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Aktuelles

Neuigkeiten

Mitteilung vom
10. 01. 2025

Vororientierung über die Teilnahmepflicht an alle in der Gemeinde wohnhaften Schweizerinnen sowie Ausländerinnen und Ausländer (Status C), welche dieses Jahr 23 Jahre alt werden

Der aargauische Gesetzgeber hat seit dem 1. Januar 2024 geregelt, dass nicht militärdienstpflichtige Einwohnerinnen und Einwohner (Frauen sowie niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer), die im laufenden Jahr ihr 23. Altersjahr vollenden, neu obligatorisch an einer Sicherheitsveranstaltung Bevölkerungsschutz in ihrer Region teilnehmen müssen (§ 18a Abs. 2 des Gesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz im Kanton Aargau [BZG-AG]). Die Teilnahme an der obligatorischen Sicherheitsveranstaltung gilt als Amtstermin (§ 8c Abs. 1 der Verordnung über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz im Kanton Aargau).

Schweizerinnen sowie niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer (Status C) mit dem Jahrgang 2002 sind im Jahr 2025 verpflichtet, an der Veranstaltung in der eigenen Region teilzunehmen.

Diese Information dient als Vororientierung.

Pflichtige Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden im Laufe des Jahres von den regionalen Stellen aufgeboten. Dem Aufgebot ist Folge zu leisten. Eine Nichtbefolgung des Aufgebots kann, sofern keine rechtlich geregelten Ausnahmegründe vorliegen, sanktioniert werden. Weitere Auskünfte finden Sie unter www.ag.ch/Sicherheitsveranstaltung.

Bevölkerungsschutz Freiamt
info@zso-freiamt.ch

Mitteilung vom
09. 01. 2025

Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind nun sämtliche Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 22. November 2024 in Rechtskraft erwachsen.

Mitteilung vom
18. 12. 2024

Taxi Stutz AG, Wohlen, hat den Gemeinderat darüber informiert, dass der Taxidienst aus wirtschaftlichen Gründen ab sofort von Mitternacht bis um 06.00 Uhr eingestellt ist.

Das Ruftaxi kann deshalb neu von 06.00-24.00 Uhr bestellt werden. 

Danke für Ihre Kenntnisnahme.

 

Mitteilung vom
18. 12. 2024

Die Gemeindeverwaltung bleibt vom Freitag, 20. Dezember 2024, bis am Sonntag, 5. Januar 2025, geschlossen. 

Am Montag, 6. Januar 2025, und Donnerstag, 9. Januar 2025, sind wir zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da. 
Dienstag und Mittwoch, 7. und 8. Januar 2025, bleibt die Verwaltung geschlossen. 

Bei einem Todesfall melden Sie sich bitte unter der Nummer 056 666 21 17.

Mitteilung vom
03. 12. 2024

Der generelle Entwässerungsplan (GEP) der 2. Generation der Gemeinde Kallern wird erstellt. Zu diesem Zweck wird das Fremdwasser in der Kanalisation gemessen. Der Zugang zu den Leitungen erfolgt über die bestehenden Kontrollschächte der öffentlichen Kanalisation. Die Messungen werden in der Nacht (ca. ab 00:00 Uhr bis 05:00 Uhr) bei trockener Witterung durchgeführt. Die Lärmmissionen werden so gering wie möglich gehalten. 

1. Messung: 12. Dezember 2024 (00:00-05:00 Uhr) 
Verschiebedatum: 19. Dezember 2024 (00:00-05:00 Uhr) 

2. Messung: in ca. 1-3 Monaten 
Ausführende Firma: Porta AG in Zusammenarbeit mit dem Bauamt Kallern 

Gemeinderat und Bauamt danken für das Verständnis.

Mitteilung vom
24. 11. 2024

Hier finden Sie die Resultate aus Kallern

Mitteilung vom
22. 11. 2024

Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 22. November 2024 veröffentlicht. 

  1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 21. Juni 2024 – Genehmigung
  2. Verpflichtungskredit «Projektierung Werkleitungsersatz Hofmatt» über CHF 15'000 – Genehmigung
  3. Zusatzkredit «Teilrevision Nutzungsplanung inkl. BNO (Anpassung IVHB)» über CHF 10‘000– Genehmigung
  4. Budget 2025 der Einwohnergemeinde mit einem Steuerfuss von 102% – Genehmigung

 

Alle Beschlüsse unterliegen dem fakultativen Referendum, welches von einem Viertel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung ergriffen werden kann. Ablauf der Referendumsfrist: 30. Dezember 2024. 

Mitteilung vom
22. 11. 2024

Wegen Reinigung der (leeren) Container ist die Sammelstelle beim Schul-und Gemeindehaus vom Montag, 18. November 2024, bis am Freitagabend, 29. November 2024, gesperrt. 

Mitteilung vom
14. 11. 2024

Die Strassen und Wege in Kallern werden vom Winterdienst Kanton, vom Kallerer Werkdienst und vom Kallerer Winterdienst geräumt und gesalzen.


Der Winterdienst Kanton ist für die Hinterbühlstrasse (K365) zuständig.


Der gemeindeeigene Werkdienst räumt

  1. Radweg nach Boswil
  2. Treppe Ruchmatte zu Langmatt II
  3. Trottoir an K365 Hinterbühlstrasse
  4. Schulhausparkplatz und Eingang

Kontakt Kallerer Werkdienst: Wendel Waser 079 328 40 54


Die Prioritäten für den gemeindeeigenen Winterdienst wurden vom Gemeinderat - analog den Vorjahren - wie folgt festgelegt.

  • Priorität 1: 
    Niesenbergstrasse
    Kallererstrasse, Höllstrasse, Obere Höllstrasse, Neuhofweg
    Schulstrasse, Langmattstrasse, Ruchmatten
  • Priorität 2: 
    Unterniesenbergstrasse, Höhenächerstrasse, Forstweg, Oberniesenbergstrasse, Uezwilerstrasse
    Hofmatt, Panoramastrasse, Haldenäckerstrasse

Kontakt Kallerer Winterdienst: Hansjörg Nietlisbach 056 666 21 86

Publikation (Bauwesen)

Mitteilung vom
09. 12. 2024

B A U G E S U C H

Bauherrschaft:   Schibli Erich, Panoramastrasse 12, 5625 Kallern

Projektverfasser:    Bauherrschaft

Bauobjekt:    Sichtschutz mit PV-Elementen als Ersatz Thuyahecke (ohne Profilierung)

Bauplatz:    Panoramastrasse 12

Zone:    Wohnzone 2

Parzelle:    611

Öffentliche Auflage vom 13. Dezember 2024 bis 13. Januar 2025 während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten auf der Gemeindekanzlei. Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat einzureichen. Auf eine Einwendung, die den Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
 

Kontakt

Gemeindeverwaltung Kallern
Schulstrasse 10
5625 Kallern

+41 56 666 15 56
gemeindeverwaltung@kallern.ch

 

Öffnungszeiten

Montag14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag/Mittwoch08.00 - 11.30 Uhr
Donnerstag08.00 - 11.30 Uhr 
14.00 - 17.00 Uhr
Freitaggeschlossen

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