einzelauftrag) oder durch eine andere berechtigte Person ausgeführt werden. Anlagebetreiber, welche die Kontrollen durch das Servicegewerbe oder eine andere berechtigte Person ausführen lassen, müssen den mit der Kontrollvignette versehenen Feuerungsrapport bis spätestens Ende Oktober 2019 dem amtlichen Feuerungskontrolleur der Gemeinde, Ewald Trottmann, dipl. Kaminfegermeister, im Baumgarten 5, 5623 Boswil zustellen. Ölfeuerungen, welche nicht durch private Servicefirmen kontrolliert wurden, werden automatisch durch den amtlichen Feuerungskontrolleur geprüft. Seit 01. Januar 2009 unterliegen auch folgende Feuerungsanlagen, die mit Holz betrieben werden und eine Feuerungswärmeleistung kleiner 70 kW aufweisen, der Kontrolle im Sinne von Art. 13 LRV und sind periodisch zu kontrollieren. Wohnraumfeuerungen: Kochherde mit/ohne Backofen, Zentralheizungskochherde, Zimmeröfen mit/ohne Zentralheizungsfunktion, Cheminée-Öfen mit/ohne Zentralheizungsfunktion, Cheminées (offen und geschlossen), Speicheröfen mit/ohne Zentralheizungsfunktion, Zweistoffbrenner: Holzpellet- und Stückholz-Öfen mit/ohne Zentralheizungsfunktion. Heizkessel: Stückholzkessel handbeschickt, Stückholzkessel automatisch beschickt, Holzschnitzelkessel automatisch beschickt, Zweistoffbrenner: Holzpellet- und Stückholzkessel. Holzfeuerungsanlagen ab 40 kW, egal welcher Bauweise, in denen Brennstoffe nach Anhang 5 Ziffer 3 Abs. 1 lit. c Restholz verbrannt werden, unterstehen der kantonalen Behörde, sind messpflichtig und sind der Abteilung für Umwelt zu melden.Die betroffenen Anlagebesitzer werden gebeten, die Feuerungskontrolle fristgerecht zu veranlassen.

Kontakt

Gemeindeverwaltung Kallern
Schulstrasse 10
5625 Kallern

+41 56 666 15 56
gemeindeverwaltung@kallern.ch

 

Öffnungszeiten

Montag14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag/Mittwoch08.00 - 11.30 Uhr
Donnerstag08.00 - 11.30 Uhr 
14.00 - 17.00 Uhr
Freitaggeschlossen

Smart Service PortalFreiamt Mittendrin