Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind nun sämtliche Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 19. Juni 2026 in Rechtskraft erwachsen.
Aktuelles
Neuigkeiten
Die Gemeinde Kallern beteiligt sich an den Kosten für einen betreuten, kostenpflichtigen Mittagstisch mit CHF 4.00 pro Kind und Mittagessen. Für die gesamte Kostenbeteiligung gilt ein jährliches Kostendach von CHF 3'500. Wird dieses überschritten, reduziert sich der Beitrag pro Mittagessen entsprechend.
Die Unterstützung gilt für Kinder vom Kindergarten bis zum Abschluss der Oberstufe.
Die Abrechnung erfolgt jeweils rückwirkend pro Schuljahr direkt zwischen den Erziehungsberechtigten und der Gemeinde Kallern. Für die Rückerstattung sind die entsprechenden Quittungen einzureichen. Diese müssen spätestens bis am 31. Juli bei der Abteilung Finanzen der Gemeinde Kallern eingereicht werden.
Nach dem 31. Juli eingereichte Belege können nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Gemeinde Kallern ist dem Asylverbund Besenbüren-Jonen beigetreten. Damit erfüllt Kallern die gesetzliche Aufnahmepflicht für asylsuchende Personen und Flüchtlinge künftig gemeinsam mit den beiden Verbandsgemeinden.
Durch den Beitritt können Ressourcen gebündelt sowie Aufgaben regional koordiniert werden. Gleichzeitig schafft die Zusammenarbeit mehr Planungssicherheit im organisatorischen und finanziellen Bereich.
Das Skilager Challere bedankt sich herzlich bei allen, die mit grossem Engagement Migros-Bons für die Aktion «Support My Camp» gesammelt haben.
Dank der grosszügigen Unterstützung aus dem ganzen Dorf und darüber hinaus durften wir einen willkommenen Zustupf in unsere Skilagerkasse entgegennehmen. Das wissen wir sehr zu schätzen – ein grosses Dankeschön an alle fleissigen Sammlerinnen und Sammler!
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 19. Juni 2026 veröffentlicht.
- Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 21. November 2025– Genehmigung
- Rechenschaftsbericht 2025 – Kenntnisnahme
- Jahresrechnung 2025 der Einwohnergemeinde – Genehmigung
- Kreditabrechnung «Sanierung Niesenbergstrasse» – Genehmigung
- Verpflichtungskredit «Sanierung Kugelfang» über CHF 245‘100 – Genehmigung Rückweisungsantrag
Die Beschlüsse 1, 3 und 4 unterliegen dem fakultativen Referendum, welches von einem Viertel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung ergriffen werden kann. Ablauf der Referendumsfrist: 27. Juli 2026.
Hier finden Sie die Resultate der Abstimmung vom 14. Juni 2026:
Die Sommer-Gemeindeversammlung findet am Freitag, 19. Juni 2026, um 19.30 Uhr, im Dachsaal der Gemeindeverwaltung Kallern statt.
Es liegt folgende Traktandenliste vor:
- Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 21. November 2025
- Rechenschaftsbericht 2025
- Jahresrechnung 2025 der Einwohnergemeinde
- Kreditabrechnung «Sanierung Niesenbergstrasse»
- Verpflichtungskredit «Sanierung Kugelfang» über CHF 245'100.-
- Verschiedenes und Umfrage
Die Einladung zur Gemeindeversammlung wird Ihnen rechtzeitig zugestellt.
Wir freuen uns auf eine zahlreiche Teilnahme.
Die durch die Gemeindeversammlung vom 13. Juni 2025 verabschiedete Teilrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland wurde durch den Regierungsrat am 25. März 2026 genehmigt. Die anschliessende Beschwerdefrist von 30 Tagen gegen den Genehmigungsentscheid ist ungenutzt verstrichen, womit die Teilrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland der Gemeinde Kallern in Rechtskraft erwachsen ist und Anwendung findet.
Die revidierte Bau- und Nutzungsordnung BNO und der aktuelle Bauzonen- und Kulturlandplan stehen auf der Gemeindehomepage zur Verfügung. Und können auch hier eingesehen werden:
Publikation (Bauwesen)
B A U G E S U C H
Bauherrschaft: Hohl Irene und Marcel, Forstweg 4, 5625 Kallern; Meier Urs, Forstweg 4, 5625 Kallern; Wittlin Ruth, Forstweg 4, 5625 Kallern
Projektverfasser: hvac.ch Gomer; Gomer Markus, Obschlagenstrasse 15, 8916 Jonen
Bauobjekt: Luft/Wasser Wärmepumpe, Aussenaufstellung (ohne Profilierung)
Bauplatz: Forstweg 4
Zone: Landwirtschaftszone
Parzelle: 591
Weitere Bewilligungen: Departement Bau Verkehr und Umwelt, Abteilung für Baubewilligungen
Öffentliche Auflage vom 24. Juli 2026 bis 24. August 2026, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten, auf der Gemeindekanzlei.
Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat einzureichen. Auf eine Einwendung, die den Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
B A U G E S U C H
Bauherrschaft: Konrad Herbert, Langmattstrasse 7, 5625 Kallern
Bauobjekt: Sichtschutzwand
Bauplatz: Langmattstrasse 7
Zone: Wohnzone 2
Parzelle: 643
Öffentliche Auflage vom 10. Juli 2026 bis 10. August 2026, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten, auf der Gemeindekanzlei.
Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat einzureichen. Auf eine Einwendung, die den Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
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