Am 14. März 2024 wurden im Rahmen der vorgeschriebenen regelmässigen Trinkwasserkontrollen im Versorgungsnetz der Gemeinde Kallern Proben entnommen. Der vorliegende Untersuchungsbericht bescheinigt, dass gemäss Hygieneverordnung alle Proben den gesetzlichen Anforderungen an Trinkwasser entsprachen. Das Trinkwasser war durchwegs von einwandfreier mikrobiologischer Qualität.
Aktuelles
Neuigkeiten
Die Rechnung 2023 der Einwohnergemeinde (EWG) schliesst mit einem positiven Ergebnis von CHF 333’717 (Ertragsüberschuss EWG ohne Spezialfinanzierungen) ab. Dieser Mehrertrag wird dem Eigenkapital gutgeschrieben.


Abschlüsse der Eigenwirtschaftsbetriebe: Der Aufwandüberschuss des Wasserwerkes beträgt CHF 29’063. Die Abwasserbeseitigung zeigt einen Aufwandüberschuss von CHF 19’940. Die Abfallbewirtschaftung präsentiert einen Gewinn von CHF 6’388.
Wir danken allen Hundehalterinnen und Hundehaltern, die den Kot ihres Hundes immer ordnungsgemäss einsammeln und entsorgen. Das ist vorbildlich und sorgt für eine saubere Umgebung.
Leider gibt es auch einzelne andere Hundehaltende.
Hundekot ist für Mensch und Tier gefährlich und die Verunreinigungen sind sehr ärgerlich. Helfen Sie mit, Wegränder, Wiesen und Strassen sauber zu halten. Wir bitten Sie, den Kot Ihres Hundes immer aufzulesen und die Hundekotsäcklein in den Hundekotsammelbehältern oder zu Hause via Kehricht zu entsorgen.
Hundekotsäcklein können auf der Gemeindeverwaltung kostenlos bezogen werden.
Die Grundeigentümer werden dringend gebeten, im Interesse der Verkehrssicherheit die Bäume und Sträucher entlang der Gehwege und Strassen zeitnah zurückzuschneiden.
Vielen Dank!
Die Einwohner werden gebeten, Folgendes zu beachten:
- Befallene Buchsbaumpflanzen umgehend durch den Gärtner spritzen lassen. Das Mittel muss zwischen April und Oktober etwa drei bis vier Mal auf die befallenen Buchsbäume gespritzt werden.
- Befallene Buchsbäume, welche Sie entsorgen wollen, gehören auf keinen Fall in den Kompost oder in die Grüngutdeponie in Kallern. Dort könnte sich der Buchsbaumzünsler weiterverbreiten.
- Die zu entsorgenden Bäume müssen zwingend in Abfallsäcken gut verschlossen zur Verbrennung der Kehrichtabfuhr mitgegeben werden.
Wir möchten uns bei allen Besucherinnen und Besuchern für das zahlreiche Erscheinen, die geniale „Stimmig“ und die Unterstützung für den Skilagerverein bedanken.
Auch geht ein riesiges Dankeschön an alle Mitwirkenden, Helfer und Sponsoren. Es war ein toller Abend, welcher ohne viele Freiwillige und viele Gäste nicht durchgeführt werden könnte.
Herzlichen Dank, dass ihr alle dabei wart.
Euer OK 2024
Blueme Röbi, Priska, Beatrice, Sarah und Manu
Für jede Zahlung, welche Sie vor dem 31. Oktober 2024 für die aktuellen Steuern leisten, erhalten Sie Vergütungszins. Auch mit Vorauszahlungen in Raten können Sie von diesem Zins profitieren. Die Zinsberechnung erfolgt ab dem Datum des Zahlungseingangs bis zum 31. Oktober 2024. Die Vergütungszinsen werden per 31. Oktober des Steuerjahres dem Steuerkonto gutgeschrieben. Später anfallende Vergütungszinsen werden mit der definitiven Rechnung abgerechnet.
Es wird auch für Zahlungen ein Vergütungszins gutgeschrieben, die den definitiven Rechnungsbetrag übersteigen. Offensichtlich übersetzte Einzahlungen werden jedoch zurückerstattet. Für das Jahr 2024 beträgt der Zinssatz 0,75 %. Vergütungszinsen für Vorauszahlungen sind steuerfrei.
Weitere Informationen zur Verzinsung der Steuern finden sich unter www.ag.ch/steuern.
Hier finden Sie die Resultate aus Kallern
Publikation (Bauwesen)
B A U G E S U C H
Bauherrschaft: Dahl Nathalie, Langmattstrasse 30, 5625 Kallern
Projektverfasser: Koch Architektur AG, Chileweg 6c, 8917 Oberlunkhofen
Bauobjekt: Teilabbruch Gebäude 27, Neubau Einfamilienhaus mit Carport (Antrag Ausnahme Unterschreitung Kniestockhöhe, 2. Gesuchsüberarbeitung)
Bauplatz: Langmattstrasse 30
Zone: Wohn- und Gewerbezone 2
Parzelle: 134
Öffentliche Auflage vom 12. April 2024 bis 13. Mai 2024 während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten, auf der Gemeindekanzlei.
Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat einzureichen. Auf eine Einwendung, die den Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
B A U G E S U C H
Bauherrschaft: Giroud Simon und Luigia, Langmattstrasse 24, 5625 Kallern
Projektverfasser: Parc’s Gartengestaltung GmbH, Buechstrasse 38, 8645 Rapperswil-Jona
Bauobjekt: Umgebungsgestaltung mit Pool
Bauplatz: Langmattstrasse 24
Zone: Wohnzone 2
Parzelle: 718
Öffentliche Auflage vom 1. März bis 2. April 2024, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten, auf der Gemeindekanzlei.
Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat einzureichen. Auf eine Einwendung, die den Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
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