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Aktuelles

Neuigkeiten

Mitteilung vom
20. 05. 2022

Der Kanton Aargau und 167 Gemeinden haben ein gemeinsames digitales Angebot für die Aargauer Bevölkerung geschaffen:

Seit 24. März 2022 ist das Smart Service Portal online. Hier können zahlreiche digitale Dienstleistungen der öffentlichen Hand einfach und effizient über eine zentrale Anlaufstelle bezogen werden. Das Portal ist ein Pionierprojekt und wird ständig weiterentwickelt und mit zusätzlichen Services ergänzt. Mit der kommenden Edition 2022 werden ab dem 3. Quartal dieses Jahres die ersten durchgängigen Services bereitgestellt.

Das neu lancierte Portal finden Sie unter www.ag.ch/smartserviceportal oder auf unserer Gemeindewebsite.

Mitteilung vom
28. 04. 2022

Die Grundeigentümer werden gebeten, im Interesse der Verkehrssicherheit die Bäume und Sträucher entlang der Gehwege und Strassen zeitnah zurückzuschneiden. Vielen Dank!

 

Mitteilung vom
14. 04. 2022

Die Rechnung 2021 schliesst mit einem positiven Ergebnis von CHF 189'842.26 (Ertragsüberschuss EWG ohne Spezialfinanzierungen) ab.
Dieser Mehrertrag wird dem Eigenkapital gutgeschrieben.

Überblick

Ertrag

Abschlüsse der Eigenwirtschaftsbetriebe:
Der Ertragsüberschuss des Wasserwerkes beträgt CHF 31‘284.
Die Abwasserbeseitigung zeigt einen Aufwandüberschuss von CHF 40’931.

Die Abfallbewirtschaftung präsentiert einen Gewinn von CHF 13'635.

Mitteilung vom
07. 04. 2022

Die Gemeindeverwaltung ist wegen Feiertagen und Ferien in der Woche vor Ostern wie folgt geöffnet:

  • Montag, 11. April, 14:00 – 18:00 geöffnet
  • Dienstag/Mittwoch, 12./13. April, geschlossen
  • Donnerstag, 14. April, 8:00 – 11:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr geöffnet
  • Feiertage, 15. – 18. April, geschlossen

Ab Dienstag, 19. April, gelten wieder die üblichen Öffnungszeiten.

 

Der Pikettdienst bei einem Todesfall ist unter der Nummer 056 666 15 56 geregelt. Wir wünschen Ihnen eine frohe Osterzeit.

 

Mitteilung vom
31. 03. 2022

Herzlichen Dank an alle Challerer Künstlerinnen und Künstler, die am Wettbewerb teilgenommen haben. Wir freuen uns, dass wir zwei Ranglisten (Kinder und Erwachsene) erstellen durften. Gerne geben wir euch die glücklichen Gewinnerinnen und Gewinner bekannt.

Bei den Kindern:
1. Moritz Rüegger (Gutschein Jump Factory Wohlen)
2. Jovin Bachmann (Dubler Mohrenköpfe)

3. Lia Trachsler (Gutschein Gelateria)

Bei den Erwachsenen:
1. Andrea Kohler (Gutschein Jägerstübli)
2. Eliane Emmenegger (Blumen von Bluemeröbi)
3. Dani Schläppi (Challerer-Bier)

Aus den kreativen Bierdeckeln entsteht demnächst ein tolles Bild, welches dann im Schulhaus bewundert werden kann.
Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer dürfen am Freitag, 1. April 2022, oder am Samstag, 2. April 2022, nachmittags bei Manuela Keusch einen Trostpreis abholen.

Danke noch einmal für euren Einsatz.
Liebe Grüsse vom OK Dorfabend 2022, Marion, Röbi, Sarah, Priska und Manuela

 

Mitteilung vom
30. 03. 2022

Die Rechenschaftsberichte sowie die Unterlagen zur Jahresrechnung sind unter folgendem Link auf der Homepage der Schule Muri aufgeschaltet und können dort eingesehen werden:

https://www.schulemuri.ch/bez/abgeordnete-kreisbez.html/883

Publikation (Bauwesen)

Mitteilung vom
12. 05. 2022

Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Unterlagen der geplanten Teiländerung des Kulturlandplans Kallern zur Deponiezone «Höll» gemäss § 24 Abs. 1 BauG öffentlich aufgelegt.

Die Unterlagen mit Erläuterungen und UV-Voruntersuchung, der kantonale Vorprüfungsbericht und der gemeinderätliche Mitwirkungsbericht liegen vom Montag, 16. Mai 2022 bis Mittwoch, 15. Juni 2022 auf der Gemeindeverwaltung auf und können während der offiziellen Schalteröffnungszeiten eingesehen werden. Zudem sind die Projektinformationen unter www.kallern.ch aufgeschaltet.

Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Die allfällige Berechtigung von Natur- und Heimatschutz- sowie Umweltschutzorganisationen, Einwendungen zu erheben, richtet sich nach § 4 Abs. 3 und 4 BauG. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat einzureichen (Schulstrasse 10, 5625 Kallern) und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

Rodung
Die geplante Teiländerung Kulturlandplan erfordert eine Rodung im Umfang von 2’087 m2 Wald (Parz. Nrn. 659 und 662). Das erforderliche Rodungsgesuch mit Erläuterungen liegt gemäss § 14 der Verordnung zum Waldgesetz des Kantons Aargau (AWaV) vom Montag, 16. Mai 2022 bis Mittwoch, 15. Juni 2022 auf der Gemeindeverwaltung auf und kann während der offiziellen Schalteröffnungszeiten eingesehen werden. Zudem sind die Projektinformationen unter www.kallern.ch aufgeschaltet. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist gegen das Rodungsgesuch Einwendungen erheben. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

Auskunftserteilung
Zur Beantwortung von Fragen stehen Vertreter der Gemeinde, der Unternehmerin sowie des Planungsteams während einer Sprechstunde am Montag, 23. Mai 2022, von 19.00 bis 20.00 Uhr, im Gemeinderatszimmer der Gemeindeverwaltung Boswil, zur Verfügung. Eine Teilnahme an der Sprechstunde ist bei der Gemeindeverwaltung Boswil bis spätestens am Freitag, 20. Mai 2022, 12:00 Uhr, voranzumelden (schriftlich oder telefonisch).

Mitteilung vom
10. 05. 2022

Gemeinderatssitzung 25. April 2022
Silke Pellanda-Wyss, Hofmatt 1, 5625 Kallern – BG 2022-01 – Baubewilligung für Biotop - Parzelle 510, Geb. Nr. 167 - Vereinfachtes Verfahren

Mitteilung vom
28. 04. 2022

B A U G E S U C H

Bauherrschaft: Zimmermann Kurt, Unterniesenbergstrasse 7, 5625 Kallern

Projektverfasser: Veil Haustechnik AG, Brunnmattstrasse 27, 5614 Sarmenenstorf

Bauobjekt: Wärmepumpen mit Erdsonden

Bauplatz:Unterniesenbergstrasse 7

Zone: Landwirtschaft / Weilerzone

Parzelle: 542 + 439

Weitere Bewilligungen: Departement Bau Verkehr und Umwelt, Abteilung für Baubewilligungen

 

Öffentliche Auflage vom 29. April bis 30. Mai 2022, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten, auf der Gemeindekanzlei.

Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat einzureichen. Auf eine Einwendung die den Anforderungen nicht entspricht kann nicht eingetreten werden.

Kontakt

Gemeindeverwaltung Kallern
Schulstrasse 10
5625 Kallern

+41 56 666 15 56
gemeindeverwaltung@kallern.ch

 

Öffnungszeiten

Montag14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag/Mittwoch08.00 - 11.30 Uhr
Donnerstag08.00 - 11.30 Uhr 
14.00 - 17.00 Uhr
Freitaggeschlossen

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