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Aktuelles

Neuigkeiten

Mitteilung vom
03. 05. 2018

 

Leinenpflicht für Hunde ab April bis Ende Juli. Gemäss Verordnung zum Jagdgesetz des Kantons Aargau (§21 sowie AJSG § 19) sind Hunde im Wald (auch auf den Wegen) und am Waldrand vom 1. April bis 31. Juli an der Leine zu führen. Für Jagd- und Polizeihunde beim Einsatz und bei der Ausbildung gelten diese Einschränkungen nicht. Bei Zuwiderhandlungen ist direkt mit den Jagdaufseher Werner Stöckli (056 666 17 85) von der Jagdgesellschaft Boswil oder mit Patrick Rüegger (056 610 08 72 / 079 819 24 09) von der Jagdgesellschaft Sarmenstorf Kontakt aufzunehmen. Vielen Dank.

 

Erholungsraum Wald - Erinnerung der Verhaltensregeln. Mit der Frühlingszeit wird auch der Wald als Erholungsraum wieder stärker besucht. Grundsätzlich gilt: Wer sich im Wald aufhält, hat ihn zu schonen. Das Befahren der Waldstrassen und Waldwege mit motorisierten Fahrzeugen ist nur mit spezieller Bewilligung erlaubt, ansonsten für alle verboten. Wir bitten alle Personen, jeweils die Fahrverbote zu beachten. Ebenso ist das Reiten und Fahren abseits der Waldstrassen und Waldwege untersagt. Der Wald ist keine Entsorgungsstelle: Abfall und jegliche andere Materialien gehören nicht in den Wald.

Die Waldbesitzer, die Jagdgesellschaften und die Gemeinde Kallern bedanken sich bei Allen für die Beachtung der Weisungen! Nur so werden die Waldfunktionen möglichst wenig beeinträchtigt und der Wald kann weiterhin als Erholungsraum für Tier und Mensch funktionieren. Vielen Dank!

 

Unbefugtes Befahren der Waldstrassen und Waldwege mit motorisierten Fahrzeugen ist verboten (Fahrverbote beachten). Ebenso ist das Reiten und Fahren abseits den Waldstrassen und Waldwegen nicht gestattet. Und dass Ablagerungen im Wald nichts zu suchen haben versteht sich wohl von selbst. Waldbesitzer, Jagdgesellschaft und Gemeinde bedanken sich bei den Einwohner/innen, welche die Nutzung des Waldes als Erholungsraum so gestalten, dass die Ruhe im Wald gewahrt bleibt und die Waldfunktionen möglichst wenig beeinträchtigt werden.

 

Diverse Events vom Gemeinderat bewilligt. Der Gemeinderat Kallern hat an einer letzten Sitzung folgende Events bewilligt:

Sonntag, 17. Juni 2018, 16.00 bis ca. 23.00 Uhr, Public Viewing anlässlich der WM 2018 – organisiert durch den Feuerwehrverein Kallern

Samstag, 11. August 2018, 19.00 bis ca. 02.00 Uhr, Open Air Kino – organisiert durch den Feuerwehrverein Kallern

Freitag/Samstag, 24./25. August 2018, jeweils bis 04.00 Uhr, Project K 3.0 im Unterniesenberg (inkl. Ausschank/Verkauf von Spirituosen) – organisiert durch die Challerer Dorfjugend

Wir bitten die Kallerer Einwohner um Kenntnisnahme.

 

Trinkwasseruntersuchung. Gemäss Untersuchungsbericht des Amtes für Verbraucherschutz weisen die am 23. März 2018 entnommenen Wasserproben eine einwandfreie mikrobiologische Qualität auf. Das Kallerer Trinkwasser entspricht den Anforderungen der Hygieneverordnung vollumfänglich. Wir bitten Sie um Kenntnisnahme.

 

Schule

 

Moderationsleitung für den Dorfabend gesucht. Mit dem Wegzug von Claudia Hoffmann-Burkart verlieren wir auch die Person, die mit unseren Schülerinnen und Schülern die Moderationen einstudiert und geprobt hatte. Wir sind daher auf der Suche nach einer neuen Moderationschefin / einem neuen Moderationschef. Wenn Sie Lust und Zeit haben, mit einer motivierten Kindergruppe den roten Faden des Dorfabends zu planen, melden Sie sich bis Ende Mai bei Manuela Keusch-Horat, Schulpflege, Ressort Dorfabend, unter manuela.keusch@schulen-aargau.ch. Wir freuen uns auf Sie.

 

 

Mitteilung vom
12. 04. 2018

Seniorenmittagstisch. Herzliche Einladung zu unserem gemeinsamen Mittagessen am Freitag, 13. April im Restaurant Buurehof, Bettwil. Wir treffen uns um 11.30 Uhr in Bettwil. Neue Gäste sind jederzeit herzlich willkommen. An-/Abmeldungen an Elsbeth Nietlisbach, Telefon 056 666 23 06.


Reduzierte Öffnungszeiten der Verwaltung vom 09.-22. April 2018. Infolge Ferienabwesenheit der Gemeindeschreiberin, ist die Verwaltung in dieser Zeit nur reduziert geöffnet.
Montag        10.00-11.30 Uhr    /    14.00 – 18.00 Uhr
Dienstag+Mittwoch    ganzer Tag geschlossen
Donnerstag        08.00-11.30 Uhr    /    14.00 – 17.00 Uhr
Freitag        ganzer Tag geschlossen
Ausserhalb dieser Zeiten können natürlich individuelle Termine telefonisch vereinbart werden. Ein Pikettdienst wird unter der Nummer 076 246 75 24 gewährleistet sein. Vielen Dank für die Kenntnis-nahme.

Prämienverbilligung. Der Kanton Aargau gewährt seinen Einwohnerinnen und Einwohnern in be-scheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Verbilligungsbeiträge für die obligatorische Krankenpflegeversi-cherung. Ob Sie Anspruch auf Prämienverbilligung haben, geht aus Ihren Steuerdaten hervor. Es gilt die Steuerveranlagung, die ausgehend vom Anspruchsjahr drei Jahre zurückliegt. Für die Prämienverbilligung 2019 sind deshalb die definitiven Steuerdaten 2016 nötig.
So gehen Sie vor, wenn Sie die Prämienverbilligung 2019 beantragen möchten:
Codebestellung: Von Mai bis und mit Juli 2018 führen wir den automatischen Codeversand an die potenziell Anspruchsberechtigten durch. Sollten Sie bis Ende Juli 2018 keinen Code erhalten haben, können Sie ab August 2018 online einen Code bestellen. Die Frist zur Antragsstellung für die Prämi-enverbilligung 2019 läuft bis Ende 2018.
Online-Antrag stellen: Sobald Sie den Code per Post erhalten haben, können Sie den Antrag auf Prämienverbilligung unter www.sva-ag.ch/pv-online ausfüllen und direkt an die SVA Aargau übermitteln.

 

Mitteilung vom
29. 03. 2018

Gemeindeverwaltung über Ostern geschlossen. Die Gemeindeverwaltung bleibt über die Ostertage vom Donnerstag, 29. März, 16.00 Uhr bis und mit Montag, 02. April 2018, geschlossen. Der Pikettdienst bei einem Todesfall ist unter der Nummer 078 741 41 09 geregelt. Wir wünschen Ihnen eine schöne Osterzeit.

Wir suchen eine/n Leiter/in Finanzen (40%-Pensum). Für unsere kleine Gemeinde suchen wir per 01. Juni 2018 oder nach Vereinbarung eine aufgestellte Person, welche die Führung unserer Abteilung Finanzen übernimmt. Haben Sie mehrjährige Berufserfahrung im Finanzbereich, arbeiten selbständig, exakt und speditiv, sind motiviert, flexibel und teamfähig, dann sind Sie vielleicht diejenige Person, die wir suchen. Das ganze Stelleninserat kann auf unserer Internetseite: www.kallern.ch angeschaut werden. Bewerbungen bitte bis 25. April 2018 an den Gemeinderat Kallern, Schulstrasse 10, 5625 Kallern. Wir freuen uns!

Reduzierte Öffnungszeiten der Verwaltung vom 09.-22. April 2018. Infolge Ferienabwesenheit der Gemeindeschreiberin ist die Verwaltung in dieser Zeit nur reduziert geöffnet.
Montag        10.00-11.30 Uhr    /    14.00 – 18.00 Uhr
Dienstag+Mittwoch    ganzer Tag geschlossen
Donnerstag        08.00-11.30 Uhr    /    14.00 – 17.00 Uhr
Freitag        ganzer Tag geschlossen
Ausserhalb dieser Zeiten können natürlich individuelle Termine telefonisch vereinbart werden. Ein Pikettdienst wird unter der Nummer 056 666 15 56 gewährleistet sein. Vielen Dank für die Kenntnis-nahme.

Leinenpflicht für Hunde ab April bis Ende Juli. Gemäss Verordnung zum Jagdgesetz des Kantons Aargau sind Hunde im Wald (auch auf den Wegen) und am Waldrand vom 1. April bis 31. Juli an der Leine zu führen.

Hundekontrolle - Hundetaxe 2018. Gestützt auf das Hundegesetz sind alle Hunde ab 3 Monaten meldepflichtig. Wir bitten alle Hundehalter, welche einen neuen Hund halten, diesen bei der Gemein-dekanzlei anzumelden. Bitte reichen Sie Kopien von folgenden Dokumenten ein:
- Heimtierausweis (ausgestellt durch Tierarzt) oder
- Hundeausweis (ausgestellt durch die ANIS bzw. AMICUS) oder
- Haltebewilligung (sofern nötig)
(Seit 1. Januar 2017 gibt es keine schweizweit obligatorischen Hundekurse mehr. Dies gilt sowohl für den theoretischen wie auch für den praktischen Sachkundenachweis).
Bisherige Hundebesitzer: Sofern die Hundehalterinnen und Hundehalter in den Vorjahren die Dokumente eingereicht haben und keine Änderung eingetreten ist, wird ihnen Ende April die Rechnung für die Hundetaxe 2018 im Betrage von CHF 120.00 zur Zahlung zugestellt. Falls ein gemeldeter Hund verstorben ist oder ein Besitzerwechsel stattgefunden hat, bitten wir Sie um entsprechende Meldung bis Mitte April 2018 an die Gemeindekanzlei, unter Tel. 056 666 15 56 oder E-Mail: gemeindeverwal-tung@kallern.ch. So können wir die entsprechenden Mutationen im Register vornehmen und Sie erhalten keine unnötige Rechnung.

Änderung Gastgewerbegesetz Einzelanlässe seit 01. März 2018. Unter Einzelanlässen sind Dorf-feste, Musik- und Turnerabende, Veranstaltungen, Fasnachts- und Tanzanlässe, Partys, etc. zu ver-stehen. Sofern an einem Einzelanlass von einem Verein, einem Landwirtschaftsbetrieb oder einer ähnlichen Organisation Spirituosen abgegeben werden, ist dafür ebenfalls eine Kleinhandelsbewilligung erforderlich. Für Anlässe ab dem 1. März 2018 erhalten Sie die Kleinhandelsbewilligung bei der Gemeindekanzlei. Die Erteilung der Kleinhandelsbewilligungen bei regulären Betrieben bleibt unverändert beim Kanton. Die Wirtetätigkeit an einem Einzelanlass ist mindestens 10 Tage vor dem Anlass a) der Gemeinde (Anmeldung Wirtetätigkeit gem. § 6 Abs. 2 GGV und Kleinhandelsbewilligung gem. § 11a GGG) und b) dem Amt für Verbraucherschutz (Meldepflicht nach Lebensmittelgesetz) zu melden. Das Formular ist abrufbar auf der Homepage des Kantons Aargau: https://www.ag.ch/de/dgs/verbraucherschutz/lebensmittelkontrolle/lebens…

 

Mitteilung vom
22. 03. 2018

Gemeindeverwaltung über Ostern geschlossen. Die Gemeindeverwaltung bleibt über die Ostertage vom Donnerstag, 29. März, 16.00 Uhr bis und mit Montag, 02. April 2018, geschlossen. Der Pikettdienst bei einem Todesfall ist unter der Nummer 078 741 41 09 geregelt. Wir wünschen Ihnen eine schöne Os-terzeit.

Leinenpflicht für Hunde ab April bis Ende Juli. Gemäss Verordnung zum Jagdgesetz des Kantons Aargau sind Hunde im Wald (auch auf den Wegen) und am Waldrand vom 1. April bis 31. Juli an der Leine zu führen.

Änderung Gastgewerbegesetz für Einzelanlässe seit 01. März 2018. Unter Einzelanlässen sind Dorf-feste, Musik- und Turnerabende, Veranstaltungen, Fasnachts- und Tanzanlässe, Partys, etc. zu ver-stehen. Sofern an einem Einzelanlass von einem Verein, einem Landwirtschaftsbetrieb oder einer ähnlichen Organisation Spirituosen abgegeben werden, ist dafür ebenfalls eine Kleinhandelsbewilligung erforderlich. Für Anlässe ab dem 1. März 2018 erhalten Sie die Kleinhandelsbewilligung bei der Gemeindekanzlei. Die Erteilung der Kleinhandelsbewilligungen bei regulären Betrieben bleibt unverändert beim Kanton. Die Wirtetätigkeit an einem Einzelanlass ist mindestens 10 Tage vor dem Anlass a) der Gemeinde (Anmeldung Wirtetätigkeit gem. § 6 Abs. 2 GGV und Kleinhandelsbewilligung gem. § 11a GGG) und b) dem Amt für Verbraucherschutz (Meldepflicht nach Lebensmittelgesetz) zu melden. Das Formular ist abrufbar auf der Homepage des Kantons Aargau: https://www.ag.ch/de/dgs/verbraucherschutz/lebensmittelkontrolle/lebens…

Hundekontrolle - Hundetaxe 2018. Gestützt auf das Hundegesetz sind alle Hunde ab 3 Monaten meldepflichtig. Wir bitten alle Hundehalter, welche einen neuen Hund halten, diesen bei der Gemein-dekanzlei anzumelden. Bitte reichen Sie Kopien von folgenden Dokumenten ein:
- Heimtierausweis (ausgestellt durch Tierarzt) oder
- Hundeausweis (ausgestellt durch die ANIS bzw. AMICUS) oder
- Haltebewilligung (sofern nötig)
(Seit 1. Januar 2017 gibt es keine schweizweit obligatorischen Hundekurse mehr. Dies gilt sowohl für den theoretischen wie auch für den praktischen Sachkundenachweis).
Bisherige Hundebesitzer: Sofern die Hundehalterinnen und Hundehalter in den Vorjahren die Dokumente eingereicht haben und keine Änderung eingetreten ist, wird ihnen Ende April die Rechnung für die Hundetaxe 2018 im Betrage von CHF 120.00 zur Zahlung zugestellt. Falls ein gemeldeter Hund verstorben ist oder ein Besitzerwechsel stattgefunden hat, bitten wir Sie um entsprechende Meldung bis Mitte April 2018 an die Gemeindekanzlei, unter Tel. 056 666 15 56 oder E-Mail: gemeindeverwaltung@kallern.ch. So können wir die entsprechenden Mutationen im Register vornehmen und Sie erhalten keine unnötige Rechnung.

 

Mitteilung vom
15. 03. 2018

Provisorische Steuerrechnung 2018. Vor kurzem wurden die provisorischen Steuerrechnungen für das Jahr 2018 versandt. Die provisorischen Steuerrechnungen 2018 basieren auf den zuletzt bekannten Einkommens- und Vermögensverhältnissen. Die Steuerrechnungen bleiben das ganze Jahr provisorisch. Trotzdem sind sie bis Ende Oktober 2018 zu bezahlen. Verspätete Zahlungen haben Verzugszinsfolgen. Vorauszahlungen werden mit einem Vergütungszins honoriert. Zins gibt es für alle Einzahlungen vor dem 31. Oktober bis zur Höhe des definitiven Rechnungsbetrags. Die Zinsberechnung erfolgt ab dem Datum des Zahlungseingangs bis 31. Oktober. Für alle Zahlungen, die den definitiven Rechnungsbetrag übersteigen, wird ab Zahlungseingang bis zur Rückzahlung ein Vergütungszins gutgeschrieben. Dies gilt auch für Zahlungen, welche die provisorische Rechnung übersteigen. Offensichtlich überhöhte Einzahlungen werden jedoch zurückerstattet.
Für das Jahr 2018 beträgt der Zinssatz 0,1% Vergütungszinsen. Vorauszahlungen sind steuerfrei. hingegen gelten Vergütungszinsen für Überzahlungen als steuerbares Einkommen. Für zu spät geleistete Zahlungen (bzw ab 01. November 2018) ist ein Verzugszins von 5,1% geschuldet.
Wir bitten Sie, für die Einzahlungen die vorgedruckten Einzahlungsscheine zu verwenden. Wenn Sie nicht den ganzen Betrag überweisen können oder möchten, benützen Sie den leeren Einzahlungsschein. Für Ihre fristgerechten Zahlungen danken wir Ihnen im Voraus.

Mitteilung vom
04. 03. 2018

Anbei finden Sie die Resultate der heutigen Abstimmungen.

Bitte klicken Sie auf untenstehenden Link zum Öffnen des pdf.

Wir wünschen allen eine gute Zeit.

WAHLBÜRO KALLERN

Publikation (Bauwesen)

Mitteilung vom
09. 04. 2018

Es wird folgende Baubewilligung erteilt:

Strebel Michael, Badhof, 5625 Kallern – BG 2017-07 – für den Bau eines Krankenstall (nachträgliches Gesuch), Parzelle 675, bei Geb.Nr. 16, Badhof, 5625 Kallern (Zone LW).

Wir bitten um Kenntnisnahme!

Mitteilung vom
26. 03. 2018

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung folgende Baubewilligung erteilt:

Bakonyi Gyula und Timea, Rebbergstrasse 21, 5610 Wohlen – BG 2017-04 - Baubewilligung für den Bau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung, Parzelle 702, neue Geb.-Nr., Langmattstrasse 13, 5625 Kallern (Zone W2 mit GP Langmatt II, Baufeld B1).

Wir bitten um Kenntnisnahme!

Mitteilung vom
26. 03. 2018

Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligung erteilt:

Kuhn Albrick und Barbara, Haldenäcker 1, 5625 Kallern – BG 2018-01 - für die Gartenumgestaltung, Parzelle 108, bei Geb.-Nr. 156, Haldenäcker 1, 5625 Kallern (Zone W2).

Wir bitten um Kenntnisnahme!

Mitteilung vom
12. 03. 2018

Es wird folgende Baubewilligung erteilt:

Keusch Rebekka und Strebel Patrick, Rossweid 9, 5643 Sins – BG 2017-08 – Baubewilligung für den Abbruch Gebäude 32/71/83 sowie den Neubau eines EFH/Garage/Pferdestall, Parzellen 211 und 207, neue Geb.-Nr., Hofmatt 19, Kallern, (Zone WG2).

Wir bitten um Kenntnisnahme!

Kontakt

Gemeindeverwaltung Kallern
Schulstrasse 10
5625 Kallern

+41 56 666 15 56
gemeindeverwaltung@kallern.ch

 

Öffnungszeiten

Montag14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag/Mittwoch08.00 - 11.30 Uhr
Donnerstag08.00 - 11.30 Uhr 
14.00 - 17.00 Uhr
Freitaggeschlossen

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