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Aktuelles

Publikation (Bauwesen)

Mitteilung vom
04. 07. 2024

B A U G E S U C H

Bauherrschaft: Kohler Pascal und Andrea, Langmattstrasse 19, 5625 Kallern

Projektverfasser: Roth Bau + Planungs AG, Schanzweg 6, 5724 Dürrenäsch

Bauobjekt: Anbau Einfamilienhaus, Pool, Sichtschutz, Luft/Wasser-Wärmepumpe (Antrag Ausnahme Unterschreitung Abstand Gemeindestrasse und Fussweg)

Bauplatz: Langmattstrasse 19

Zone: Wohnzone 2

Parzelle: 713

Öffentliche Auflage vom 5. Juli bis 5. August 2024, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten, auf der Gemeindekanzlei.

Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat einzureichen. Auf eine Einwendung, die den Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden

Mitteilung vom
27. 06. 2024

B A U G E S U C H

Bauherrschaft: Stierli Ernst, Hinterbühlstrasse 4, 5625 Kallern

Projektverfasser: Berger Gartenbau AG, Riedmattächer 8, 5623 Boswil

Bauobjekt: Pavillon, Sichtschutz, Stützmauer, Hochbeete (Antrag Ausnahme Unterschreitung Kantonsstrassenabstand)

Bauplatz: Hinterbühlstrasse 4

Zone: Wohnzone 2

Parzelle: 536

Weitere Bewilligungen: Departement Bau Verkehr und Umwelt, Abteilung für Baubewilligungen

Öffentliche Auflage vom 28. Juni bis 29. Juli 2024, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten, auf der Gemeindekanzlei.

Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat einzureichen. Auf eine Einwendung, die den Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Mitteilung vom
17. 06. 2024

Gemeinderatssitzung vom 10. Juni 2024

Dahl Nathalie, Langmattstrasse 30, 5625 Kallern - BG 2023-09A - Teilabbruch Gebäude 27, Neubau Einfamilienhaus mit Carport (Antrag Ausnahme Unterschreitung  Kniestockhöhe, 2. Gesuchsüberarbeitung), Parzelle 134, Wohn- und Gewerbezone 2 - Baubewilligung

Bachmann Philipp, Langmattstrasse 27, 5625 Kallern - BG 2024-09 - Sichtschutzwand aus Holz hinter dem Gebäude, Parzelle 709, Wohnzone 2 - Baubewilligung - vereinfachtes Verfahren

Mitteilung vom
01. 06. 2024

B A U G E S U C H

Bauherrschaft: Müller Remo, Husmatte 1, 5625 Kallern

Projektverfasser: M. Küng Haustechnik GmbH, Unterdorf 11, 5637 Beinwil (Freiamt)

Bauobjekt: Erdsonde (ohne Profilierung)

Bauplatz: Husmatte 1

Zone: Landwirtschaft

Parzelle: 671

Weitere Bewilligungen: Departement Bau Verkehr und Umwelt, Abteilung für Baubewilligungen

Öffentliche Auflage vom 3. Juni bis 2. Juli 2024, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten, auf der Gemeindekanzlei.

Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat einzureichen. Auf eine Einwendung, die den Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Neuigkeiten

Mitteilung vom
02. 07. 2024

Vom 8. bis am 20. Juli 2024 verbringen rund 50 Kinder mit 30 Begleitern ihr Sommerlager auf einem Platz unterhalb des Unterniesenbergs. Die Jungwächtler aus Schwyz stellen ihr Zeltlager unter das Motto „Höhlenbewohner“. Sie können sich auf ein abwechslungsreiches Programm freuen: Wanderungen, Gelände- und andere Spiele, Badeplausch und weitere Aktivitäten. 

Die Gemeinde Kallern wünscht der Jungwacht Schwyz ein unfallfreies Lager bei bestem Wetter!

Mitteilung vom
02. 07. 2024

Die Gemeinde Kallern beteiligt sich (bis zu einem Kostendach von CHF 3‘500) mit CHF 4 pro Kind und Mittagessen an den Kosten eines betreuten, entgeltlichen Mittagstischs. Steigt der Gesamtbetrag über CHF 3‘500, reduziert sich der Beitrag pro Mittagessen. Die Kostenbeteiligung gilt ab Kindergarten bis und mit Oberstufe. 

Abgerechnet wird zwischen der Familie, die einen Mittagstisch nutzt und der Gemeinde. Abgerechnet wird jährlich pro Schuljahr rückwirkend. Für die Abrechnung sind Quittungen erforderlich. Diese müssen bis am 31. Juli an die Abteilung Finanzen der Gemeinde Kallern abgegeben werden. Eingaben nach Ende Juli werden nicht mehr berücksichtigt.

Mitteilung vom
27. 06. 2024

Obligatorische Sicherheitsveranstaltung Bevölkerungsschutz; Vororientierung über die Teilnahmepflicht an alle in der Gemeinde wohnhaften Schweizerinnen sowie Ausländerinnen und Ausländer (Status C), welche dieses Jahr 23 Jahre alt werden

Der aargauische Gesetzgeber hat seit dem 1. Januar 2024 geregelt, dass nicht militärdienstpflichtige Einwohnerinnen und Einwohner (Frauen sowie niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer), die im laufenden Jahr ihr 23. Altersjahr vollenden, neu obligatorisch an einer Sicherheitsveranstaltung Bevölkerungsschutz in ihrer Region teilnehmen müssen (§ 18a Abs. 2 des Gesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz im Kanton Aargau [BZG-AG]). Die Teilnahme an der obligatorischen Sicherheitsveranstaltung gilt als Amtstermin (§ 8c Abs. 1 der Verordnung über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz im Kanton Aargau).

Schweizerinnen sowie niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer (Status C) mit dem Jahrgang 2001 sind im Jahr 2024 verpflichtet, an der Veranstaltung in der eigenen Region teilzunehmen.

Diese Information dient als Vororientierung.

Pflichtige Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden im Laufe des Jahres von den regionalen Stellen aufgeboten. Dem Aufgebot ist Folge zu leisten. Eine Nichtbefolgung des Aufgebots kann, sofern keine rechtlich geregelten Ausnahmegründe vorliegen, sanktioniert werden. Weitere Auskünfte finden Sie unter www.ag.ch/Sicherheitsveranstaltung.

Bevölkerungsschutz Freiamt
info@zso-freiamt.ch

Mitteilung vom
25. 06. 2024

Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 21. Juni 2024 veröffentlicht. 

  1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 24. November 2023 – Genehmigung
  2. Rechenschaftsbericht 2023 – Kenntnisnahme
  3. Jahresrechnung 2023 der Einwohnergemeinde – Genehmigung
  4. Kreditabrechnung «Sanierung Höhenächerstrasse» – Genehmigung
  5. Kreditabrechnung «Anschaffung und Installation neuer Wasserzähler (Smart Meter)» – Genehmigung
  6. Gemeindevertrag Regionalpolizei Muri – Genehmigung

 

Alle Beschlüsse unterliegen dem fakultativen Referendum, welches von einem Viertel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung ergriffen werden kann. Ablauf der Referendumsfrist: 29. Juli 2024.  

Mitteilung vom
11. 06. 2024

Die Sommer-Gemeindeversammlung findet am Freitag, 21. Juni 2024, um 19.30 Uhr, im Dachsaal der Gemeindeverwaltung Kallern statt. 

Es liegt folgende Traktandenliste vor: 

  1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 24. November 2023
  2. Rechenschaftsbericht 2023 
  3. Jahresrechnung 2023 der Einwohnergemeinde 
  4. Kreditabrechnung «Sanierung Höhenächerstrasse»
  5. Kreditabrechnung «Anschaffung und Installation neuer Wasserzähler (Smart Meter)»
  6. Gemeindevertrag Regionalpolizei Muri 
  7. Verschiedenes und Umfrage 

Die Akten finden Sie hier.
Wir freuen uns auf eine zahlreiche Teilnahme.

Gemeinderat Kallern

Kontakt

Gemeindeverwaltung Kallern
Schulstrasse 10
5625 Kallern

+41 56 666 15 56
gemeindeverwaltung@kallern.ch

 

Öffnungszeiten

Montag14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag/Mittwoch08.00 - 11.30 Uhr
Donnerstag08.00 - 11.30 Uhr 
14.00 - 17.00 Uhr
Freitaggeschlossen

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