Herzlich willkommen

Aktuelles

Publikation (Bauwesen)

Mitteilung vom
14. 08. 2025

Die Gemeindeversammlung hat am 13. Juni 2025 der Teilrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland in Übereinstimmung mit der öffentlichen Auflage zugestimmt.

Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist wurde dieser Beschluss rechtsgültig. 

Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann gegen diesen Beschluss innert einer nicht erstreckbaren Frist von 30 Tagen seit der amtlichen Publikation im Amtsblatt beim Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau, Beschwerde führen.

Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 30 Tagen beginnt am Tag nach der Publikation (14.08.2025) im Amtsblatt des Kantons Aargau zu laufen. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 Baugesetz (BauG) sind ebenfalls berechtigt, Beschwerde zu führen. Wer es unterlassen hat, im Einwendungsverfahren Einwendungen zu erheben, obwohl Anlass dazu bestanden hätte, kann den vorliegenden Beschluss nicht mehr anfechten (§ 4 Abs. 2 BauG). Vorbehalten bleiben Bestimmungen über die Wiederherstellung bei unverschuldeter Säumnis. 

Die Unterlagen können während der Beschwerdefrist in der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Sämtliche Unterlagen können auf der Gemeindehomepage als PDF eingesehen oder heruntergeladen werden. 

Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, das heisst, es ist 

a) aufzuzeigen, wie der Regierungsrat entscheiden soll, und 
b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. 

Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. Eine Kopie des angefochtenen Entscheids ist der unterzeichneten Beschwerdeschrift beizulegen. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich einzureichen. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst,  die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.

Mitteilung vom
24. 07. 2025

B A U G E S U C H 

Bauherrschaft: Wipf Roger und Isabelle, Neuhofweg 3, 5625 Kallern

Projektverfasser: Bauherrschaft

Bauobjekt: Projektänderung Umgebung, Garagentore, Pavillon (nachträglich)

Bauplatz: Neuhofweg 3

Zone:  Landwirtschaftszone, Weilerzone

Parzelle: 667

Weitere Bewilligungen:    Departement Bau Verkehr und Umwelt, Abteilung für Baubewilligungen

Öffentliche Auflage vom 25. Juli bis 25. August 2025, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten, auf der Gemeindekanzlei.
Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat einzureichen. Auf eine Einwendung, die den Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.


B A U G E S U C H 

Bauherrschaft: Meier Priska, Schläppi Daniel, Hofmatt 12, 5625 Kallern

Projektverfasser: Bauherrschaft

Bauobjekt: Sichtschutz (ohne Profilierung) und Holz-Pergola

Bauplatz: Hofmatt 12

Zone:  Wohnzone 2

Parzelle: 606

Öffentliche Auflage vom 25. Juli bis 25. August 2025, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten, auf der Gemeindekanzlei.
Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat einzureichen. Auf eine Einwendung, die den Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Mitteilung vom
03. 06. 2025

Gemeinderatsbeschluss vom 2. Juni 2025

Iseli Georg und Mastira Elvira, Langmattstrasse 21, 5625 Kallern – BG 2025-02 - Beschattung von Terrasse – vereinfachtes Verfahren - Baubewilligung

Neuigkeiten

Mitteilung vom
14. 08. 2025

Am Mittwoch, 20. August 2025, bleibt die Kanzlei geschlossen. Am Donnerstag sind wir gerne für Sie da. 

Bei einem Todesfall melden Sie sich bitte unter der Nummer 056 666 21 17.

Wir danken Ihnen für die Kenntnisnahme.

Mitteilung vom
04. 08. 2025

Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind nun sämtliche Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 13. Juni 2025 in Rechtskraft erwachsen.

Mitteilung vom
04. 08. 2025

Der 1. August-Brunch war gut besucht. Die IG Landfrauen hat die Besucherinnen und Besucher mit feinen selbstgemachten Köstlichkeiten verwöhnt. 

Der Gemeinderat dankt der IG Landfrauen herzlich für die Organisation und die Durchführung!

Mitteilung vom
15. 07. 2025

Die Gemeinden Sarmenstorf und Uezwil haben seit einigen Jahren bereits einen Vertrag über die gemeinsame Führung der Abteilungen Finanzen in Sarmenstorf. Nach der Kündigung der Finanzverwalterin in Kallern wurde der Gemeinderat Sarmenstorf angefragt, ob die Erweiterung des Vertrags auf die Führung der Finanzen der Gemeinde Kallern denkbar wäre. Das Gesuch wurde geprüft und gutgeheissen. 

Nach einigen Besprechungen haben die Gemeinderäte Sarmenstorf, Uezwil und Kallern inzwischen den neu ausgearbeiteten, mit der Führung der Abteilung Finanzen Kallern ergänzten Vertrag, rückwirkend ab 1. Juni 2025 genehmigt und unterschrieben. 

So werden die Abteilungen Finanzen Kallern, Uezwil und Sarmenstorf durch die regionale Abteilung in Sarmenstorf geführt. Für Kallern ist Janine Zehren zuständig. Sie arbeitet jeweils am Donnerstag in der Gemeindeverwaltung Kallern. 

Alle Gemeinderäte bzw. die Gemeindeverwaltungen freuen sich auf eine angenehme Zusammenarbeit!

 

Mitteilung vom
16. 06. 2025

Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 13. Juni 2025 veröffentlicht. 

  1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 22. November 2024 – Genehmigung
  2. Rechenschaftsbericht 2024 – Kenntnisnahme
  3. Teilrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland – Genehmigung
  4. Jahresrechnung 2024 der Einwohnergemeinde – Genehmigung
  5. Kreditabrechnung «Projektierung Ersatz Wasserleitung Reservoir Lätten-Schulstrasse» – Genehmigung
  6. Kreditabrechnung «Ersatz Wasserleitung Reservoir Lätten-Schulstrasse» – Genehmigung
  7. Verkauf Parzelle 519 – Genehmigung
  8. Gemeinderats-Entschädigung für die Amtsperiode 2026-2029 – Genehmigung

Alle Beschlüsse unterliegen dem fakultativen Referendum, welches von einem Viertel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung ergriffen werden kann. Ablauf der Referendumsfrist: 23. Juli 2025.  

Mitteilung vom
03. 06. 2025

Die Amtsperiode 2021/2025 endet auf den 31. Dezember 2025. Folglich finden in diesem Jahr in allen Aargauer Gemeinden Gesamterneuerungswahlen für die kommende Legislatur 2026/2029 statt. Der erste Wahlgang findet am 28. September 2025 statt.

Gemeinderat Daniel Schwegler hat mitgeteilt, dass er auf eine erneute Kandidatur verzichtet. Von den übrigen Amtsträgern informierte Herr Martin Müller, dass er sich nicht für die Wiederwahl als Mitglied der Finanzkommission zur Verfügung stellt. Weitere Demissionen sind dem Gemeinderat nicht angekündigt worden.

Im Rahmen der Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2026 – 2029 gilt es zu wählen:

  • 5 Gemeinderätinnen oder Gemeinderäte und daraus (gleichzeitig) Gemeindeammann und Vizeammann
  • 3 Mitglieder der Finanzkommission
  • 3 Mitglieder der Steuerkommission
  • 1 Ersatzmitglied der Steuerkommission
  • 4 Mitglieder des Wahlbüros (2 Stimmenzähler und 2 Ersatz Stimmenzähler)

Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und müssen bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag eintreffen. Dies wäre Freitag, 15. August 2025. Da es sich hierbei um einen Feiertag handelt, verlängert sich die Frist bis am Montag, 18. August 2025, 12.00 Uhr. Dem Wahlvorschlag sind ein Wahlfähigkeitsausweis und eine schriftliche Wahlannahmeerklärung (diese ist bereits auf dem Anmeldeformular) beizulegen. Die erforderlichen Formulare können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Nach Ablauf der Frist ist ein Rückzug der Anmeldung nicht mehr zulässig.

Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Als Gemeindeammann oder Vizeammann kann nur gültige Stimmen erhalten, wer auch als Gemeinderat gewählt wird.

Werden nicht mehr wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR). Von dieser Regelung ist der Gemeinderat ausgenommen. Für dessen Mitglieder sind im ersten Wahlgang keine stillen Wahlen möglich.

Ein allfällig erforderlicher zweiter Wahlgang findet am 30. November 2025 statt.

Mitteilung vom
30. 05. 2025

Die AEW Energie AG wird voraussichtlich am 2. Juni 2025 mit den Bauarbeiten für den Neubau der Trafostation in Uezwil auf Parzelle 415 an der Niesenbergstrasse beginnen. Diese Bauarbeiten werden bis zirka Mitte Juli 2025 dauern. 

Die Durchfahrt zwischen Uezwil und Kallern (Hinter- und Unterniesenberg) wird während der gesamten Bauzeit für alle motorisierten Fahrzeuge gesperrt sein. Die Zufahrt zu den betroffenen Liegenschaften für Anwohner und Anwohnerinnen bleibt gewährleistet. 

Besten Dank für Ihr Verständnis.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Kontakt

Gemeindeverwaltung Kallern
Schulstrasse 10
5625 Kallern

+41 56 666 15 56
gemeindeverwaltung@kallern.ch

 

Öffnungszeiten

Montag14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag/Mittwoch08.00 - 11.30 Uhr
Donnerstag08.00 - 11.30 Uhr 
14.00 - 17.00 Uhr
Freitaggeschlossen

Smart Service PortalFreiamt Mittendrin